1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Teilnehmer: Katrin Kunert.

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1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Teilnehmer: Katrin Kunert MdB (Stendal) Elke Reinke MdB (Aschersleben) Sabine Dirlich MdL (Salzlandkreis) Petra Sitte MdB (Halle) Veranstaltung der Linken am in Halle bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen Präsentation Nr.1

2 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen

3 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen

4 Ziele des Programms I Aufbau von bis zu geförderten Arbeitsplätzen, davon im Jahr im Jahr 2009

5 Ziele des Programms II Förderung der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in Kreisen und kreisfreien Städten mit hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit, die mindestens bei 15 Prozent liegt

6 Förderkriterien I Nachweis der Zusätzlichkeit im öffentlichen Interesse liegend keine erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Tätigkeiten kein Abbau regulärer Arbeitsplätze

7 Förderkriterien II sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze tarifliches Arbeitsentgelt oder ortsübliches Arbeitsentgelt durchschnittlicher monatlicher Bruttolohn von Euro Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche

8 zusätzlich eingefügt Fragen aus der Sicht der Betroffenen

9 zusätzlich eingefügt keine Arbeitslosenversicherung, kein Herauskommen aus Hartz IV, keine neuen Ansprüche

10 zusätzlich eingefügt Unterlaufung des tariflichen Mindestlohns im öffentlichen Dienst durch die Formulierung ortsüblich

11 zusätzlich eingefügt der niedrigste tarifliche Mindestlohn liegt bei 1247 (1247 entspricht 935,25 bei einer 30 Stundenwoche)

12 zusätzlich eingefügt aber, der durchschnittliche Bruttolohn minus 20 % Arbeitgeberanteil entsprechen nur 840 Brutto

13 zusätzlich eingefügt kein Ende der Bedürftigkeit

14 zusätzlich eingefügt und der tarifliche Mindestlohn 7,97 liegt unter der geforderten Höhe von 8

15 Wer wird gefördert? arbeitslos gemeldete Bezieher/innen von ALG II, die mindestens zwei Jahre ALG II bezogen haben

16 Welche Regionen werden gefördert? Kreise und kreisfreie Städte Gesamt-ALquote von mind. 15 % Berechnungsgrundlage: August 2006 bis April Kreise und kreisfreie Städte, davon 18 in Sachsen-Anhalt Fördermittelverteilung entsprechend des Anteils an Arbeitslosen

17 Welche Regionen werden gefördert? Kreise und kreisfreie Städte Gesamt-ALquote von mind. 15 % Berechnungsgrundlage: August 2006 bis April Kreise und kreisfreie Städte, davon 18 in Sachsen-Anhalt Fördermittelverteilung entsprechend des Anteils an Arbeitslosen

* Angaben vor der Gebietsreform18 Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (I) Sachsen-Anhalt Aschersleben-Staßfurt 22,4 % Stendal 20,7 % Köthen 20,3% Burgenlandkreis 20,2 % Weißenfels 19,8 % Quedlinburg 18,9 %

* Angaben vor der Gebietsreform19 Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (II) Sachsen-Anhalt Halberstadt 17,7 % Magdeburg 17,5 % Merseburg-Querfurt 17,2 % Bitterfeld 16,9 % Bernburg 16,5 % Wittenberg 16,5 %

* Angaben vor der Gebietsreform20 Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (III) Sachsen-Anhalt Halle 16,2 % Dessau 16,2 % Altmark Salzwedel 16,1 % Schönebeck 15,8 % Jerichower Land 15,7 % Anhalt-Zerbst 15 %

21 zusätzlich eingefügt kreisangehörige Städte und Gemeinden können dieses Programm in Anspruch nehmen Es gibt noch keine Durchführungsbestimmungen!!!

* Angaben vor der Gebietsreform22 Finanzsituation der Landkreise* 20 von 21 Landkreisen haben einen unausgeglichenen Haushalt nur der Ohrekreis hat einen ausgeglichenen Haushalt

23 Welche Kreise und kreisfreien Städte sind förderfähig? (IV) Ostdeutschland alle Bundesländer 78 Landkreise und kreisfreie Städte Westdeutschland 5 von 10 Bundes- ländern 7 Kreisfreie Städte

24 zusätzlich eingefügt Probleme der kreisfreien Städte: Arbeitende Bevölkerung im Speckgürtel (außerhalb) und teure Infrastruktur (in den kreisfreien Städten)

25 Finanzierung I Bund die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto- arbeitsentgelts, max. 500 Euro 1,6 Mrd. Euro für die Gesamtlaufzeit Kompensierung durch Einsparungen bei passiven Leistungen (ALG II: 1,2 Mrd. Euro, KdU, SV-Beiträge) 300 Mio. Euro ESF-Mittel für 5 Jahre

26 Finanzierung II Länder ggf. Mittel zur Unterstützung des Programms Kommunen die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto- arbeitsentgelts

27 zusätzlich eingefügt aber Land hat keine Gelddruckmaschine und Kommunen bleiben auf dem Rest sitzen 1050 – 500 = 550 (Anteil am Brutto) wenn Arbeitgeberanteil nicht abgezogen, sondern aufgestockt ca – 500 = ca. 813 (Anteil am Brutto) ab 850 (Netto) keine Bedürftigkeit mehr (Wohnraum, Regelsatz und Ein- Euro- Job)

28 Förderzeitraum Programm Beginn:1. Januar 2008 Ende: 31. Dezember 2009 Arbeitsplätze max. 3 Jahre, längstens bis 31. Dezember 2012

29 Kritikpunkte I unseriös und populistisch keine Maßnahme zur Lösung von wirtschaftlichen Strukturproblemen Bund verlagert das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit auf die Kommunen

30 Kritikpunkte I unseriös und populistisch keine Maßnahme zur Lösung von wirtschaftlichen Strukturproblemen Bund verlagert das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit auf die Kommunen

31 zusätzlich eingefügt Beschäftigungsförderung hat nie eine Kofinanzierung bedeutet 50 % Kofinanzierung sind nicht machbar Bestandsananlyse nicht geplant

32 Kritikpunkte II Ausblenden der Finanzlage der Kommunen Einsparungen im Bereich der passiven Leistungen Was passiert nach 2012? Keine Bündelung der Förderpro- gramme

33 Landkreise nach der Gebietsreform (I)

34 Landkreise nach der Gebietsreform (II)

35 zusätzlich eingefügt Bürgerarbeit kann das Rahmenprogramm sein Öffentliche Beschäftigungsförderung, allerdings mit unseren Schwerpunkten: arbeitslosenversichert, Zwang, … Grundlinie der Bürgerarbeit entspricht durchaus den Kriterien des ÖBS

36 zusätzlich eingefügt ab ein Programm zum SGB II § 16 a bis zu 75 % Förderung für max. 2 Jahre und nur 25 % Eigenfinanzierung abrufbar bis zum durch bisherige Beschäftigungsträger und ab durch die Wirtschaft

37 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen

38 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Teilnehmer: Katrin Kunert MdB (Stendal) Elke Reinke MdB (Aschersleben) Sabine Dirlich MdL (Salzlandkreis) Petra Sitte MdB (Halle) Veranstaltung der Linken am in Halle Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor - Programm der Linken in Halle bearbeitet durch den Bezirkserwerbslosenausschuss Sachsen- Anhalt Süd von ver.di bearbeitet durch Nojob FM und mit Audiobeiträgen versehen Präsentation Nr.1/10 NoJob FM von ver.di bei Radio Corax 95,9 MHz in Halle