Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht

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 Präsentation transkript:

Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht Univ.- Ass. Mag. Martin Stricker

Fall 7 A möchte sich in den Praterauen hinter einem Busch verstecken und einen vorbeikommenden Passanten mit einem Betäubungspfeil außer Gefecht setzen, um ihm anschließend sein Geld abzuknöpfen. Da A nichts Derartiges besitzt, borgt er sich von seinem Freund B, einem Sammler, ein afrikanisches Blasrohr und passende Giftpfeile aus. Auf die Frage des B erzählt A, er wolle mit dem Blasrohr die lästigen Vögel seines Nachbarn „abschießen“. Vom eigentlichen Vorhaben des A weiß B nichts. Von früher ist A bekannt, dass das afrikanische Gift bei Vögeln tatsächlich zum Tod führt, bei Menschen hingegen bei geringer Dosierung nur zu einer länger dauernden Bewusstlosigkeit. A sitzt am selben Abend bereits Stunden wartend hinter einem Busch und möchte schon aufgeben, als er endlich jemanden kommen hört. X, der gerade von einer Feier nach Hause geht, schiebt sein Fahrrad vor sich her. A zielt, bläst los und trifft genau: X spürt einen schmerzvollen Einstich und geht zu Boden. Als A näher kommt, sieht er, wie der bewusstlose X von Krämpfen geschüttelt wird. Als A den X schließlich nicht einmal mehr röcheln hört, ist er entsetzt und glaubt, X sei wider Erwarten doch am Gift gestorben. Als er jemanden kommen hört, lässt er aus Angst entdeckt zu werden von seinem weiteren Vorhaben ab und läuft davon. Tatsächlich kommt C gerade des Wegs und erblickt den X. Nach einer kurzen Untersuchung des X hält er ihn – wie zuvor schon A – für tot. Rasch durchsucht er noch die Taschen des X nach etwas Brauchbarem und findet schließlich 300 Euro. Er steckt sie ein und geht seiner Wege. In Wahrheit hat X zu diesem Zeitpunkt noch gelebt und bloß sehr schwach geatmet. Da das Gift aber auf diesem Pfeil überdosiert war (was weder A noch B wussten) und X ohne medizinische Versorgung bleibt, stirbt er in den Morgenstunden. Prüfen Sie die Strafbarkeit von A, B und C!

Fall 7 - Lösung Strafbarkeit des A §§ 15, 142, 143 StGB – Gewaltanwendung durch Pfeil = Waffe § 143 S 3: fahrlässige Todesfolge durch Giftpfeil – Strafbarkeit, obwohl Grunddelikt nur versucht Rücktritt vom Versuch § 16 StGB? Freiwilligkeit? Strafbarkeit des B Herborgen des Blasrohrs als § 12 3.F, aber kein Vorsatz auf Raub §§ 15, 12, 3. F, 125? – § 15 Abs 2 e contrario straflos Strafbarkeit des C § 127: Rspr Fiktion der Gewahrsamserhaltung (§ 547 ABGB) § 134: nach Rspr keine gewahrsamsfreie Sache – § 15? Tauglichkeit des Objekts; Lösung je nach Ansicht

Fall 7 C kauft von den 300 Euro ein Armband für seine Freundin F, die das Geschenk strahlend annimmt und sich daran erfreut, obwohl C ihr erzählt hat, wie er zu dem Geld gekommen ist. Außerdem bittet er sie, eine Halskette für ihn aufzubewahren. F geht davon aus, dass er sie dem X ebenso weggenommen hat wie das Bargeld. In Wahrheit aber hatte C die Halskette schon vor einiger Zeit als Weihnachtsgeschenk für seine Schwester erworben und will bloß verhindern, dass sie seine Schwester zufällig bei ihm findet und die Überraschung platzt. Prüfen Sie die Strafbarkeit von C und F!

Fall 7 - Lösung Strafbarkeit von C Kauf des Armbands = straflose Nachtat Strafbarkeit von F Armband: § 164? Nein, Ersatzsache; § 165: nein, Vortat ≠ kein Verbrechen Halskette: §§ 15, 164 – Tauglichkeit des Objekts? Je nach Ansicht strafbar od straflos

Fall 7 Ein Spaziergänger findet die Leiche des X und alarmiert die Polizei. Diese entdeckt am Tatort auch den Giftpfeil. Was hat mit dem Pfeil zu geschehen? Kann die Leiche untersucht werden? Wer trifft die Entscheidung über eine solche pathologische Untersuchung?

Fall 7 - Lösung Sicherstellung Sicherstellung durch Kripo § 110 Abs 3 Z 2 Beschlagnahme § 115 StPO Einziehung § 26 StGB ? Obduktion Leichenbeschau und Obduktion § 128; StA ordnet Obduktion an (§ 128 Abs 2 StPO)

Fall 7 Die Kriminalpolizei konnte aufgrund verschiedener Zeugenaussagen den A als Verdächtigen ausforschen. Sie sucht A in seiner Wohnung auf und möchte ihn befragen. Als A die Kripo kommen sieht, bekommt er es mit der Angst zu tun, springt aus seiner Wohnung durch das Fenster in den Hof und will davonlaufen. Die Polizisten nehmen die Verfolgung auf und holen A schließlich ein. Dürfen sie ihn festnehmen? Mit welchem Rechtsmittel könnte sich A gegen die Festnahme zur Wehr setzen und wer entscheidet darüber? Darf Untersuchungshaft verhängt werden?

Fall 7 - Lösung Festnahme Festnahme durch Kripo nach § 170 – hinreichender Tatverdacht und Fluchtgefahr Einspruch an StA bzw Gericht nach § 106 Untersuchungshaft § 173 StPO: dringender Tatverdacht Haftgründe: Fluchtgefahr – Verdunkelungsgefahr – Tatbegehungs-/Wiederholungsgefahr Verhältnismäßigkeit

Fall 7 A und X leben schon jahrelang in einer unglücklichen Ehe. Eines Abends als A nach Hause kommt, sieht er von der Einfahrt aus, dass X mit offensichtlich starken Schmerzen im Brustbereich im Garten liegt und nach Hilfe ruft. Da er weiß, dass X schon lange Probleme mit dem Herzen hat und es sich um einen Herzinfarkt handeln könnte, lässt er sie einfach im Garten liegen, in der Hoffnung, dass sie endlich stirbt. Er verlässt unbemerkt das Grundstück. Auch die Nachbarin B sieht von ihrem Fenster aus, dass X in Lebensgefahr schwebt und Hilfe benötigt. Aus Angst vor Unannehmlichkeiten hilft sie ebenfalls nicht. Daraufhin stirbt X im Garten an den Folgen eines Herzinfarktes. Wäre ihr rechtzeitig geholfen worden, hätte sie überlebt. Prüfen Sie die Strafbarkeit von A und B!

Fall 7 - Lösung Strafbarkeit des A §§ 2, 75 StGB; Garantenstellung kraft Gesetz Strafbarkeit der B § 95 StGB