Foliensatz zum dossierpolitik Nr. 5, 1. März 2010 Ein neues Präventionsgesetz: Fluch oder Segen?
Ausgangslage Der Bundesrat legt die Botschaft zu einem neuen Präventionsgesetz vor. Er will damit eine Gesetzeslücke bei nicht- übertragbaren Krankheiten schliessen. Bund will damit die Prävention und Gesundheits- förderung in der Schweiz stärken. Kern des Gesetzes ist ein neues, öffentlich- rechtliches Präventionsinstitut. 31.03.2017
Lebenserwartung in Jahren mit guter Gesundheit Health Adjusted Life Expectancy (HALE) Quelle: WHO Statistics 31.03.2017
Wer die Präventionsleistungen bezahlt Total: 1,289 Mrd. Franken Quelle: Bundesamt für Statistik 31.03.2017
Die Finanzierungsquellen im Präventionsbereich In Mio. Franken (2007) Quelle: Bundesamt für Statistik 31.03.2017
Richtige Ziele der Vorlage (1) Klärung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Verbesserung der Steuerung und Koordination aller Akteure durch nationale Ziele. Verbesserung der Koordination unter den zuständigen Bundesstellen. Bündelung der Massnahmen des Bundes in einzelnen Themenbereichen. 31.03.2017
Richtige Ziele der Vorlage (2) Sicherstellung der Qualität und die Förderung der Wirksamkeit von Präventionsmassnahmen. Gewährleistung der Autonomie der Kantone. Weiterentwicklung der Gesundheitsstatistik und der Gesundheitsberichterstattung. 31.03.2017
Falsche Ziele der Vorlage Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Rechtliche Verankerung von Finanzhilfen an gemeinnützige Organisationen. Einführung der Gesundheitsfolgenabschätzung. Einheitliche Neuregelung nur zweier Finanzierungsquellen (KVG-Abgabe und Tabakfonds). 31.03.2017
Gründe gegen ein neues Institut Monopolisierung und Verstaatlichung der Prävention und Gesundheitsförderung. Verdrängung von privaten Initiativen (Crowding-out). Fragwürdige Corporate Governance in der Verteilung der Präventionsmittel. Verwaltungsapparat mit ausufernder Finanzierung. Verfassungsmässig fragwürdig. 31.03.2017
Position economiesuisse Ablehnung des Präventionsinstituts Die Steuerungs- und Koordinationsinstrumente, sowie die Möglichkeit, auch bei nicht-übertragbaren Krankheiten aktiv zu werden, begrüssen wir. Gesetzesentwurf bedarf einer massiven Überarbeitung. Rückweisung an den Verfasser mit klarem Auftrag zur Überarbeitung 31.03.2017
Facts und Hintergründe dossierpolitik Nr. 5/2010: „Ein neues Präventionsgesetz: Fluch oder Segen?“ www.economiesuisse.ch 31.03.2017
Kontaktperson: Fridolin Marty Stv. Leiter Wirtschaftspolitik & Bildung Telefon: 044 421 35 35 fridolin.marty@economiesuisse.ch