Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht 19

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 Präsentation transkript:

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht 19 Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht 19. Januar 2010, Aula der Kantonsschule am Burggraben St.Gallen Begrüssung Dank für die Einladung Vorstellung

Einleitung Auf all diese Fragen werden Sie an unserem Kolloquium eine Antwort bekommen. Leider nein!

Zeitliche Relativität

Fachwissen

Bundesgericht Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an.

Sachverhalt Eine Lehrperson unternimmt eine Velotour. Am Bodensee wird Halt gemacht. Die Schülerinnen und Schüler gehen schwimmen. Eine Schülerin ertrinkt.  Die Schülerin stirbt an den Unfallfolgen.

Sorgfaltspflicht Mögliche Verfahren Strafverfahren Disziplinar- verfahren Zivilklage Verantwortlich- keitsklage Sorgfaltspflicht

Garantenstellung Der Garant (die Lehrkraft) ist verpflichtet, Gefahren möglichst zu vermeiden, oder dann, wenn ein Gefahrenzustand entsteht, alles Zumutbare zu tun, damit sich die Gefahr nicht verwirklicht. erlaubtes Risiko  Wertewandel

Kausalzusammenhang Zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung und dem Unfall muss ein Zusammen-hang bestehen. adäquater Kausalzusammenhang kein Unterbruch

Kriterien objektive Kriterien subjektive Kriterien der Schülerin oder des Schülers subjektive Kriterien der Lehrkraft

Objektive Kriterien Gelände Bodenbeschaffenheit Pistenzustand Wassertemperatur Lichtverhältnisse Zustand des Materials (Ausrüstung, Geräte) usw.

Kriterien des Opfers Alter Bildungs- und Reifegrad persönliche Kompetenzen soziale Umstände

Kriterien seitens der Lehrkraft Es wird eine objektivierte Betrachtungsweise angewendet: „Es wird geprüft, was ein gewissenhafter und besonnener Mensch mit der Ausbildung und den individuellen Fähigkeiten der Lehrkraft in der fraglichen Situation getan oder unterlassen hätte.“

Fragen zum Sachverhalt Was sind die konkreten Ursachen für den Unfall? Sorgfaltspflichtverletzungen? Besteht ein adäquater Zusammenhang zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung und dem Unfall? Welche Vorkehrungen hätten getroffen werden müssen? Gibt es Regeln Dritter (artes leges)? Welche? Allgemeine Empfehlungen und Anweisungen für diesen Gefahrenbereich?

Entwicklungen SLRG-Brevet: Auffrischungskurs Defibrilator Gruppengrösse

Exkursionen 1 Klassenlehrer X unternahm mit seinen Schülerinnen und Schülern eine Wanderung auf den hohen Kasten. Bei der Traversierung eines Schneefeldes stürzt Schüler Y ab und verletzt sich tödlich. Das Schneefeld war an der Absturzstelle aussergewöhnlich gefährlich.

Skitag Eine Klasse des 10. Schuljahres verbringt einen Skitag. Am Nachmittag dürfen die Schülerinnen und Schüler in Gruppen unbeaufsichtigt fahren. Der Zeitpunkt der Sammlung bei der Talstation ist bestimmt. Eine Gruppe von Schülern begibt sich auf die Talfahrt. Dabei löst sich bei einem Schüler ein Ski. Das Wiederbeschaffen des Skis braucht einige Zeit, die Schüler befürchten, nicht rechtzeitig im Tal anzukommen. Sie beschliessen daher eine Abkürzung zu nehmen. Sie verlassen die markierte Piste. Nach einer kurzen Strecke wird das Gelände so unwegsam, dass Skis und Snowboards abgeschnallt werden müssen. Im felsigen Gelände rutscht ein Schüler aus und stürzt zu Tode.

Lager R nimmt als Hilfsleiter an einem Skilager teil und leitet dort eine Snowboard-Gruppe. Bei der Schlussfahrt ins Tal schert der hinter R fahrende H mit zwei Kollegen aus der Gruppe aus. Sie fahren ihre eigene Route. H stürzt und verletzt sich schwer.

Schwimmunterricht Y ist ein 14-jähriges, aus den Philippinen stammendes Mädchen. Sie gibt ihrer Klassenlehrerin an, sie könne schwimmen, aber besser tauchen. Der Schwimmunterricht findet in Grossklassen unter Aufsicht verschiedener Lehrkräfte statt. Während der ersten Lektion wurde ein Schwimmtest abgenommen. Y fehlte. In der zweiten Schwimmlektion ertrinkt Y.

Exkursionen 2 Lehrer X führt seit einigen Jahren jeweils mit der Maturaklasse eine zweitägige Höhlenexkursion durch. Die Schülerinnen und Schüler campieren unweit des Höhleneingangs. In der Nacht will sich Schülerin Y erleichtern. Sie begibt sich dazu in ein rund 10 m vom Zelt entferntes Gebüsch. Hinter dem Gebüsch befindet sich ein Doline. Die Schülerin stürzt hinein und verletzt sich schwer.

Mögliche Rechtsfolgen Strafverfahren Disziplinar- verfahren Zivilklage Verantwortlich- keitsklage Gefängnis oder Busse Verweis Geldleistung kein Stufenanstieg prov. Dienstverhältnis befristete Einstellung der Lehrtätigkeit Androhung der Entlassung Entlassung Schadenersatz und / oder Schmerzensgeld (Genugtuung)

Ausgewählte Sportarten nach Verletzungsrisiko Anzahl Unfälle pro 100 000 Stunden Ausübung (für UVG-Segment) Quelle: Lamprecht & Stamm SFB – Sportobservatorium 2009 Fussball 6 Verletzte pro Jahr (40 Trainingswochen) und Mannschaft (18 Spieler) 4.5 Ausübungsstunden Klettern, Kanufahren, Geräteturnen, Trampolinturnen und Leichtathletik fehlen, d.h. sind weniger "gefährlich" als allgemein angenommen. 2. Dezember 2009-ABT

Verletzte nach Sportart, 2000 - 2007 Anzahl der Verletzungen im Skifahren und Snowboarden leicht angestiegen, liegt daran, dass mehr Ski und Snowboard gefahren wurde.

Früher - Heute

Obwohl die Unfallquoten gleich geblieben sind haben viele Leute das Gefühl das es gefährlicher geworden ist als noch vor fünf Jahren. Dies obwohl heute mehr Protektoren getragen werden als früher. Dies zeigt das die Einschätzung des Risikos sich in den letzten fünf Jahren verändert hat. Dies zeigt sich auch in der ganzen Bevölkerung.

Trendreport zum schulsportlichen Unfallgeschehen in Nordrhein-Westfalen (Hübner, Seidel, Dieterich, Pfitzner; 5. Dreiländerkongress «Sport - mit Sicherheit gewinnen» Magglingen, 3. - 5.9.09)

Trendreport zum schulsportlichen Unfallgeschehen in Nordrhein-Westfalen (Hübner, Seidel, Dieterich, Pfitzner; 5. Dreiländerkongress «Sport - mit Sicherheit gewinnen» Magglingen, 3. - 5.9.09)

Trendreport zum schulsportlichen Unfallgeschehen in Nordrhein-Westfalen (Hübner, Seidel, Dieterich, Pfitzner; 5. Dreiländerkongress «Sport - mit Sicherheit gewinnen» Magglingen, 3. - 5.9.09)

Erkenntnisse / Zusammenfassung: Entwicklung Sportarten vielfältigere Sportarten / neue Sportarten verändertes Risikoverhalten erhöhtes Sicherheitsdenken

Erkenntnisse / Zusammenfassung: Hauptursache für Unfälle im Sportunterricht ist das Verhalten der Unfallschüler (aus Lehrersicht) Rund ¾ der Sportunfälle betreffen gute bis sehr gute Schülerinnen und Schüler (im Sport) Die meisten "Bewegungen", die zu Unfällen führen, waren den S+S bekannt/vertraut.

Der allgemeine "Gefahrensatz": Wer durch erlaubte oder unerlaubte Handlung einen Gefahrenzustand schafft, übernimmt zugleich die Pflicht, durch Schutzmassnahmen alles vorzukehren, dass ein Dritter nicht geschädigt wird. Er unterlässt nichts, was eine Schädigung verhüten kann.

Schon die alten Römer… Der gute pater familias   Der gute pater familias Jugendliche führen, wie die eigenen Kinder. cura/culpa in eligendo cura/culpa in instruendo cura/culpa in custodiendo

Was ist die Absicht? Pädagogik Gruppengrösse Lehraufgabe Prävention   Prävention Copilot - Schulbus  Rettung Handy – Rega

Unfallverhütung Unfälle passieren nicht – sie werden verursacht. Unfall ist nie Zufall.   Was ich tue schreit so laut, dass man nicht hört, was ich sage.

Angst ist ein schlechter Ratgeber Wer die normale Vorsicht walten lässt, macht es richtig.   Keine Lehrperson wurde belangt – ausser: Hoher Kasten, Schneefeld mit Turnschuhen "Wie hät er au nur chöne!" Der Arbeitgeber steht hinter seinen Mitarbeitenden.