Jura in Bonn das Hauptstudium Wintersemester 2018/ 2019.

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 Präsentation transkript:

Jura in Bonn das Hauptstudium Wintersemester 2018/ 2019

Überblick über das Hauptstudium Curriculum: Vertiefung der dog. Kernfächer Fortgeschrittenen-Übungen Proseminar Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung Praktische Studienzeit Schwerpunktbereichsstudium Staatliche Pflichtfachprüfung Abschichten / Freischuss / Regulärversuch? Empfehlungen

Organisation im Hauptstudium Abweichungen möglich Veranstaltungen können vorgezogen und nachgeholt werden nicht bestandene zwischenprüfungsrelevante Teilleistungen können parallel nachgeholt werden Studienplanempfehlung als Empfehlung Besuch wird trotzdem empfohlen, vor allem im Sachenrecht allgemeinen Verwaltungsrecht Angebot zum Sachenrecht, Schuldrecht II und zum Verwaltungsrecht AT AGs sind keine Pflicht mehr Fakultative Klausuren Empfehlung: Schreiben Sie so viele Klausuren wie möglich zu Übungszwecken mit! Neben den großen Übungen keine Pflicht Klausuren

Die Übungen Übungen Je dogmatischem Kernfach eine Klausur Öff. Recht 3 Klausuren je Semester, wovon eine bestanden werden muss Strafrecht Übungen 3 Klausuren 1 Hausarbeit BGB 3 Klausuren je Semester, wovon eine bestanden werden muss Je dogmatischem Kernfach eine Klausur Eine HA in jenem dog. Fach, indem in der ZwP keine HA geschrieben wurde Empfohlen für das 5. Semester Empfohlen für das 6. Semester Empfohlen für das 4. Semester

Die Übungen - Organisatorisches Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen im Schwerpunktbereich Keine Voraussetzung für erste staatliche Pflichtfachprüfung Scheinausgabe erfolgt am Lehrstuhl Wofür brauche ich die Scheine? Keine Anmeldung beim Prüfungsamt Ggf. Anmeldung beim veranstaltenden Lehrstuhl Muss ich mich anmelden? Zwischenprüfung komplett bestanden Klausuren, wenn entsprechende Teilleistungen der Zwischenprüfung des dog. Fachs bestanden sind Hausarbeiten, wenn alle Hausarbeiten und Klausuren des dog. Kernfaches bestanden sind Teilnahmeberechtigung wird intern übermittelt (anders Studienortwechsler: hier ist die Vorlage des ZP-Zeugnis erforderlich) Ab wann darf ich die Klausuren/Hausarbeit schreiben?

Die Übungen - Prüfungsteile Klausuren 1 Klausur pro dogmatischem Kernfach muss bestanden werden Keine Wiederholungsbeschränkung Keine Anmeldung über Basis (ggf. am Lehrstuhl) Im laufenden Semester werden je Übung 3 Klausuren angeboten. Keine Abschlussklausuren. Hausarbeit In dem Fach, in dem in der Zwischenprüfung keine Hausarbeit geschrieben wurde Alle Hausarbeiten der Zwischenprüfung müssen bestanden sein Beachten Sie: es handelt sich um eine Vorhausarbeit Klausur und Hausarbeit müssen nicht im selben Semester bestanden werden Zulassungsvoraussetzung für das Schwerpunktbereichsstudium!

Der Fremdsprachenschein Kann erworben werden durch: Teilnahme an einer Veranstaltung der Internationalen Rechtsterminologien (aktueller Veranstaltungskatalog auf Basis) Teilnahme am Kurs „International Legal English“ (bei Bestehen der Abschlussklausur) Juristisches Praktikum im Ausland (im Zweifel beim Justizprüfungsamt nachfragen) FFA Nähere Informationen finden Sie unter: www.jura.uni-bonn.de-> Studium-> Lehrangebote-> Fremdsprachen Ansprechpartner: Herr von Bühler (vonbuehler@uni-bonn.de) Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung!

Das praktikum Muss selbstständig organisiert werden! Dauer: 2x 6 Wochen - einmal in der Rechtspflege, einmal in der Verwaltung Beachten Sie: Die praktische Studienzeit muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden, sonst keine Anerkennung der Bescheinigung! Bescheinigung: formlos, kein Zeugnis Muster: Im Praktikumsreader Wofür? Einblicke in die Praxis Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung!

Das Praktikum Rechtspflege Verwaltung Rechtsanwälte Staatsanwaltschaft Unternehmen der freien Wirtschaft (in Anwesenheit eines Volljuristen) Verwaltung Bundesbehörden Landesbehörden Bundesministerien Stadtverwaltung JVA Industrie- und Handelskammer Institutionen der EU In Zweifelsfällen immer beim Justizprüfungsamt nachfragen! Weitere Informationen im Praktikumsreader .

Das Proseminar Wann ? - Nach Empfehlung im 4. FS Was? - Wissenschaftliche Themenarbeit mit schriftl. und mündl. Teil - Umfang: 10 – 15 Seiten - Zeitvolumen: max 3 Wochen - thematisch unabhängig vom SPB Teilnahmevoraussetzung? - Zwischenprüfung - Teilnahme unter Vorbehalt NICHT möglich Wie ? - Proseminarangebot unter „Aktuelles“ - Anmeldung zentral über:   https://learn.jura.uni-bonn.de/seminar mit Ihrer Uni-ID. - i.d.R. am Ende der Vorlesungszeit - Platzvergabe entsprechend SPB-PO Zulassungsvoraussetzung für die Seminarteilnahme i.R.d. SPB-Studiums!

Das Schwerpunktbereichsstudium Angelegt auf das 4.-8.Semester Durch individuelle Planung auch früher oder später möglich Auch nach der staatlichen Pflichtfachprüfung möglich Wann findet das Schwerpunktbereichs-studium statt? Bestandene Zwischenprüfung Fortgeschrittenen-Übungen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminararbeit Einmalige Zulassung in Papierform Zulassungs-voraussetzungen 6 Klausuren, davon 1 Grundlagenklausur (Wertung der besten 4) 1 Seminararbeit Anmeldung der Klausuren über Basis / Anmeldung der Seminararbeit beim veranstaltenden Lehrstuhl Prüfungsleistungen Für Seminar

Möglichkeiten Der Planung Des Hauptstudiums SPB-Studium parallel Hauptstudium und vor Staatl. Pflichtfachprüfung Teile des SPB-Studiums parallel zum Hauptstudium Teile des SPB- Studiums nach Staatl. Pflichtfachprüfung SPB-Studium komplett nach der Staatl. Pflichtfachprüfung Studienkoordination/ SB

Mündliche Prüfung 5 Monate nach schriftl. Prüfung Staatlichen Pflichtfachprüfung Schriftliche Prüfung 3 Klausuren im Zivilrecht 2 Klausuren im Öffentlichen Recht 1 Klausur im Strafrecht Mündliche Prüfung 5 Monate nach schriftl. Prüfung Aktenvortrag Prüfungsgespräch VS der Ladung: mind. 3 KL bestanden und mind. 21. Punkte Studienkoordination/ SB

Staatliche Pflichtfachprüfung im … Zeitpunkt/ Art Der Staatlichen Pflichtfachprüfung Staatliche Pflichtfachprüfung im … Regulärversuch - Meldung nach dem 9. FS - 1 Wiederholungsversuch Freiversuch (§ 25 JAG-NRW) - Meldung spätestens am Ende des 8. FS - Ununterbrochenes Studium - 2 Wiederholungsversuche - Notenverbesserung Abschichten (§ 12 JAG-NRW) - Meldung 1. Block frühestens nach 5. FS bis spätestens am Ende 7. FS - Ununterbrochenes Studiums Achtung: Meldung der/ des letzten Blocks spätestens nach dem 8. FS. Sonst Meldung von Amts wegen - Zeitl. „Entzerren“ der Klau-suren nach dog. Pflichtfach Studienkoordination/ SB

Beispiel Freischuss:  Späteste Meldung am Ende des 8. Fachsemesters Ende des Wintersemesters ist der 31. März des jeweiligen Jahres Ende des Sommersemesters ist der 30. September des jeweiligen Jahres WS 18 / 19 = 8. FS - Ende des 8. FS = 31. März 2019 - Anmeldung beim Justizprüfungsamt mit allen erforderlichen unterlagen bis spätestens zum 31. März 2019 Studienkoordination/ SB

Zeitstrahl Abschichten Frühestens Ende 5. FS: Meldung 1. dog. Fach Spätestens Ende 7. FS: Meldung des 1. dog. Fach Spätestens Ende 8. FS: Meldung 2. und 3. dog. Fach. Keine Meldung: Meldung von Amts wegen! Schreibtermin: 6 Wochen nach der Meldung! Studienkoordination/ SB

Beispiel Abschichten: Wunsch: Beginn des Abschichtens nach 5. Fachsemester = SS 2019 Ende des Abschichtens nach dem 8. FS (WS 20/ 21) Frühestens Ende 5. FS = 30. September 2019  Meldung mit allen notwendigen Unterlagen 1. dog. Fach, z.B. „Strafrecht“ Z.B. Mitte des 6. FS  Meldung des 2. dog. Fachs, z.B. Öffentliches Recht Spätestens Ende des 8. FS  Meldung des 3. dog. Fachs, z.B. Zivilrecht 8. FS = WS 20 / 21  letzter Meldetermin (2. und) 3. dog. Fach: 31. März 2021 Achtung: Meldung von Amts wegen, sollte das 2. und 3. dog. Fach bis dahin nicht gemeldet sein Studienkoordination/ SB

Denkbare kombinationen Parallele Vorbereitung zum Freischuss bei verzögerungsfreien Studienverlauf möglich. Paralleles Abschichten formal möglich, jedoch kaum empfehlenswert SPB parallel Hauptstudium und vor Staatlicher Pflichtfachprüfung Parallele Vorbereitung zum Freischuss möglich Paralleles Abschichten formal möglich, jedoch sehr ambitioniert Teile SPB parallel Hauptstudium und Teile SPB nach Staatlicher Pflichtfachprüfung Konzentration auf Vorbereitung zum Freischuss Konzentration auf Vorbereitung zum Abschichten SPB-Studium komplett nach Staatlicher Pflichtfachprüfung Studienkoordination/ SB

Organisieren Sie sich neu Welche Prüfungsleistungen aus der Zwischenprüfung haben Sie noch nicht absolviert und müssen nachgeholt werden? Bitte mögliche Buchstabenaufteilung unbedingt beachten!! Welche Veranstaltungen möchte Sie besuchen und ist dies zeitlich und überschneidungsfrei zu schaffen? Ist der Fremdsprachenschein bereits erworben? Vergessen Sie nicht die Teilnahme an einem Proseminar! Welche Klausuren/Übungen möchten Sie schreiben? Kümmern Sie sich um einen Praktikumsplatz! Abschichten, Freischuss oder Regulär-Versuch? Welchen Weg möchten Sie gehen? Möchten Sie das SPB-Studium parallel zum Hauptstudium absolvieren oder nach der staatlichen Pflichtfachprüfung ablegen?

Empfehlung: Sammeln Sie früh Klausurerfahrung! Zeitiges Erbringen der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung Zulassungsvoraussetzungen der SPB-Prüfung VOR staatl. Pflichtfachprüfung Finden Sie Ihren individuellen Weg zur staatlichen Pflichtfachprüfung! Kommerzielles oder universitäres Repetitorium? Klausurenkurs unbedingt besuchen! Vertrauen Sie sich und Ihrer juristischen Kompetenz! Teilnahme an einem Moot-Court

WEITERHIN VIEL ERFOLG IM STUDIUM! Bei Fragen, Zweifeln und Unsicherheiten können Sie gerne mit dem Team der Fachstudienberatung Kontakt aufnehmen. Wir planen mit Ihnen gemeinsam auch gerne Ihren individuellen Studienverlauf! Tel.: 0228 / 73-60097 oder per Mail: fsb@jura.uni-bonn.de WEITERHIN VIEL ERFOLG IM STUDIUM! Studienkoordination/ SB