Beschäftigungsverbote Beschäftigungsbeschränkungen Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Jugendliche in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis sind durch das JArbSchG besonders geschützt. Sie sollen keinen übermäßigen Belastungen ausgesetzt werden. Jugendlicher ist, wer mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Ruhepausen Berufsschulbesuch Im JArbSchG geregelt Freizeit und Urlaub Beschäftigungsverbote Arbeitszeit Beschäftigungsbeschränkungen © Alle Rechte bei Verlag Europa-Lehrmittel, Düsselberger Straße 23, 42781 Haan-Gruiten. Urheberrechtlich geschützt. Kap.: 10 A 3