Eine bessere Absicherung von Tagespflegepersonen ist seit Regierungsbeginn unser erklärtes Ziel. Wir haben dafür gesorgt, dass Hessen als erstes Bundesland.

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 Präsentation transkript:

Eine bessere Absicherung von Tagespflegepersonen ist seit Regierungsbeginn unser erklärtes Ziel. Wir haben dafür gesorgt, dass Hessen als erstes Bundesland die Bezuschussung für den Aufbau einer Altersvorsorge von Tagesmüttern und –vätern eingeführt hat. Bislang erhielten die Tagespflegepersonen jährlich eine Pauschale von bis zu 400, ab 2006 wurde sie verdoppelt auf bis zu 800 jährlich. Ab dem Jahr 2007 wurde die Pauschale mit BAMBINI, dem neuen Förderprogramm, nochmals deutlich erhöht: Tagespflegepersonen, die Kinder unter drei Jahren betreuen, erhalten pro Kind bis zu 200 je nach Betreuungszeit, jedoch nicht mehr als 800 monatlich. Ab 2008 können Tagespflegepersonen bis zu 250 monatlich pro Kind erhalten, jedoch nicht mehr als monatlich. Ausgehend von der starken Verankerung der Kindertagespflege als Betreuungsangebot ganz besonders in Dänemark und in Österreich / Salzburger Land und der beruflichen Absicherung der Tagespflegepersonen haben wir uns gemeinsam mit der Karl-Kübel-Stiftung entschieden, ein Pilotprojekt zu planen. Ziel des Projektes ist die Unterstützung von ausgewählten hessischen Kommunen beim Aufbau von Trägerstrukturen im Bereich der Kindertagespflege. Besondere Aufmerksamkeit soll der Schaffung fester Beschäftigungsverhältnisse und sicherer Rahmenbedingungen von Tagespflegepersonen gewidmet werden. Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen wird in diesem Zusammenhang ein wichtiger Aspekt sein. Zur Vorbereitung, oder zum Einstieg wurden zwei Workshops mit Experten dieses Bereiches durchgeführt. Die CDU-geführte Landesregierung wollte ein solches Projekt nicht ohne Einbeziehung der Praxis planen, vielmehr ist es ihr wichtig, mit Expertinnen und Experten ins Gespräch zu kommen. Die Durchführung dieses Projektes wird ein weiterer großer Schritt zur Professionalisierung des Betreuungsangebotes Kindertagespflege. Die Ergebnisse sollen Kommunen, die sich mit ähnlichen Überlegungen beschäftigen, als hilfreiches Instrumentarium dienen. Aktueller Stand: Die Pilotkommunen sind ausgewählt, in Kürze werden erste Beratungen und Gespräche erfolgen. Darüber hinaus strebt auch der Bund eine qualitative Verbesserung der Tagespflege durch angemessene, der Qualifikation entsprechende Honorierung/Entlohnung der Tages- pflegepersonen an. Nach ersten Überlegungen zu einer Änderung des SGB VIII soll die Entlohnung sich an der tariflichen Vergütung vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeiten orientieren (§ 23 Abs. 2a SGB VIII – neu). Gedacht ist an die Entgeltgruppen für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger (E5) sowie Erzieherinnen und Erzieher (E6) in Einrichtungen im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), wobei die Anzahl der betreuten Kinder zu berücksichtigen ist. Außerdem ist geplant, dass sich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hälftig an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung beteiligt. Die Absicherung der Tagespflegepersonen soll damit angestellten Beschäftigten angenähert werden. Damit soll die erstrebte Profilierung der Kindertagespflege zum Ausdruck kommen, nachdem die öffentlichen Zuschüsse ab 2009 der Einkommenssteuerpflicht unterliegen. Wir werden uns auch weiterhin für eine bessere Absicherung von Tagespflegepersonen einsetzen. Die Frage der steuerlichen Behandlung von Einnahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege unterliegt Bundesrecht und ist von daher nur eingeschränkt durch Landespolitik zu beeinflussen. Tagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig und erbringen ihre Leistung in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung der Familie des Kindes. Selbst das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt in seinem Online- Handbuch Kindertages-pflege fest: Die Verdienstchancen in der Kindertagespflege sind eher gering, und sie wird bislang häufig von Hausfrauen und Müttern kleiner Kinder als eine Art Nachbarschaftshilfe geleistet. Man bemühe sich um eine Verbesserung dieser Situation und wolle das Berufs-feld Tagespflege künftig durch gesetzgeberische Maßnahmen interessanter gestalten. Davon ist aber bisher wenig zu spüren. Zwar sind die Anforderungen an die Verfügbarkeit und Flexibilität der Tagespflegepersonen hoch, ihre individuelle Existenzsicherung, tarifliche Ent-lohnung und angemessene Arbeitsbedingungen werden aber kaum in den Blick genommen. Für DIE LINKE ist das ein Alarmsignal: Der notwendige Ausbau der Betreuungsinfrastruktur darf nicht auf Kosten der Beschäftigten geschehen! In den europäischen Nachbarlän-dern wird gezeigt, dass es auch anders geht. In Dänemark sind Tagespflegepersonen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte regionaler Tagespflegeagenturen unter dem Dach der Kommunen. Eine solche Lösung wollen wir auch für Deutschland – kein Lohndumping, keine prekären Beschäftigungsverhältnisse sondern den Aufbau öffentlich geförderter Arbeitsplätze im Bereich der Infrastruktur. Gerade im Bereich der Kinderbetreuung muss unserer Meinung nach gelten: Gutes Geld für gute Arbeit! DIE LINKE setzt sich für Konzepte ein, die auch für die Tagespflege eine angemessene Vergütung gewährleisten. Die derzeitige Praxis ist unzureichend. Alternativ zur derzeitigen Konstruktion der Selbständigkeit setzt sich DIE LINKE für die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger und tarifgebundener Beschäfti-gung für Tagesmütter und –väter auf kommunaler Ebene ein. Die so erzielten Einkommen sind normal zu versteuern, entstehende Sachkosten (z. B. für Spielzeug, Räumlichkeiten oder Hygienebedarf) sind zu erstatten. Zunächst werden wir in Regierungsverant- wortung über eine Bundesratsinitiative das Thema der steuerlichen und sozialversiche- rungsrechtlichen Regelungen für Tages- mütter erneut aufgreifen und für eine Klärung sorgen, die Tagesmütter ermutigt, ihre Tätigkeit auszuüben. In diesen Fragen halten wir eine bundeseinheitliche Regelung für erstrebenswert. Falls dies nicht gelingen sollte, werden wir – wie bereits in Antwort 2 dargelegt – die bisherige Zuschusspraxis des Landes überprüfen und ggfs. anpassen. Ihren Vorschlag werden wir in die Prüfung mit einbeziehen. Die Berliner Pläne der großen Koalition, öffentlich geförderte Tagesmütter künftig wie Freibe- rufler voll zu besteuern, gefähr- den aus Sicht der FDP den Aus- bau der Kleinkind-Betreuung. Die FDP warnt davor, dass die Tagespflege entweder in den grauen Markt abwandert oder Tagesmütter ganz aufhören. Deshalb haben wir uns ganz entschieden gegen diese Pläne ausgesprochen. 3. Die Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Einnahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege hat die von uns seit längerem angemahnte Problematik des komplexen rechtlichen Rahmens offenbar werden lassen. Durch das Memorandum vom des Bundesfinanzministers gibt es einen Zeitgewinn, weiterhin nach einer verträglichen Regelung zu suchen. Tagespflegepersonen, die über die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen kommen, werden monatliche Belastungen haben, die zu einem innerfamiliären Risiko werden können. Ein monatlich gezahltes Platzgeld (Sockelbetrag in Höhe monatlicher Sozialabgaben) könnte Kindertagespflege besser absichern, damit stabiler halten und planbarer für die Jugendhilfe werden lassen. Werden Sie sich für einen öffent- lichen Zuschuss in Form eines monat- lichen Sockelbetra- ges (Höhe der Sozialversiche- rungen) einsetzen?