Dokumentation und Kinderschutz Wuppertal, den 21.08.12
Sinn und Zweck von Dokumentation Tätigkeitsbeleg Legitimierungsfunktion gegenüber Betroffenen, Prüfinstanzen, Vorgesetzten Grundlage für Berichte, gutachtliche Stellungnahmen, psychosoziale Diagnosen etc. Arbeits- und Informationsgrundlage für Nachfolge und Vertretung (Kontinuität!) Grundlage für Supervision, Evaluation und wissenschaftliche Arbeiten (aus Fehlern lernen) Beweismittel in gerichtlichen Verfahren
Standards für Dokumentationen Schriftlichkeit Vollständigkeit Transparenz (Trennung von Fakten und Bewertungen („Objektivität“) Vergleichbarkeit, d.h. Teil-Standardisierung Aufnahme der Erwartungen der Betroffenen
Anforderungen an klientenbezogene Dokumentationen (Aktenführung) Aktenführung im ASD (nach: Fieseler/Herborth, Recht der Familie und Jugendhilfe, 5.Aufl., 2001, S.151) Dokumentation im Kinderschutz (nach: Dirk Nüsken, Regionale Disparitäten in der Jugendhilfe 2008, S.125) Erstmeldung Situationsanalyse Beratungsplan Besprechungsdokumenta-tion Ergebnisdokumentation Fallaufnahme Inhaltliche Auseinandersetzung mit den Beteiligten und Fachkräften über Art, Umfang und Notwendigkeit einer Hilfe Faktenlage bei der Risikobetrachtung und die Bewertung bei der Risikoeinschätzung Darstellung der Überlegungen und Entscheidungen zum konkreten Schutzkonzept für das Kind
Kritik an Texten in der sozialen Arbeit Vorschnelles Benutzen von Etiketten wie debil, haltlos, aggressiv, auffällig etc. Psychologische, pädagogische und soziologische Äußerungen verbergen unbekannte Werthaltungen des Autors/der Autorin Übernahme von schlagwortartigen und undifferenzierten Beurteilungskriterien aus Vorberichten und alten Akten Abstrakte, oft formelhafte Sprache Keine logisch nachvollziehbare Gliederung
Einige Standards für Texte in Akten Schriftliche Texte sollten Nachvollziehbar sein Am Beratungsbedarf (der Fragestellung) orientiert sein Fachlich verlässlich sein Aus sich selbst verständlich und nachvollziehbar sein Fakten von Bewertungen unterscheidbar machen „objektiv“ sein oder die subjektive Sichtweise erkennen lassen Engagiert für das Wohl der Betroffenen sein In der Ausdrucksweise rücksichtsvoll sein und Personen mit Namen benennen statt sie durch Funktionsbezeichnungen zu ersetzen (z.B. Kindesmutter)
Die generelle Struktur von Texten in der sozialen Arbeit Personalien Quellen Fragestellung Sachverhalt (chronologisch) Bewertung Entscheidungsvorschlag
Sprache und Gestaltung Inhalt ______________ Nur das Wesentliche Folgerichtig aufgebaut Einfach dargestellt Sprache Einfache Sätze Mit bekannten Wörtern (fremde Wörter erklärt) Konkret Anschaulich Optik _______________ Gegliedert Übersichtlich angeordnet Wesentliches gekennzeichnet
Die Dokumentation der Kinderschutzfachkraft nach § 8a Abs. 4 SGB VIII Die Dokumentationserfordernisse leiten sich aus der Aufgabenstellung ab. Aufgabe Dokumentation Sachstandsermittler/in Vermerke Netzwerker/in – Moderator/in Protokolle Berater/in Kollegiale Beratung/Risikoeinschätzung
Der Gesprächsvermerk Zweck Prinzipien Interne Gedächtnisstütze Entscheidungsvorbereitung Gegenstand interner Kommunikation (Vorgesetzte, Kolleg/innen) Vollständigkeit Subjektive Darstellung eines Beteiligten Nachvollziehbarkeit (Zeit, Ort, Beteiligte)
Aufbau eines Gesprächsvermerks Kopf: Datum, Ort, Zeit, Beteiligte, Thema Wesentlicher Gesprächsinhalt: Zusammenfassende Darstellung Ergebnisse/ Folgerungen Unterschrift
Das (Sitzungs-)Protokoll Zweck Prinzipien Verbindliche Niederschrift von Beschlussgremien Legitimation für die Beauftragung von Gremien und/oder Personen Verbindliche Beschlussfassung Bestandteil der Sitzungsleitung von der Einladung über die Gesprächsführung bis zur Abfassung (beachte: Arbeitsaufwand) (nur) Ergebnisprotokolle, keine Verlaufsprotokolle Verwendung von Tagesordnung als Vordruck für das Protokoll Genehmigungsbedürftig durch die Sitzungsteilnehmer/innen
Aufbau eines Protokolls Kopf: Datum, Ort, Zeit, Teilnehmer/innen (lt. Liste), Thema Tagesordnungs-punkt Ergebnis/Beschluss Umsetzung/ Verantwortliche Person/Zeitraum Unterschrift des/der Protokollanten/in und des/r Sitzungsleiters/in
Die Dokumentation der kollegialen Beratung durch die Kinderschutzfachkraft Ausgangsdaten Fallvorstellung und Beratungsanliegen Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos Risikoeinschätzung der Fallverantwortlichen (unter Einbeziehung der Sichtweise der Eltern) Einschätzung der Kinderschutzfachkraft Entscheidung und Vereinbarung von Maßnahmen Überprüfung der Entscheidung