Aufnahmevoraussetzungen § 26 (5) GSO: Voraussetzung ist eine musikalische Begabung, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist. Für das zu wählende Pflichtinstru- ment (z.B. Violine, Cello, Klavier, Saxophon etc.) sind keine Vorkennt- nisse nötig.
Unterricht im Musischen Zweig: Ablauf des Unterrichts Musik ist Kernfach Musikpraxis (Singen und Musizieren) Musik und ihre Grundlagen (Theorie/Noten- schrift/Harmonielehre/Gehörbildung) Musik im Kontext (Komponisten und ihre Zeit) Eine Schulaufgabe pro Halbjahr Pflichtinstrument Erlernen eines Pflichtinstruments in Kleingruppen Musikliteratur aus verschiedenen Epochen Ein Pflichtstück und ein Wahlstück pro Halbjahr
Unterricht im Musischen Zweig: zusätzliche Wahlunterrichts- angebote/Aufführungen Orchester Chor (Ober- und Mittelstufe) Chor (Unterstufe) Bigband Blechbläserensemble Klezmerband Einzelne Instrumente (Klavier, Saxophon, Posaune, Trompete, Gitarre, Violine, Cello etc.) Treten auf bei folgenden Anlässen: Weihnachts- und Sommerkonzerte Schulische und außerschulische Veranstaltungen aller Art (Gottesdienste, Abiturfeier, Einweihungen, Benefizkonzerte etc.) Dazu kommen noch für die musischen Schüler Klassenvorspiele
Unterricht im Musischen Zweig: Lehrkräfte/Instrumente Schulmusiker Instrumentallehrer (Schule) Instrumentallehrer (privat) Leihinstrumente (Violine, Cello) Persönliche Instrumente
Unterricht im Musischen Zweig: Instrument und gemeinsames Musizieren fördern die Persönlichkeitsbildung Ausdauer Konzentrationsfähigkeit Innere Ruhe Teamfähigkeit Sozialkompetenz
Unterricht im Musischen Zweig: Vergleich mit den übrigen Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion, Ethik, Ge- schichte, Natur und Technik, Geographie, Wirt- schaft/Recht und Kunst wie alle anderen Schüler Schriftliches Abitur in D und M für alle Schüler Latein als 2. Fremdsprache für musische Schüler Physik ab 8, Chemie ab 9 für musische Schüler 1 Std. weniger Sport (Unterstufe) für musische Schüler Wechsel aus dem musischen Zweig in das nichtmusi- sche Gymnasium möglich (möglichst nach Jgst. 5; zweite Fremdsprache ab Jgst. 6 sonst festgelegt auf Latein)
Unterricht im Musischen Zweig: Oberstufe/Belegungsmöglichkeiten Im Wahlpflichtbereich grundsätzlich wählbar: zweistündig Kunst oder Musik Mögliche Zusatzbelegung im Profilbe- reich (Instrument, Chor, Orchester, Bigband etc.)
Unterricht im Musischen Zweig: Oberstufe/Abiturprüfung Musik grundsätzlich als Abiturfach wählbar: Als schriftliches Abiturfach mit prakti- schen Anteilen (das 2-stündige Grund- fach und 1 Std. Instrument) Als mündliches Abiturfach (nur das 2- stündige Grundfach)