Es wird Frühling, wir alle freuen uns wieder auf das Fliegen und können es kaum erwarten. Damit zum Beginn des Flugbetriebs alles reibungslos klappt möchte.

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Erstellt:Hans Jank.
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 Präsentation transkript:

Es wird Frühling, wir alle freuen uns wieder auf das Fliegen und können es kaum erwarten. Damit zum Beginn des Flugbetriebs alles reibungslos klappt möchte ich vorher ein paar Punkte auch im Bezug auf die Flugsicherheit ansprechen.

Flugbetriebshandbuch Vor der Benützung unserer Luftfahrzeuge müssen die Piloten und Flugschüler vom Inhalt des Flugbetriebshandbuchs des betreffenden Flugzeugmusters Kenntnis zu nehmen und dies durch Unterschrift bestätigen. Ein wiederholtes Durchlesen des Flugbetriebshandbuches in bestimmten Zeitabständen kann nicht schaden! Flugbetriebshandbuch für unser neues Schulflugzeug ASK 21 lesen und unterschreiben Gilt auch für Flugschüler Es schadet nichts mal wieder in ein Flughandbuch reinzuschauen, welches man vor Jahren gelesen hat. Notverfahren usw.

Mustererfahrung Vor einem Flug mit einem Muster, welches noch nie oder in den letzten 24 Monaten nicht geflogen wurde, muss eine Einweisung durch einen Fluglehrer oder Einweisungsberechtigten durchgeführt werden. LuftPersV §69 Abs. 4 Mustererfahrung Ggf. Einweisung mit einem auf dem betreffenden Muster erfahrenen Piloten oder einem Fluglehrer durchführen

Mustererfahrung Ergänzend hierzu sind die "Regelungen für die Benützung unserer Flugzeuge" zu beachten: Wenn der letzte Start länger als 8 Monate zurückliegt, muß ein Start mit einem Fluglehrer erfolgen! Wenn der letzte Start länger als 3 Monate zurückliegt, entscheidet der anwesende Fluglehrer, ob ein Überprüfungsstart notwendig ist!   Der Wechsel auf ein noch nicht geflogenes Luftfahrzeugmuster ist nur mit der Zustimmung und der Einweisung eines im Verein tätigen Fluglehrers möglich. Vereinsinterne Regelungen zu diesem Punkt beachten !

Kenntnisse auffrischen Kenntnisse auffrischen Segelflugbetriebsordnung / Windenfahrerbestimmungen / Fachlektüre Segelflug-Betriebs-Ordnung (S.B.O) durchlesen

Mitnahme von Fluggästen Ein Luftfahrzeugführer, der ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer führt, muß innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug desselben oder ähnlichen Musters ausgeführt haben! §122 Abs. 1, LuftPersV PASSAGIERFLUG- BERECHTIGUNG Passagierflüge dürfen erst mit Zustimmung eines Fluglehrers und eines Vorstandsmitglieds durchgeführt werden, diese kann jederzeit wiederrufen werden! (siehe Fliegerische Voraussetzungen) 90-Tage Regelung beachten Vereinsinterne Passagierflugberechtigung beachten

Mitnahme von Fluggästen Luftfahrzeuge, die für die Beförderung von Personen oder Sachen Verwendet werden, müssen ausgestattet sein mit: einem Sitz für jede Person und einem Anschnallgurt für jeden Sitz zwei Kinder mit einem Höchstalter bis zu 10 Jahren oder ein Kind mit einem Höchstalter bis zu 2 Jahren und ein Erwachsener können auf einem Sitz untergebracht werden in Flugzeugen, die nicht in der Lufttüchtigkeit Verkehrsflugzeuge zugelassen sind, und sonstigen Luftfahrzeugen mit einem höchst- zulässigen Fluggewicht bis zu 5700 kg können zwei Kinder mit einem Höchstalter bis zu 10 Jahren auf einem Sitz untergebracht werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. § 19 Abs. 1, LuftBO Anzahl Passagiere, Alter / Sitzplätze Beladung (siehe Flugbetriebshandbuch)

Beladeplan und Startstrecken Beladung, Gewicht und Schwerpunktlage innerhalb der zulässigen Grenzen! (siehe Flughandbuch) Startbahnbeschaffenheit, Gelände und Dichtehöhe bei der Startstrecke berücksichtigen! Siehe Flugbetriebshandbuch

Flugvorbereitung Aktuelles Kartenmaterial. (ACHTUNG: RP macht Kontrollen !!!) Kenntnisse über Ausdehnung des Segelflugbeschränkungsgebiets und der festgelegten Verfahren für Höhenfreigaben. Bei Überlandflügen zusätzlich VFR-BULLETIN und NFL's beachten! Aktuelles Materia´l

Kraftstoffplanung Kraftstoffvorrat / Berechnung bei Überlandflügen Tankinhalt durch Sichtprobe kontrollieren (Kraftstoffanzeigen arbeiten oft ungenau oder fehlerhaft) Bei Kraftstoffberechnungen Reserve für mindestens 30 Minuten Flugdauer einkalkulieren!

Wetterberatung Wetterberatung beim Überlandflug ein MUSS! Vor einem Überlandflug muss eine Wetterberatung eingeholt werden!

Vorflugkontrolle Vor Antritt eines Fluges ist der Luftfahrzeugführer/-in verpflichtet, das Luftfahrzeug anhand einer Klarliste auf einwandfreien Betriebszustand hin zu überprüfen. LuftBO § 27 und S.B.O 1.4.1 Hier geht es in erster Linie um die Sicherheit Kein Schlendrian in solchen Dingen Vorbild für andere sein Flugschüler checken ihre Schulflugzeuge im Beisein des Fluglehrers !!! Denkt bitte auch an solche Punkte, wie das Entfernen der Bugradgabel (häufige und kostspielige Schadensursache).

Startcheck Als Ergänzung der Vorflugkontrolle muss ausnahmslos vor jedem auch noch so kurzen Flug ein konsequenter Check nach Klarliste an der Rollhalteposition durchgeführt werden. siehe S.B.O 1.4.3 · Bei Alleinflügen müssen Flugschüler zukünftig die Durchführung des Startchecks über Funk durchgeben. Beispiel: 84 startbereit, Pilot .... Startcheck durchgeführt! Bei Segelflugzeugen Höhenmessereinstellung auf QNH (Höhenfreigabe der Sektoren beachten) Ausführlicher Startcheck Flugschüler machen diesen laut, so dass es der Fluglehrer mitrtbekommt. Bei Schulungseinsitzern beim Start durchgeben dass ein Startcheck erfolgt ist! Wurde bisher nicht gemacht, möchten wir zukünftig so haben!

Der Windenstart Im eigenen Interesse bitte keine Kavalierstarts ! Sicherheit geht vor Schlepphöhe ! Im eigenen Interesse bitte keine Kavalierstarts !

Flugdurchführung Luftraumbeobachtung Kontrolle der Instrumente und des Kraftstoffvorrats Wetterbeobachtung (rechtzeitige Zwischenlandung oder Umkehr bei entsprechender Wetterverschlechterung)   Informationen über Höhenfreigabe der Sektoren abrufen und einhalten ! (Segelflug) Während des Fluges Info über Höhenfreigaben einholen und auch beachten! Wir wollen keine Verstösse  Restriktionen Verstösse werden Vereinsintern geahndet!

Anflug / Landung Intensive Luftraumbeobachtung beim Einflug in die Platzrunde Flugbetrieb am Boden beachten. Vorflugrecht beachten. (Segelflug vor Motorflug)! Bei mehreren Segelflugzeugen ggf. Absprache zwischen den Piloten. Übersichtliche Anflugeinteilung (bei Segelflugzeugen 150m an der Position) und richtige Anfluggeschwindigkeit. (Der Landeanflug ist die Overtüre zur Landung) Bei Flugzeugen mit einziehbarem Fahrwerk das Fahrwerk rechtzeitig ausfahren! Empfehlung: Bei Landemeldung zusätzliche Durchsage "Fahrwerk ausgefahren und verriegelt"! Landemeldung „Fahrwerk ausgefahren und verriegelt“ hat sich bewährt !!!

Flugbetrieb Flugzeuge, Winde, Flugleiterwagen etc. in betriebssicherem Zustand Vorschriften und Regeln beachten Lärm- und Umweltbewusstes Fliegen Gegenseitige Rücksichtnahme Material in Ordnungsgemäßem Zustand  Sicherheit

Viele schöne Flüge ohne Unfälle in 2007 ! Unser Ziel: Viele schöne Flüge ohne Unfälle in 2007 ! Wünsche allen eine schöne und vor allem Unfallfreie Flugsaison 2006 Mit vielen schönen und erlebnisreichen Flügen.