Information zur GAP Reform 2005 im Saarland
GAP-Reform 2005 Wichtige Elemente der EU-Agrar-Reform Entkopplung der Ausgleichszahlung Bindung der Ausgleichszahlung an neue Kriterien – CROSS COMPLIANCE 19 EU-Verordnungen und Richtlinien „Gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen“ Dauergrünlanderhaltung Kürzung der Ausgleichszahlungen – Modulation“ Änderung bei der EU-Marktordnung MILCH Wegfall der Roggenintervention
Welche Beihilfen werden entkoppelt ? Flächenbeihilfe für Getreide, Silomais, Ölsaaten, Stilllegung (Ackerkulturen) Tierprämien, Ergänzungszahlungen und Extensivierungsprämie Milchprämien Beihilfen für Trockenfutter(50%), Kartoffelstärke(40%), Saatgut, Tabak, Hopfen, Oliven, Baumwolle Zahlungen für Reis, Hartweizen, Hülsenfrüchte, Schalenobst
Nationale Entscheidungsspielräume Beginn der Entkopplung 2005, 2006,2007 Teilkopplung der Direktzahlungen(Tierprämien, Ackerbau) Regional-/Kombi-Modell: Berechnung der Zahlungsansprüche nach regionalen Durchschnitten(2005) statt nach betriebsindividuellen Situation(2000-2002) Verwendung der Modulationsmittel Nationale Entscheidung bis 1. August 2004
Entscheidung in Deutschland Vollständige Entkopplung Ab 2005 Mit einem Kombi-Modell
Kombimodell Entkoppelte Direktzahlung Ackerbau Entkoppelte Tierprämien Milchprämie Regionale Verteilung Betriebsindividuelle Verteilung Ackerland Stilllegung Dauergrünland Zahlungs Anspruch je ha Zahlungs Anspruch je ha Zahlungs Anspruch je ha
Zusammensetzung der Komponenten Regionale Komponente Betriebsindividuelle Komponente („Top-ups“ oder BIBs) Prämien Ackerkulturen Saatgut Stärkekartoffeln (75%) Hopfen Ackerland Im Bezugszeitraum 2000 – 2002 Mutterkuhprämie „Bullenprämie“ Kälberschlachtprämie Mutterschafprämie Extensivierungsbetrag (50%) Milchprämie(2005) Trockenfutterprämie(Teilw.) Stärkekartoffelpr.(teilw.) Tabakprämie (teilw.) Großrinder Schlachprämie Ergänzungsbetrag Extensivierungs betrag (50%) Dauer grünland
Verteilung der EU-Mittel Gesamt EU-Mittel Deutschland Abzgl. 1% für nationale Reserve (Härtefälle) Verteilung der EU-Mittel an die Bundesländer EU-Mittel im Saarland Abzgl. Betriebsindividueller Beträge (BIB) EU-Mittel zur Verteilung auf Acker (incl. Stilllegung) und Grünland im Verhältnis 1 : 0,1975(Saarland)
Kalkulatorische Flächen-Grund-Beträge Land Ackerprämie €/ha Grünlandprämie Saarland 296 (338 – 263) 57 (14 – 90) Rheinland-Pfalz 288 50 Bundesdurch- Schnitt 301 79
Zuteilung der betriebsindividuellen Zahlungsansprüche Maßgeblich für die Zuteilung ist Betriebsindividuelle Komponente aus dem Bezugszeitraum 2000 – 2002 Fläche im Antrag 2005 getrennt nach Ackerland (Status 2003) Stilllegung Grünland (Status 2003)
Berechnung der Zahlungsansprüche
„Gleitflug“ in die regionale Einheitsprämie Vorauss. Einheitsprämie: Saarland:265 € Rheinland-Pfalz: 280 €
Antragstellung 2005 Schlachtprämie (80 €) für wbl. + ml. Tiere Bullenprämie (210 €) für ml. Tiere bis 31.12.2004 geschlachtet Antrag bis 28.02.2005 Ausnahmeregelung zur „Bullenprämie“ Schlachtung 2005 bis voraus. 28.02.2005 Antrag bis 15. 4. 2005
Mitteilung der betriebsindividuellen Beträge Antragstellung 2005 Mitteilung der betriebsindividuellen Beträge (BIB-Mitteilung) Sammel-Antrag (Antrag Agrarförderung) Flächen-Nachweis
Antragstellung 2005 BIB-Mitteilung Berechnung des betriebsindividuellen Betrages aus Durchschnitt der Zahl der Prämien-Tiere 2000 -2002 multipliziert mit Prämienbetrag je Tier für 2002
Antragstellung 2005 Sammel-Antrag Antrag auf Zuteilung der Zahlungsansprüche Antrag auf Auszahlung der Betriebsprämie Härtefall-Antrag SAUM-Anträge Antrag Ausgleichszulage
Antragstellung 2005 Flächen-Nachweis in Form Luftbilder mit Schlägen Schlag (Flurstücks) -Liste mit Angaben über Nutzung 2003 (Acker-Grünland-Dauerkultur) Nutzung 2005 (Kulturart) Landschaftselemente
Antragstellung 2005 Landschaftselemente Hecken und Feldgehölze Baumreihen u. Einzelbäume Feldraine Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle, Felsen, Steinriegel Feuchtbereiche, -biotope, Tümpel, Dolinen, Sölle
Stilllegung 2005 Stilllegungssatz regionalisiert Saarland: 8,64 % Rheinland-Pfalz:8,17 % Kleinerzeugergrenze: 24,30 ha (RP:23,56 ha) Basis Gesamte Ackerfläche 2005 Stilllegung in jedem Bundesland Anforderung an Stilllegungsflächen
Berechnung der Kleinerzeugergrenze Max 92 Tonnen Getreideertrag Getreideertrag des Betriebes = Stilllegungsfähige AF * reg. Ertrag * Koeffizient (Stilllegungssatz) BSP: 13 ha(SL)*4,38t*0,864= 49,19 t 11 ha(RP)*4,78*0,817= 42,95 t 92,14
Antragstellung 2005 Mitteilung der betriebsindividuellen Beträge Antrag auf Zuteilung der Zahlungsansprüche Antrag auf Auszahlung der Betriebsprämie „Aktivierung“ der Zahlungsansprüche durch Nachweis und Nutzung der Flächen
Zahlungsansprüche Zuteilung bis 31.12.2005 Handelbar in einer Region mit/ohne Fläche befristet/dauerhaft ab 2006 Auszahlung der Betriebsprämie ab 1.12.2005 bis 30.06.2006
Übertragbarkeit von Zahlungsansprüchen Übertragung bei Vererbung oder vorweggenommene Erbfolge Nur innerhalb eines Bundeslandes (Region) Verkauf mit/ohne Fläche Verpachtung nur mit Fläche Übertragung ohne Fläche, wenn im 1. Jahr mind. 80% genutzt oder ungenutzte in nat. Reserve „unbürokratische“ Abwicklung Verwaltung über Zentrale Datenbank (ZID)
Voraussetzung für die Betriebsprämie Nutzung der Stilllegungsprämienrechte, sonst Wegfall aller Direktzahlungen Einhaltung von „Cross Compliance“ im Betrieb Einhaltung „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Bedingungen Einhaltung Grünlanderhaltungsgebot Mindestinstandhaltung der Flächen Fortführung der Tierhaltung nicht erforderlich
Sonderfälle bei der Erstzuteilung von Zahlungsansprüchen Härtefälle in Folge außergewöhnlicher Umstände und Höherer Gewalt Betriebe in besonderer Lage
„Echte Härtefälle“ Änderung des Bezugszeitraumes Todesfall des Betriebsinhabers Länger andauernde Berufsunfähigkeit Schwere Naturkatastrophe Unfallbedingte Zerstörung von Ställen Seuchenbefall des Tierbestandes im Bezugszeitraum 2000 - 2002 Änderung des Bezugszeitraumes
Betriebe in besonderer Lage Übertragung verpachteter Fläche an potentielle Erben Betriebsinhaber, die vor dem 15.Mai 2005 von einem die landwirtschaftliche Tätigkeit einstellenden oder verstorbenen Betriebsinhaber durch kostenlose Übertragung/Pacht für mind. 6 Jahre oder durch Vererbung/vorweggenommene Erbfolge einen Betrieb/Betriebsteil, der im Bezugszeitraum verpachtet war, erhalten Pacht oder Kauf von Pachtflächen Übernahme eines Betriebes/Betriebsteils zwischen 1.1.2003 und 15.5.2004 für mind. 6 Jahre, dessen Pachtbedingungen nicht geändert werden können
Betriebe in besonderer Lage Investitionen bis 15.5 2004 auf der Basis vorliegender Pläne begonnen Liefernachweise über mind. 50% bis 15.4.2004 Leistungen bis 15.5.2005 erbracht Nachweis einer gewissen Relevanz ( 1000 € bzw. 10%) unmittelbare Erhöhung der Produktionskapazität, nicht ausschließlich Maschinen, Geräte u. techn. Einrichtungen Einhaltung der Besatzdichten bei Tiermaßnahmen Prämienrechte f. Mutterkühe bzw. –Schafe vorhanden Beibehaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu 50%
Betriebe in besonderer Lage Teilnehmer an SAUM - Umwandlungsflächen Umstellung der Milch-Erzeugung Neueinsteiger nach 15.5.2005 landw. Mindestqualifikation Begrenzte Zuteilung (50%, 30%) Milcherzeuger – Zuordnung verleaster Referenzmengen
Cross Compliance – Überkreuzverpflichtung von Förderrecht und Fachrecht Grundanforderung an die Betriebsführung Einhaltung von EU-Verordnungen in nat. Recht ab 2005: Grundwasserrichtlinie Klärschlammrichtlinie Nitratrichtlinie Vogelschutzrichtlinie Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Tier-Kennzeichnungsrichtlinien ab 2006: Richtlinien im Bereich Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanze ab 2007: Richtlinien im Bereich Tierhaltung, Tierschutz
Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand Cross Compliance Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand Bodenerosion: Schutz des Bodens durch geeignete Maßnahmen Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung, Bodenbearbeitung Keine Beseitigung von Terrassen Erhaltung der organischen Substanz (Humus) im Boden Standards für Fruchtfolgen Behandlung von Stoppelfeldern Erhaltung der Bodenstruktur durch geeignete Maßnahmen Geeigneter Maschineneinsatz Mindestmaß an landschafts- pflegerischen Instandhaltungs- maßnahmen und Vermeidung einer Zerstörung von Lebensräumen Schutz des Dauergrünlandes Keine Beseitigung von Landschaftselementen Vermeidung unerwünschter Vergetation Mindestbesatzdichte und/oder andere geeignete Regelung
Landwirtschaftliche Betriebsberatung Einrichtung eines freiwilligen Systems zur Beratung in Fragen der Bodenbewirtschaftung und Betriebsführung zur Umsetzung der Grundanforderungen an die Betriebsführung und der Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand