Jugendberufshilfe im Landkreis St. Wendel Kommunale Arbeitsförderung

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Die folgende Übersicht ist für Schüler/innen gedacht, die keinen Aus-bildungsplatz gefunden haben. Mit Hilfe unserer Informations-CD möchten wir die Schülerinnen.
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 Präsentation transkript:

Jugendberufshilfe im Landkreis St. Wendel Kommunale Arbeitsförderung Fachtagung am 03. Juli 2007, Neudietendorf „Mich braucht keiner – Gibt es nicht“

Was beinhaltet unsere Jugendberufshilfe? Mehrjähriges, aufeinander aufbauendes und vernetztes Hilfesystem an der Schnittstelle Schule - Beruf Zielgruppe: Benachteiligte Schülerinnen und Schüler mit verringerten Chancen zur beruflichen Integration Verknüpfung verschiedener Modellklassen an Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen (Erweiterte Realschule, Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr – BVJ, BGJ) Passender Praxiseinsatz für die Schülerinnen und Schülerin in den einzelnen Stufen Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften vor Ort in den Schulen Organisatorische und fachliche Einbindung der sozialpädagogischen Fachkräfte in der SGB II-Behörde – Kommunale Arbeitsförderung

Wer organisiert unsere Jugendberufshilfe? Der Landkreis St. Wendel ist seit 01.01.2005 sog. Optionskommune und somit Träger der Grundsicherung nach SGB II Im Innenverhältnis der Landkreisverwaltung übernimmt die Kommunale Arbeitsförderung die Aufgaben des SGB II Die Kommunale Arbeitsförderung ist ein eigenständiges Amt im Dezernat Jugend und Soziales Innerhalb der Kommunalen Arbeitsförderung bildet die Jugendberufhilfe ein Team im Bereich Eingliederung/Aktive Leistungen Kommunale Arbeitsförderung Eingliederung Aktive Leistungen Geldleistungen Passive Leistungen Fallmanagement Arbeitgeberservice Jugendberufshilfe Einglied.verwalt.

Wie war die Ausgangslage? „Schule“ ist angesichts der Schulmüdigkeit und der erheblichen Lern- und Leistungsproblematik vieler Schülerinnen und Schüler überfordert (dies gilt insbesondere für die problematischen Schulformen BVJ und BGJ) Rd. 11 % der arbeitslosen Jugendl. haben keinen Hauptschulabschluss (2001) Rd. 54 % der arbeitslosen Jugendl. haben keinen Ausbildungsabschluss (2001) Kritik aus der Wirtschaft bzgl. der Ausbildungsreife der Jugendlichen Übergang Schule – Beruf ist, insbesondere für die benachteiligten und die schwer vermittelbaren Jugendliche, der kritische Punkt in der Berufswegeplanung Zu viele Jugendliche münden nach Beendigung der Schule unmittelbar in die sozialen Sicherungssysteme ein Vielzahl von Aktivitäten und Modellen verschiedener Bundes- und Landes- ministerien, ESF, Arbeitsverwaltungen, Kommunen, Beschäftigungsträger, Kammern Kein Roter Faden, keine konzeptionelle Verknüpfung, Insellösungen mit isolierter Betrachtungsweise je nach Geldgeber und keine Vernetzung der Akteure

Das Konzept der Jugendberufshilfe Ausbildung - Beschäftigung - Qualifizierung - Berufschulpflicht - Versetzung in Kl. 9 - Erfüllung der Berufsschulpflicht Dualisiertes BGJ/BGS KBBZ, TGBBZ, SPBBZ - HSA bei Qualifikation - Berufschulpflicht - Keine Versetzung in Kl. 9 - Erfüllung der Berufsschulpflicht Zugang Ziele Produktionsschule BVJ - TGBBZ, SPBBZ - Externer HSA möglich - Erfüll. Vollzeitschulpflicht (Keine Erfüllung der Berufschulpflicht) - Vollzeitschulpflicht Praxisklasse Erw. Realschule - Externer HSA möglich Aufsuchende Jugendberufshilfe

Aufsuchende Jugendberufshilfe Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler mit zu erwartenden beruflichen Integrations- problemen in den Abschlussklassen der Erweiterten Realschulen, Gesamt- schulen und in den schulischen Klassen der Berufsgrundschuljahre Inhalt: Aufsuchende Arbeit in den jeweiligen Schulen Erfassung aller entsprechenden Jugendlichen durch Kontakt mit den jeweiligen Klassenlehrern Berufsperspektivische Grundberatung Zuführung in das weitergehende Hilfssystem Standort im Landkreis St. Wendel: - Kommunale Arbeitsförderung, St. Wendel Personalisierung: - Beratung von 145 Schülerinnen und Schüler / Schuljahr 2005-2006 1,0 VZ sozialpädagogische Fachkraft Finanzierung: 100 % Landkreis St. Wendel

Modell Praxisklasse (neu ab Schuljahr 2006-2007) Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 6 bis 8 im letzten Jahr ihres neunjährigen Schulbesuches im Hauptschulzweig der Erweiterten Realschule Beendigung der Vollzeitschulpflicht ohne Abschluss Schulmüdigkeit, starke Lern- und Leistungsdefizite Inhalt: Räumliche Ausgliederung der Praxisklasse aus der Erweiterten Realschule Verknüpfung von schulischen Lerninhalten und hohem Praxisanteil (Einsatz im geschützten Bereich: Beschäftigungsgesellschaften oder soz. Einrichtungen Entbindung von einem festen Lehrplan Individuelle Betreuung in schulischer und sozialpädagogischer Hinsicht Standort im Landkreis St. Wendel: - Eine Klasse an der Erweiterten Realschule St. Wendel Personalisierung: - Maximal Klassenstärke: 15 Schülerinnen und Schüler / Schuljahr 2006-2007 1,0 VZ sozialpädagogische Fachkraft in der Praxisklasse - Finanzierung: 100 % Landkreis St. Wendel 2 x 0,5 TZ Lehrkräfte der Erweiterten Realschule St. Wendel

Produktionsschule (BVJ) Zielgruppe: Junge Menschen, die während ihrer allgemeinen Schulpflicht nicht in die Klasse 9 versetzt wurden und weiterhin der Berufsschulpflicht unterliegen Erhebliche Lern- und Leistungsprobleme Schulmüdigkeit Zur Zeit keine Vermittlungschance in einen Betrieb Inhalt: Einjährige berufsvorbereitende Maßnahme, in der die Jugendlichen betriebliche Arbeitsformen im schulischen Werkstattbereich trainieren Förderung der personalen, sozialen und beruflichen Kompetenz Erwerb des Hauptschulabschlusses / Erfüllung der Berufsschulpflicht Standort im Landkreis St. Wendel: Insg. 3 Klassen am Techn.-gewerbl. und Soz.-pfleg. Berufsbildungszentrum, St. Wendel Personalisierung: - 3 Klassen mit insgesamt 69 Schülerinnen und Schüler / Schuljahr 2005-2006 1,0 VZ für sozialpädagogische Betreuung in der Produktionsschule Finanzierung: 70 % ESF und 30 % Landkreis St. Wendel Lehrkräfte der Berufsbildungszentren

Dualisiertes BGJ/BGS Zielgruppe: Junge Menschen, die während ihrer allgemeinen Schulpflicht in die Klasse 9 versetzt wurden und weiterhin der Berufsschulpflicht unterliegen Jugendliche, die keine Lehrstelle gefunden haben, nicht ausbildungsreif sind oder bereits eine Ausbildung abgebrochen haben Inhalt: Fachpraktisches Trainingsjahr in einem Ausbildungsbetrieb 3 Tage/Woche Betrieb, 2 Tage/Woche Schule Erwerb des Hauptschulabschlusses / Erfüllung der Berufsschulpflicht Erwerb der Ausbildungsreife mit anschließender Vermittlung in Ausbildung Standort im Landkreis St. Wendel: Je zwei Klassen am Kaufm., Techn.-gewerbl.und Soz.-pfleg. Berufsbildungs- zentrum, St. Wendel Personalisierung: - 6 Klassen mit insg. 123 Schülerinnen und Schülern / Schuljahr 2005-2006 3,0 VZ sozialpädagogische Fachkräfte im Dualisierten BGJ/BGS Finanzierung: 70 % ESF und 30 % Landkreis St. Wendel - Lehrkräfte der Berufsbildungszentren

Welche Ziele verfolgt unsere Jugendberufshilfe? Psychosoziale Stabilisierung der Schülerinnen und Schüler Reduzierung der Schulmüdigkeit und der Fehlzeiten Erfüllung der Berufsschulpflicht - Erfassung aller benachteiligten Schülerinnen und Schüler Erwerb des Hauptschulabschlusses Nachhaltige Vermittlung in Ausbildung / Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen Diese Ziele können nur erreicht werden: Klare Zuständigkeitsregelungen im Landkreis (Schnittstellen SGB II, SGB III und SGB VIII) Übernahme von Verantwortung Kommunales Gesamtkonzept für benachteiligte Schülerinnen und Schüler unter Federführung der Kommune

Dieses Projekt wird gefördert durch: EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT Europäischer Sozialfonds Stand: Juli 2007 Kommunale Arbeitsförderung, Tritschlerstraße 5, 66606 St. Wendel Ansprechpartner: Harald Becker Telefon: 06851 - 801 1020 Fax: 06851 - 801 1090 Email: h.becker@lkwnd.de