Informationsveranstaltung für Erasmus Fachkoordinator/inn/en

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 Präsentation transkript:

Universität Tübingen Dezernat Internationale Angelegenheiten - Studium und Studierendenaustausch Informationsveranstaltung für Erasmus Fachkoordinator/inn/en 10. Februar 2017

30 Jahre ERASMUS: Rückblick und Ausblick 1. 1 Zahlen und Fakten 1 30 Jahre ERASMUS: Rückblick und Ausblick 1.1 Zahlen und Fakten 1.2 Neuerungen 1.3 Herausforderungen Mobilität für Studierende (Outgoings) 2.1 Studienaufenthalt und Stipendium (SMS) 2.2 Praktikumsaufenthalt (SMP) Inter-institutional Agreements Lehrenden- und Personalmobiliät (STA/STT) Mobilität mit Partnerländern (KA107) Bewerbung und Zulassung der ERASMUS Incomings Online-Datenbank Fragen und Erfahrungsaustausch

1.1 Zahlen und Fakten 700 Verträge (inter-institutional agreements) 320 Partneruniversitäten 80 ERASMUS-Fachkoordinator/inn/en als Ansprechpartner in den Fachbereichen Budget 2016/17: rund 1 Mio. €

Outgoings im WS 16/17 nach Hauptzielländern (jährlich rund 500)

Incomings im WS 16/17 nach Hauptherkunftsländern (jährlich rund 400)

Lehrenden- und Personalmobilität 2011 bis heute

1.2 Neue Serviceleistungen für Fachkoordinator/inn/en ‚ERASMUS to go‘: Informationsveranstaltungen vor Ort in den Fachbereichen Infoveranstaltungen für Erasmus-Fachkoordinator/inn/en ein- bis zweimal pro Jahr Online-Informationen für Erasmus-Fachkoordinator/inn/en http://www.uni-tuebingen.de/international/studieren-im-ausland/erasmus.html#c349199 Accounts zur Studierenden-Datenbank Mobility Online

1.3 Herausforderungen Brexit bestehende Inter-institutional agreements dürfen bis zum Ende der Programm-Generation genutzt werden (2020/21) Agreements mit kürzerer Laufzeit dürfen noch bis 2020/21 verlängert werden Türkei bisher kein Programmabbruch seitens DAAD Erfahrungsaustausch Fachbereiche und III.1

2. Mobilität für Studierende Erleichterte Zulassungsbedingungen Befreiung von Studiengebühren Mobilitätsstipendium: finanzielle Unterstützung, nach Ländergruppen gestaffelt - Fördersätze in Tübingen: Ländergruppe 1: 330 Euro (AT, DK, FI, FR, IE, IT, LI, NO, SE, UK) Ländergruppe 2: 270 Euro (BE, CY, CZ, ES, GR, HR, IS, LU, NL, PT, SI, TR) Ländergruppe 3: 210 Euro (BG, EE, HU, LT, LV, MT, PL, RO, SK, FYROM) jeweils für 4 Monate (1-semestrige Aufenthalte) bzw. 8 Monate (2-semestrig)

2.1 Studienaufenthalt und Stipendium (SMS) Mehrfachförderung möglich: bis zu 12 Monate im Bachelor-Studiengang und bis zu 12 Monate im Master-Studiengang und bis zu 12 Monate im Promotionsstudiengang Mindestaufenthalt: 3 Monate Sprachniveau: ab B1 (Nachweis durch EU-Onlinetest OLS) Bewerbungsfristen in Abt. III.1 (Online-Portal): 30. Juni für WiSe / 30. November für SoSe

2.2 Praktikumsaufenthalt (SMP) Bewerbungen an: Koordinierungsstelle für Praktische Studiensemester (KOOR/BEST) an der Hochschule Karlsruhe Dauer: mind. 2, höchstens 12 Monate pro Studienzyklus Bewerbungsfrist: bis 1 Monat vor Praktikumsbeginn Fördersätze: ca. 260 bis 360 Euro (je nach Ländergruppe)

ERASMUS – Studierendenmobilität Übersicht über das Bewerbungsverfahren 1. Schritt Fachkoordinator/in Ansprechpartner Allgemeine Informationen über den Auslandsstudienaufenthalt 9-12 Monate vor dem Auslandsstudium geplant DEZ. III Internationale Angelegenheiten Dr. Kordula Glander Ansprechpartner 2. Schritt Bewerbung a) Auswahl und Nominierung der Bewerber für die Austauschplätze der jeweiligen Fakultäten möglich ab Januar, für das kommende akademische Jahr Nominierungliste an Abt. III.1 b) Zusendung der Bewerbungsunterlagen an die Gasthochschule Achtung! Jede Universität hat verschiedene Fristen - mit dem Fachkoordinator abstimmen. c) Zusage der Gasthochschule d) Information/Organisation für den Auslandsstudienaufenthalt Wohnung, Sprachkurs etc. (Homepage der Gastuniversität) oder auch ERASMUS-Erfahrungsberichte auf der Homepage Dez. III Internationale Angelegenheiten. e) Bescheinigung der Teilnahme am Programm Das Dokument dient auch zur Vorlage bei BAföG-Amt, Kindergeldstelle, Krankenkasse, Visumsantrag sowie als Teilnahmebescheinigung für die Gasthochschule Fachkoordinator/in Ansprechpartner Gasthochschule Ansprechpartner DEZ. III Internationale Angelegenheiten Dr. Kordula Glander Ansprechpartnerin 3. Schritt Beantragung des Mobilitäts- stipendiums Abgabefristen: WS bis 30. Juni SoSe bis 30. November Online Antragsformular Grant Agreement DEZ. III Internationale Angelegenheiten Maricela Kurz/Sonja Mayer Ansprechpartnerinnen Für die fachliche Anerkennung der Leistungen (Transcript of records) sind die Fachbereiche bzw. die Prüfungsämter zuständig

3. Inter Institutional Agreements Vertrag kommt von Partner-Uni (Neu / Verlängerung) Vertrag wird von Fachkoordinator veranlasst (Neu/ Verlängerung) -> vorherige Absprache mit Partner-Uni Blanko Verträge sind auf der Homepage unter ERASMUS „Informationen für Fachkoordinatoren“ relevante Daten selber ausfüllen (wieviele Studierende bzw. Dozenten / Monate / Anforderungen /…) Wichtig: STT und STA immer gleich in Vertrag mit eintragen Verlängerungen selbständig im Fachbereich überwachen

3. Inter Institutional Agreements Verlängerungen in realistischem Zeitraum, z.B. bis Ende des ERASMUS+ Programms -> Kündigungen immer für das Folgejahr möglich vorzeitige Kündigung / Auflösung / keine Verlängerung von Verträgen -> immer an Frau Dr. Glander melden Wechsel von Fachkoordinatoren rechtzeitig melden wegen Aktualisierung von Datenbanken, Informationslisten und Homepage regelmäßige Überprüfung der Verträge -> nicht genutzte Verträge auflösen bzw. nicht verlängern

4. Lehrenden- und Personalmobilität: Die Bewerbung Schritt für Schritt I. Informationen und Beratung 1. Beratung durch Abt. III.1 2. Flyer zu Lehrenden – und Personalmobilität 3. Homepage des Dezernat III II. Einladung durch eine aufnehmende Hochschule mit ECHE III. Anmeldung im Portal von Mobility-Online IV. Einreichen der erforderlichen Dokumente

Wer darf reisen? Mobilität zu Lehrzwecken (STA) Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE (Outgoing-Mobilität) Mobilität zu Fort- und Weiterbildung (STT) Mitarbeiter einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine Hochschule mit ECHE oder eine ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist. (Workshadowing, STT-Week, Sprachkurse) Bestehender Vertrag mit Partneruniversität ERASMUS+ Dozentenmobilität STA 1. Einladung zur Lehre von der Partneruniversität 2. Absprache mit Fr. Enßlin-Richter über Finanzierung, Zeitpunkt und Dauer des Aufenthalts

Erasmus+-Mobilitätzuschuss Der Erasmus+-Mobilitätszuschuss beinhaltet Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche als Stückkosten bezuschusst werden. Förderdauer Die Mindestdauer für ST beträgt 2 Aufenthaltstage. Das Maximum der Mobilität beträgt 60 Tage.

Welche Dokumente sind erforderlich? Vor der Reise Einladungsschreiben der Gasthochschule/ Gastunternehmen Dienstreisegenehmigung Grant Agreement Mobility Agreement Nach der Reise Teilnahmebestätigung der Gasthochschule/Gastunternehmen Bericht (EU-Survey) über das MobilityTool+ Tübinger Bericht über Mobility-Online

5. Mobilität mit Partnerländern/ KA 107 (International Credit Mobility)

Vergleich mit KA 103 KA 103 = Mobilität zwischen Programmländern EU + 5 (Norwegen, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Türkei) KA 107 = Mobilität mit Partnerländern Alle anderen Länder der Welt Hauptunterschiede Projekte müssen jährlich beantragt werden Projektförderung ist für je 2 Hochschuljahre Fördersätze sind höher (650-800 monatlich) Reisekosten auch für Studierende

Budget für Deutschland 2017 nach Zielländern (Gesamt 17,8 Mi. €) KA 107 Budget für Deutschland 2017 nach Zielländern (Gesamt 17,8 Mi. €)

Individuelle Unterstützung für Studierende (BA, MA, PhD) KA 107 Individuelle Unterstützung für Studierende (BA, MA, PhD) Richtung Betrag (€/Monat) Dauer Outgoing (EUPartner) 650 3-12 months Incoming (PartnerEU) 800

KA 107 Individuelle Unterstützung für Personal (STA= zu Lehrzwecken, STT= zu Weiterbildungszwecken) Richtung Betrag (€/Monat) Dauer Outgoing (EUPartner) 650 3-12 months Incoming (PartnerEU) 800 Richtung Betrag (€/Tag) Dauer Outgoing (EUPartner) 160 (1.-14. Tag) 112 (weitere Tage) 5-60 Tage Incoming (PartnerEU) 120 (1.-14. Tag) 84 (weitere Tage)

Reisekosten für Studierende und Personal KA 107 Reisekosten für Studierende und Personal Entfernung Betrag 100 km – 499 km 180 € 500 km – 1.999 km 275 € (Tunesien, Ukraine) 2.000 km – 2.999 km 360 € (Moskau, Israel) 3.000 km – 3.999 km 530 € (Iran, Aserbaidschan) 4.000 km – 7.999 km 820 € (New York, Indien) 8.000 km und mehr 1.100 € (Chile, Korea)

Zeitplan für Antragsrunde 2018 KA 107 Zeitplan für Antragsrunde 2018 Juni 2017: Umfrage über das Interesse seitens der Fachbereiche Juli 2017: Call for proposals für die interne Vorbewerbung Oktober 2017: Deadline für die Vorbewerbung Dezember 2017: Deadline für die Abgabe der endgültigen Teilanträge beim Erasmus-Büro 2. Februar 2018: Einreichung des Gesamtantrags beim DAAD durch das Erasmus-Büro

6. Bewerbung und Zulassung für Incomings

7. Online-Datenbank Software „Mobility Online“ seit 15/16 in Verwendung Verwaltung von Austauschstudierendendaten, Abwicklung von Bewerbungen, Verwaltung Partneruniversitäten und Agreements Alle Outgoings Erasmus+ und universitätsweite Austauschprogramme registrieren/bewerben sich über das System Alle Incoming-Studierenden registrieren sich über das System Neue Zugänge für Erasmus Fachkoordinator/innen ab 2/2017 Versand der Zugangsdaten inklusive Schulungsunterlagen in den kommenden Wochen

Mobility Online-Zugänge an der Universität Tübingen

„Das Beste an ERASMUS ist, eine andere Kultur nicht nur kennenzulernen, sondern sie auch erleben zu dürfen. Der Auslandsaufenthalt war nicht nur sprachlich bereichernd, sondern in vielerlei anderer Hinsicht. Er ist eine einmalige Chance, über den Tellerrand zu blicken und sich neuen Herausforderungen zu stellen.“ (aus dem Erfahrungsbericht eines Studierenden)

Vielen Dank!