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Ergebnispräsentation

Aufbau des Vortrags Soziale Selbstverwaltung ACA? Ergebnisse

Soziale Selbstverwaltung? Hab‘ ich noch nie gehört! Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, der Rentenversicherungen und der Unfallversicherungen wählen bei der Sozialwahl ihre Vertreter/-innen in die „Parlamente“ der Sozialversicherträger. Diese Parlamente, sie werden Vertreterversammlung oder Verwaltungsrat genannt, treffen die Entscheidungen in den einzelnen Sozialversicherungsträger.

Quelle: www.sozialwahl.de

Warum eine Selbstverwaltung? Selbstverwaltung ist gelebte Demokratie! Ihr Markenzeichen ist die freie, selbständige Verwaltung durch die Versicherten. Sie sichert die Unabhängigkeit gegenüber der Politik. Sie stärkt die Sozialpartnerschaft von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Was kann die Selbstverwaltung entscheiden? Die Selbstverwaltungen in der gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden darüber, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen gefördert oder übernommen werden, wählen den ehrenamtlichen Vorstand und die hauptamtlichen Direktoren und entscheiden über den Haushalt (137 Mrd.) richtet ehrenamtlich besetzte Widerspruchsausschüsse ein. Sie überprüfen die Widersprüche der Versicherten gegen Bescheide der Rentenversicherungen. wählen ehrenamtliche Versichertenberater/-innen, die selbst Versicherte oder Rentner sind. Diese beraten die Versicherten Antragsstellungen oder bei der Beschaffung von Unterlagen.

Was kann die Selbstverwaltung entscheiden? Die Selbstverwaltungen in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden darüber, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen gefördert oder übernommen werden, entscheiden darüber, wer Chef/-in (hauptamtlicher Vorstand) der Krankenkasse wird. Klären die Zielvereinbarungen und wie hoch deren oder dessen Gehalt ist, stellen den Haushaltsplan fest und nehmen die Jahresrechnung ab, beauftragen Wirtschaftsprüfer zur Prüfung von Betriebsabläufen, setzen ehrenamtlich besetzte Widerspruchsausschüsse ein, an die sich Versicherte wenden können, wenn Entscheidungen der Kasse für sie nicht nachvollziehbar sind.

Was kann die Selbstverwaltung entscheiden? Die Selbstverwaltungen in der gesetzlichen Unfallversicherung setzen Unfallverhütungsvorschriften fest, legen Gefahrentarife fest, legen die Höhe der Beiträge fest, wählen den ehrenamtlichen Vorstand und hauptamtlichen Vorstand, stellen den Haushaltsplan fest, richten Widerspruchsstellen ein, die aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber bestehen.

Aber entscheidet nicht eigentlich die Politik alles? Nein. Die Politik setzt lediglich die Rahmenbedingungen für die Entscheidungen und Leistungen der Sozialversicherungsträger. Dies betrifft zum Beispiel: Die Rentenformel, die aus einem Bundesgesetzt hervorgeht, oder gesetzlich vorgeschriebene (Nicht-)Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie der Unfallversicherungen.

Wer engagiert sich in der ACA? Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands Kolpingwerk Deutschland Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA)

Unser Selbstverständnis Die Werte, die wir stärken Der Mensch steht im Mittelpunkt! Menschwürdige Arbeit wird eingefordert! Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung wird konkret! Ökumene wird gelebt! Personalität Solidarität Subsidiarität Nachhaltigkeit Gemeinwohl

Im Gegensatz zu vielen anderen Mitbewerbern, tritt die ACA zu den Sozialwahlen mit einem vollständigen Wahlprogramm an – so auch 2017. Dieses Programm ist auch im Nachgang zur Wahl abrufbar unter: www.aca-online.de/downloads

Ergebnisse

Wahlberechtigte & Wahlbeteiligung Bei der Sozialwahl 2017 Wahlberechtigte: 50.574.338 Abgegebene Stimmen: 15.301.525 Wahlbeteiligung in Prozent: 30,26

Dreifach christlich. Einfach menschlich.

Deutsche Rentenversicherung Bund Bei der Sozialwahl 2017 Wahlberechtigte: 28.879.512 Abgegebene Stimmen: 8.709.603 Wahlbeteiligung in Prozent: 30,16

Sonderfall: DRV Saarland Wahlberechtigte: 393.001 Abgegebene Stimmen: 100.765 Wahlbeteiligung in Prozent: 25,64 …

Dreifach christlich. Einfach menschlich.

DAK-Gesundheit Bei der Sozialwahl 2017 Wahlberechtigte: 4.748.657 Abgegebene Stimmen: 1.349.659 Wahlbeteiligung in Prozent: 28,42

Techniker Krankenkasse Bei der Sozialwahl 2017 Wahlberechtigte: 7.408.270 Abgegebene Stimmen: 2.400.155 Wahlbeteiligung in Prozent: 32,40

BARMER Bei der Sozialwahl 2017 Wahlberechtigte: 7.368.632 Abgegebene Stimmen: 2.232.898 Wahlbeteiligung in Prozent: 30,30

Dreifach christlich. Einfach menschlich.

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist für über 7,7 Millionen Versicherte in mehr als 620.000 Unternehmen zuständig. Die ACA ist in Absprache mit den Gewerkschaften mit einer verkürzten Vorschlagsliste angetreten. Damit kam es zu einer Wahl ohne Wahlhandlung.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) Anders als der Name vermuten lässt, ist die Verwaltungs- Berufsgenossenschaft nicht nur für Verwaltung zuständig, sondern auch für eine ganze Reihe weiterer Berufs- und Gewerbezweige, die ebenfalls dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen. Die ACA ist in Absprache mit den Gewerkschaften mit einer verkürzten Vorschlagsliste angetreten. Damit kam es zu einer Wahl ohne Wahlhandlung. Die ACA ist in Absprache mit den Gewerkschaften mit einer verkürzten Vorschlagsliste angetreten. Damit kam es zu einer Wahl ohne Wahlhandlung.

Regional in der DRV Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Deutsche Rentenversicherung Schwaben Deutsche Rentenversicherung Rheinland Deutsche Rentenversicherung Westfalen Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Deutsche Rentenversicherung Saarland Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Deutsche Rentenversicherung Hessen Deutsche Rentenversicherung Berlin/Brandenburg Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Regional in der AOK AOK Bayern AOK Rheinland/Hamburg AOK Nordwest AOK Baden-Württemberg AOK Niedersachsen AOK Plus AOK Rheinland-Pfalz/Saarland AOK Hessen AOK Nordost AOK Sachsen-Anhalt

Weitere regionale Mitwirkung Unfallkasse Baden-Württemberg IKK Südwest Unfallkasse Berlin IKK Gesund Plus Kommunale Unfallversicherung Bayern

Die Ergebnisse im Verlauf – Teil 1

Die Ergebnisse im Verlauf – Teil 2

Die Ergebnisse im Verlauf – Teil 3

Dreifach christlich. Einfach menschlich.