Information zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2017/18

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 Präsentation transkript:

Information zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2017/18 8 Fragen – 8 Antworten

Wer muss sich anmelden? Wann melde ich mich an? Wo melde ich mich an? • Alle Schüler/innen der 4. Klasse Volksschule für die Neue Mittelschule und das Gymnasium. • Alle Schüler/innen der 4. Klasse Neuen Mittelschule, Hauptschule und Gymnasium für das Gymnasium, Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium, die Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und die Polytechnische Schule. • Alle Schüler/innen der Polytechnischen Schule für das Gymnasium, Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium und die Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Wann melde ich mich an? Vom 10. Februar bis 3. März 2017 Wo melde ich mich an? An der Erstwunschschule

Welche Unterlagen benötige ich? Die Schulnachricht im Original; Schüler/innen der Polytechnischen Schule benötigen auch das Jahreszeugnis der 4. Klasse Hauptschule/NMS im Original Wie erfolgt die vorläufige Zuweisung des Schulplatzes? Die Reihung erfolgt auf Grundlage der Schulnachricht nach Maßgabe der Leistung und des Platzangebotes. Der Anmeldezeitpunkt innerhalb der Anmeldefrist hat keinenEinfluss auf die Reihung.

Wann erfolgt die Information über die vorläufige Schulplatzzuweisung? Die vorläufige Zuweisung in die Erstwunschschule erfolgt bis 3. April 2017. Wenn Ihnen kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, haben Sie ab Anfang April die Möglichkeit, sich auf der Homepage des Landesschulrates für Kärnten darüber zu informiert, an welchen Schulen noch Schulplätze verfügbar sind. Der Antrag auf Aufnahme kann bis 30. April 2017 bei einer Schule, an der noch freie Schulplätze vorhanden sind, gestellt werden. Das Original der Schulnachricht ist an dieser Schule abzugeben. Die vorläufige Schulplatzzuweisung durch diese Schule erfolgt bis 15. Mai 2017 AufnahmebewerberInnen, denen auch in der 2. Aufnahmerunde kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, werden dem Landesschulrat für Kärnten gemeldet, der sich im Einvernehmen mit Ihnen um einen geeigneten Schulplatz bemühen wird.

Wann erfolgt die endgültige Aufnahme? Die definitive Aufnahme erfolgt nach der Abgabe des Jahreszeugnisses, bei Erfüllung der Aufnahmsvoraussetzungen. Wann erfolgen allfällige Eignungsprüfungen? In der Woche vom 6. März bis einschließlich 10. März 2017. Der genaue Termin wird von der jeweiligen Schulleitung festgelegt.