Verbuchung der Anlagenzugänge
Verbuchung 0400 Maschinen / 33… Lief. XY 2500 VSt Besonderheiten: PKW u. Kombis 0630 PKW u. Kombis / 33… Lief. XY brutto Kein VST-Abzug! (kein VSt-Abzug gilt auch für die Betriebskosten!)
Abschreibung am Jahresende Anschaffungswert = Abschreibung (AfA) Nutzungsdauer Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidet über Ganz- oder Halbjahres-Afa Verbuchung: 7010 AfA / 0… Anlagenkonto AfA-Betrag
Zeitpunkt der Inbetriebnahme 1. 1. 31. 12. 30.6. 20.5. 1. Jahreshälfte Nutzung > 6 Monate Jahresabschreibung
Zeitpunkt der Inbetriebnahme 1. 1. 31. 12. 30.6. 7.8. 2. Jahreshälfte Nutzung < 6 Monate ½ Jahresabschreibung
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) GWGs sind abnutzbare Anlagegüter mit einem Anschaffungswert bis zu € 400,-- (netto) Sie können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe (100%) abgeschrieben werden d.h. AfA = Anschaffungswert GWGs können auf eigenen Anlagekonten erfasst werden Am 31.12. erfolgt dann die entsprechende Vollabschreibung
Konten für GWG 0121 Geringwertige Datenverarbeitungsprog. 0480 Geringwertige Maschinen 0550 Geringwertige Werkzeuge 0680 Geringwertige Büromaschinen 0681 Geringwertige Büro- u. Geschäftsausst.
Abschreibung von GWG Am 31.12. erfolgt dann die entsprechende Vollabschreibung Anschaffungswert 7030 Abschreibung geringw. WG / 0… GWG Anlagenkonto AfA-Betrag
Beispiel Buch S. 9 L 1_02
Sofortige Verbuchung auf dem Konto 7030 Die geringwertige Anlage wird bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung auf dem Konto 7030 abgeschrieben. Am 31.12. erfolgt dann keine Buchung mehr Anschaffungswert 7030 Abschreibung geringw. WG / 2700 Kassa 2500 Vorsteuer