Digital Tacho – System der Kartenausgabe

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 Präsentation transkript:

Digital Tacho – System der Kartenausgabe ASFINAG Maut Service GmbH Info Workshop, Wirtschaftskammer OÖ Vortrag: R. Fischer

I Projekt Digital Tacho II Zeitplan III Systemkomponenten Themen I Projekt Digital Tacho II Zeitplan III Systemkomponenten Fahrzeugausrüstung, Kontrollgerätekarten IV Systemüberblick der Kartenausgabe Systemkomponenten, Betreiberaufgaben 21.09.2018

Rechtliche Rahmenbedingungen, Ausrüstungspflichtige Fahrzeuge Projekt Digital Tacho Rechtliche Rahmenbedingungen, Ausrüstungspflichtige Fahrzeuge

Nationale Gesetzgebung Rechtliche Basis EU-Verordnungen Fahrzeuge, die unter die Verordnung (EWG) 3820/85, (EG) 2135/98 und 1360/2002 fallen. Nationale Gesetzgebung 25. KFG Novelle Kontrollgeräteverordnung (KonGeV) Nationaler Erlass vom 6. Juni 2005 21.09.2018

Ausrüstungspflichtige Fahrzeuge Höchst zulässiges Gesamtgewicht (hzG) von > 3,5 t Ebenso Fahrzeuge der Kategorie N1 mit einem hzG unter 3,5 t, sobald diese Fahrzeuge in Kombination mit einem Anhänger oder Auflieger das hzG überschreiten und gewerblich genutzt werden. Sitzplätze für mindestens 9 Personen exklusive Fahrer 21.09.2018

Inhalt des nationalen Erlasses Übergangsfrist für Fahrzeuge, die vor dem 5. Aug. 2005 produziert werden (3 Monate). Klarstellung für die Durchführung von Probe- bzw. Überstellungsfahrten Ausstellung der Werkstattkarten Entzug der Fahrerkarte Verwendung von Unternehmenskarten bzw. Haftung des Unternehmens Durchführung von Kontrollen insbesondere bei Fahrzeugen aus anderen Mitgliedstaaten. 21.09.2018

Zeitplan Meilensteine in Österreich, Entwicklungen auf EU-Ebene, Projektfortschritt

Meilensteine in Österreich / EU-weit 5.8. Ausrüstung aller neu zugelassenen LKW mit dem digitalen Kontrollgerät 5.2. Beginn der Annahme der Kartenanträge 14.3.-4.4. Trial Run 5.5. Beginn der Kartenausgabe März April Mai Juni Juli Jänner Februar August Oktober September November 2005 Meilensteine 2005 – Projekt „digital tacho“ 21.09.2018

Letzte Entwicklungen auf EU-Ebene Das Vermittlungsverfahren zwischen EP und EK wurde auf 6. Dez. 2005 verschoben. Laut EK soll der Einführungstermin von den Sozialvorschriften entkoppelt werden. Am 27.Juni 2005 bekräftigt der Verkehrskommissar Barrot den Einführungstermin 5. Aug. 2005 (Ende des Moratoriums), jedoch soll eine bis zu sechsmonatige Übergangsfrist gewährt werden. Unklar ist noch, ob die Übergangsfrist am 1.Jan. 2006 endet. (Dies wird von F, D, B, NL und Ö unterstützt) Ein Brief an die Mitgliedstaaten mit Klarstellungen wurde von der EK für die nächsten Tagen angekündigt. 21.09.2018

Vorgehensweise Österreichs Vorbereitung eines neuen Erlasses mit einer allgemeinen Übergangsfrist. (Die 3-monatige Übergangsfrist für Fahrzeuge, die vor dem 5.Aug 2005 produziert werden, entfällt) Der Brief der EK muss noch abgewartet werden. Bis zur Bekanntmachung des neuen Erlasses ist der bestehende weiterhin rechtlich bindend. 21.09.2018

        Projektfortschritt Nationale Gesetzgebung Aufbau des Kartenausgabesystems Bauartgenehmigung der Kontrollgerätekarten Schlüsselaustausch mit EU-Zertifizierungsstelle Einrichtung des Nutzerbeirates mit Vertretern der WKÖ, AK, ÖGB, BMI, BMWA und Werkstätten mit dem Ziel mögliche Probleme bei der Einführung möglichst frühzeitig zu erkennen und um abgestimmte Anpassungen vorzunehmen. Vorbild: LKW-Maut Start der Kartenausgabe mit 5. Mai Schulungen der Werkstätten und Kontrollorgane Auslieferung der Prüfgeräte für Kalibrierung und Aktivierung        21.09.2018

Systemkomponenten Fahrzeugausrüstung, Kontrollgerätekarten, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte, Kontrollkarte

Fahrzeugausrüstung KITAS 2 Intelligenter Sensor Kombi-Instrument Download Tachographenkarten Ausdruck Kalibrierung 21.09.2018 21.09.2018

Kontrollgerätekarten Musterfrau Nicole 01.05.1976 05.05.2004 05.05.2009 ARBÖ Eisenstadt 10/10/4091 A30021550x1 Musterfrau Nicole Mustergasse 3 A-1111 Musterstadt Fahrerkarte Bundespolizeidirektion Wien 05.05.2004 05.05.2009 Bundesanstalt für Verkehr Mustergasse 3 A-1111 Musterstadt Behördenkarte Muster GmbH 01.05.2007 01.05.2012 ÖAMTC Wien A30021550x1 Musterweg 8 A-1000 Musterdorf Unternehmenskarte Mustermann Muster Markus 01.01.2007 01.01..2008 Bundesanstalt für Verkehr A30021550x1 Musterweg 8 A-1000 Musterdorf Werkstattkarte 21.09.2018

Fahrerkarte Wird persönlich auf den Inhaber ausgestellt Es muss sichergestellt werden, dass EU-weit an jeden Fahrer nur eine Karte ausgegeben wird (TACHOnet). Fahrerkarte enthält Daten zur Identität des Fahrers Datenspeicherung von Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten des Fahrers (mindestens für 28 Tage) Gültigkeitsdauer von 5 Jahren € 70,- 21.09.2018

Fahrerkarte Antragstellung Erstantrag muss persönlich erfolgen (Identifikationsprüfung) Führerschein (mindestens Klasse B) Hauptwohnsitz in Österreich Lichtbild (EU-Passbild) Keine weiteren Karten in anderen EU-Staaten (TACHOnet) Dauer für die Antragsstellung ca. 20 Minuten Bezahlung vor Ort mit Bankomatkarte, Kreditkarte oder bar möglich Innerhalb von max. 15 Werktagen erfolgt die Zustellung 21.09.2018

Unternehmenskarte Der Unternehmer hat die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten seiner Arbeitnehmer nachzuweisen. Besitzer von Fahrzeugen, die unter die EU-Verordnung fallen Ist auf das Unternehmen ausgestellt Ermöglicht Anzeige, Herunterladen und Ausdruck der Daten, die im Kontrollgerät gespeichert sind. Datensperre gegenüber fremden Unternehmen Gültigkeitsdauer von 5 Jahren € 85,- 21.09.2018

Unternehmenskarte Antragstellung - Voraussetzungen Identität des Unternehmens Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug eingesetzt das unter den Anwendungsbereich der Verordnung fällt Gewerbetreibende müssen einen Firmenbuch oder Gewerberegisterauszug vorweisen Begründung, wenn mehrere Unternehmenskarten beantragt werden Dauer der Antragstellung ca. 15 Minuten Innerhalb von max. 15 Werktagen erfolgt die Zustellung 21.09.2018

Werkstattkarte Ermächtigung gemäß §24 KFG für digitale Kontrollgeräte Ermöglicht die Prüfung,Kalibrierung und Aktivierung des Kontrollgerätes Ist ausgestellt auf die ermächtigte Werkstätte und persönlich auf die befähigte Person Voraussetzung: Ermächtigung durch den Landeshauptmann Gültigkeitsdauer von einem Jahr € 97,- 21.09.2018

Behördenkarte Ausgestellt auf Dienststellen wie BMI, BMWA, BMF, Hauptverband der Sozialversicherungsträger (laut KFG) Weist die Dienststelle aus und ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und/oder Herunterladen der im Kontrollgerät oder auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten Auslesen des im Kontrollgerät gespeicherten Geschwindigkeitsprofils Gültigkeitsdauer von 5 Jahren € 70,- 21.09.2018

Projektüberblick digital tacho System der Kartenausgabe in Österreich

Überblick Gesamtsystem Trust Center Zentralanwendung/ Datenbank Datennetz/Internet ERCA Applikation TACHOnet Kartenantragstellen Bundesanstalt für Verkehr EU- Mitgliedstaaten Auftrag mit Datensatz Antrag mit entsprechenden Nachweisen Kartenerzeugung & -personalisierung Kartenantragsteller Fahrer Unternehmen Werkstätten Kontrollstellen ERCA...European Root Certification Authority 21.09.2018

Systembetreiber – Aufgaben ASFINAG MSG Operativer Systembetreiber im Auftrag des BMVIT, der Vertrag zwischen MSG und BMVIT ist unterzeichnet Kartenantragstelle für Werkstatt- und Kontrollkarten Clearingstelle für Kartenanträge bei Sonderfällen Garantieabwicklung und Wartung der Datenbank Customer Care Center Öffentlichkeitsarbeit und Informationsdienst Qualitätssicherung und Systemverbesserungen Controlling und Verrechnung mit den Partnern 21.09.2018

Aufgaben der Partner Autofahrerklubs: Kartenantragsstelle für Fahrer- und Unternehmenskarten Bundesrechenzentrum GmbH: - Betrieb der Datenbank, TACHOnet-Abfrage und Online-Eingabe - Ausstellung der Kartenzertifikate Austria Card - Produktion, Personalisierung und Zustellung der Karten Bundesanstalt für Verkehr (BAV) - Schnittstelle zur EU-Kommission (MSA) - Monitoring des Kartenausgabesystems - Bescheidausstellung 21.09.2018

E-mail Addresse: tacho@asfinag.at Homepage: www.digitaltacho.at Kontakte E-mail Addresse: tacho@asfinag.at Homepage: www.digitaltacho.at DI. Franz Schwammenhöfer Mail: franz.schwammenhoefer@bmvit.gv.at; Telefon: +43 1 711 62 Mag. (FH) Ralf Fischer Mail: ralf.fischer@asfinag.at; Telefon: +43 50 108 15860 21.09.2018 21.09.2018