Informationsabend „Weiterführende Schulen“ am 26. Oktober 2017

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 Präsentation transkript:

Informationsabend „Weiterführende Schulen“ am 26. Oktober 2017 Das neue Aufnahmeverfahren

Informationsabend „Weiterführende Schulen“ am 26. Oktober 2017 Das neue Aufnahmeverfahren – Stärkung der Elternrechte Jedes Kind ist individuell. Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und Schwächen, … Das baden-württembergische Schulwesen bietet allen Kindern und Jugendlichen eine ihren individuellen Möglichkeiten angemessene Schulart an. Doch welche Schulart ist die Richtige? Mit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wurden die Rechte der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schulart gestärkt. Sie entscheiden, welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen soll. Hierzu müssen Sie Lernstand und Entwicklungspotenzial Ihres Kindes berücksichtigen. Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Klasse Im ersten Halbjahr der Klasse 4, in der Regel bis zum Beginn der Herbstferien, veranstaltet die Grundschule einen Informationsabend. Schulleitungen von Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren an diesem Abend über Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen, Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungseinrichtungen. SI / CZ

Informationsabend „Weiterführende Schulen“ am 26. Oktober 2017 Die Grundschulempfehlung Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für jedes Kind eine Empfehlung ausgesprochen, welche weiterführende Schulart aus Sicht der Schule für das jeweilige Kind als sinnvoll erachtet wird. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt. Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen. SI / CZ

Informationsabend „Weiterführende Schulen“ am 26. Oktober 2017 Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend erreicht wurde. Den Anforderungen der Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens befriedigend erreicht wurde. Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben. Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule muss neuerdings die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Bei einer abweichenden Grundschulempfehlung kann die Schulleitung den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie bei der Anmeldung nicht vorlegen. SI / CZ

Informationsabend „Weiterführende Schulen“ am 26. Oktober 2017 Das besondere Beratungsverfahren Wenn nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung noch eine weitere Entscheidungshilfe gewünscht wird, können Eltern das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch eine dafür besonders qualifizierte Beratungslehrkraft. Gegebenenfalls können allgemeine Begabungstests durchgeführt werden. Die Testergebnisse werden mit den Eltern besprochen. SI / CZ

Informationsabend „Weiterführende Schulen“ am 26. Oktober 2017 Wichtige Termine im Schuljahr 2017/2018 Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahn bis Mittwoch, den 31.1.2018. Grundschulempfehlung: - Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 am Freitag, den 9. Februar 2018. - Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungs- verfahren wünschen und Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule: spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschul- empfehlung (22. Februar 2018) SI / CZ

Informationsabend „Weiterführende Schulen“ am 26. Oktober 2017 Besonderes Beratungsverfahren - Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft bis Dienstag, den 17. April 2018. Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schule - Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Mittwoch, 21. März und Donnerstag, 22. März 2018. - Für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen bis Donnerstag, den 19. April 2018. SI / CZ