Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Lehrgangsorganisation

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 Präsentation transkript:

Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Lehrgangsorganisation Truppführung Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Lehrgangsorganisation

Die Ausbildung nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Truppführungsausbildung 35 Stunden Maschinistenausbildung 35 Stunden Truppausbildung Teil 2 80 Stunden Atemschutz 25 Stunden Sprechfunk soll vor den Lehrgängen „Atemschutz“ und „Maschinist“ abgeschlossen sein 16 Stunden Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang 70 Stunden Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Truppführungsausbildung (35 Stunden) Ausbildungsplan Truppführungsausbildung (35 Stunden) Datum Zeit Ausbildungseinheit Theorie Praxis Raum Ausbilder Rechtsgrundlagen Brennen und Löschen Fahrzeugkunde Verhalten bei Gefahren Löscheinsatz Technische Hilfe ABC - Gefahrstoffe Feuersicherheitswache Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Ziel des Lehrgangs Information über den organisatorischen und inhaltlichen Ablauf der Ausbildung. Ziel der Truppführungsausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer taktischen Einheit Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Persönliche Anforderungen Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung Einschätzen der eigenen fachlichen und persönlichen Leistungsfähigkeit und Leistungsgrenzen, auch für die unterstellte Einsatzkraft Führungs- und Entscheidungskompetenz, um die unterstellte Einsatzkraft verantwortlich zu führen Bewusstes Auseinandersetzen mit belastenden Situationen im Einsatz Teilnahme an Aus- und Fortbildungen sowie den erforderlichen Übungen Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Fachliche Anforderungen Erwerben und Trainieren der zur Wahrnehmung der Grundtätigkeiten zur Brandbekämpfung und Technischen Hilfe erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Mitwirken beim Sicherstellen der Funktionsfähigkeit der Geräte Mitwirken beim Nachbereiten von Einsätzen und Übungen Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Fachliche Anforderungen im Einsatz Handlungssicheres Anwenden der Grundtätigkeiten zur Brandbekämpfung und Technischen Hilfe Umsetzen der übertragenen Einsatzaufträge Führen der für die Gefahrenabwehr unterstellten Einsatzkraft zum Erfüllen der übertragenen Einsatzaufträge Erkennen der Einsatzrisiken im Rahmen der übertragenen Einsatzaufträge und Einleiten der Sicherung der im Trupp eingesetzten Kräfte Überwachen und Kontrollieren der Einsatzbereitschaft der im Trupp eingesetzten Geräte Beherrschen der Kommunikation zum Austausch von Informationen im Lage- und Meldewesen zur übergeordneten Führungsebene Kennen der Regeln zum Umgang mit den Medien an der Einsatzstelle Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Stand 01. Februar 2006, Version 3.0