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Aufgaben der Kommunen, Senioren, Sozialstationen,…

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Präsentation zum Thema: "Aufgaben der Kommunen, Senioren, Sozialstationen,…"—  Präsentation transkript:

1 Aufgaben der Kommunen, Senioren, Sozialstationen,…
Denn wir sind ein Sozialstaat Aufgaben der Kommunen, Senioren, Sozialstationen,…

2 Öffentliche Daseinsvorsorge Sozialhilfe (SGB XII Pflegeheime Ambulante- Pflegedienste Gesundheit Krankenhäuser Ärzte Senioren Wohnen/Leben

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4 Die Pflegestufen verändern sich ambulant wie folgt:
1 2 3 Leistung bis 384 € 921 € 1432 € Ab 1. Juli 2008 420 € 980 € 1470 € Ab 1. Januar 2010 440 € 1040 € 1510 € Ab 1. Januar 2012 450 € 1100 € 1550 €

5 Das Pflegegeld erhöht sich ambulant wie folgt:
Pflegestufe 1 2 3 Leistung bis 205 € 410 € 665 € Ab 1. Juli 2008 215 € 420 € 675 € Ab 1. Januar 2010 225 € 430 € 685 € Ab 1. Januar 2012 235 € 440 € 700 €

6 Die Stationären Leistungen ändern sich wie folgt:
Pflegestufe 1 2 3 Leistung bisher 1023 € 1279 € 1432 € Ab 1. Juli 2008 1470 € Ab 1. Januar 2010 1510 € Ab 1. Januar 2012 1550 €

7 Tages- und Nachtpflege
Der Sachleistungsanspruch wird entsprechend dem Anstieg bei den ambulanten Pflegesachleistungen schrittweise erhöht. Die Kombination von Tages-, u. Nachtpflege mit ambulanter Sachleistung und oder dem Pflegegeld wird auf bis zum 1,5 fachen des bisherigen Beitrages erhöht. Letzteres erhöht sich allerdings nicht, wenn weniger als 50% der Leistung für Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen wird.

8 Die Ursachen sind hinlänglich bekannt:
Pflegenotstand Die Ursachen sind hinlänglich bekannt: Die Verweildauer in den Pflegeberufen beträgt nur ca. 3-5 Jahre Die Arbeitsverdichtung ist extrem stark angestiegen Der Beruf ist körperlich und seelisch sehr belastend Die Arbeitszeiten sind familienunfreundlich und unattraktiv Die Vergütungsqualität wurde in den letzten Jahren massiv nach unten gefahren. (Ärzte u. Pflegepersonal verdienen im Ausland meist deutlich besser)

9 Pflegepakt Niedersachsen
Gute Pflege für alle - wertvolle Pflege sichern Der Landtag wolle beschließen: Entschließungsantrag v Der Landtag fordert die Landesregierung auf, zur Abwendung eines Pflegenotstandes und zur Sicherung einer guten und wertvollen Pflege mit den Pflegedienstleistern, den Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden schnellstmöglich einen „Pflegepakt Niedersachsen“ abzuschließen. Der „Pflegepakt Niedersachsen“ sollte mindestens folgende Bereiche regeln:

10 Anerkennung der tariflichen Entlohnung in der Alten-pflege zur Beendigung der Dumpinglohnspirale in der Pflegebranche. Erhöhung der Pflegesätze in Niedersachsen über eine Konvergenzphase auf mindestens den durchschnitt-lichen Pflegesatz der westdeutschen Bundesländer. Rücknahme der Kürzungen der Landesmittel für die Kurzzeitpflege in Höhe von 6 Mio. €. Komplette Schulgeldfreiheit für alle Altenpflegeschüler-innen u. Schüler ab dem Schuljahr 2011

11 Die Preisbildung in der Pflege ist an der tatsächlichen landesweiten Auslastung auszurichten.
Gesetzliche Absicherung der Fachkräftequote in den Pflegeeinrichtungen. Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflegeaus-bildung zwischen ausbildenden und nicht aus-bildenden Einrichtungen.

12 Verstärkte Anstrengungen zur Zusammenführung einer Grundausbildung von Alten-, Kranken- und Gesundheitspflege. Umfassende Anerkennung und Förderung alternativer Wohnformen. Bürokratieabbau in der Pflege u.a. durch Überprüfung der Dokumentationspflichten und Bündelung der unabgestimmten und zersplitterten Aufsichtsaktivitäten Reduzierung der turnusgemäßen Besuche des Medizinischen Dienstes in den Pflegeeinrichtungen auf alle drei Jahre.


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