Notengebung Grundsatzvereinbarung der Regenbogenschule Happerschoß gemäß dem Schulgesetz des Landes NRW Konferenzbeschluss vom 20.06.2011 Schulkonferenzbeschluss.

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 Präsentation transkript:

Notengebung Grundsatzvereinbarung der Regenbogenschule Happerschoß gemäß dem Schulgesetz des Landes NRW Konferenzbeschluss vom 20.06.2011 Schulkonferenzbeschluss vom 23.05.2012 Pädagogische Konferenz vom 03.10.2013

Beginn der Notengebung 1. Halbjahr Klasse 3 Lassen Sie Ihr Kind mit seiner Note nicht allein! Sprechen Sie, vor allem bei schlechten Noten, ruhig mit Ihrem Kind und überlegen Sie gemeinsam nach Abhilfe. Die Lehrer stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Bereiche der Notengebung In den folgenden Fächern/Bereichen werden Noten vergeben (im Zeugnis auch schriftl. Leistungsbeschreibungen): Deutsch – Lesen Deutsch – Sprachgebrauch Deutsch – Rechtschreiben Mathematik Sachunterricht Englisch Kunst Religion Musik Sport Zum Arbeits- und Sozialverhalten nur Leistungsbeschreibungen – keine Noten!!!

Grundlagen der Notengebung - allgemein - alle vom Kind erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen (sowohl ergebnis- als auch pro-zessorientiert) Anstrengungen und Lernfortschritte mündliche Leistungen praktische Beiträge schriftliche Leistungen wie: - Tests / Klassenarbeiten / Hausaufgaben / schulische Arbeiten / Heftführung / Lernstandserhebung „VERA“ in Klasse 3 kann ergänzend herangezogen werden. Benotete Arbeiten sind nur ein Mosaikstein!

Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 1 - Deutsch/Sprachgebrauch

Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 2 - Deutsch/Lesen

Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 3 - Deutsch/Rechtschreiben

Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 4 - Sachunterricht

Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 5- Mathematik

Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 6 - Englisch

Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 7 - Kunst:

Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 8 - Evangelische / Katholische Religion:

Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 9 - Musik

Grundlagen der Notengebung - in den Fächern, Teil 10 - Sport

Leistungsrückmeldung Zentrale Formen der Leistungsrückmeldung: Noten, Kommentare u. Hinweise unter Klassenarbeiten Zeugnisse Kompetenzbogen in Klasse 4 ggf. Schülerportfolio Kommentare / Hinweise der Lehrperson in Arbeitsheften, Arbeits- und Wochenplänen, auf Arbeitsblättern u.ä. Eltern- / Kindergespräche Nicht zu jeder Leistung eine Rückmeldung mittels Noten (z. B. bei Hausaufgaben, bei schriftlichen, schulischen Arbeiten oder bei der mündlichen Mitarbeit)!

Art der Notengebung Notenskala von „sehr gut“ – „mangelhaft“ (in seltensten Ausnahmefällen „ungenügend“) in Fächern mit benoteten, schriftlichen Leistungsabfragen: grundsätzlich Noten als Ziffern und nicht in Sätzen o. Symbolen verklausuliert in Fächern ohne benotete, schriftliche Leistungsabfragen: Rückmeldung möglich über Punkte (z. B. 45/48), Symbole (z. B. Smileys) o. Formulierungen; Symbole sind keinen festen Noten zugeordnet. Die Hälfte der erreichbaren Punktzahl ergibt grundsätzlich die Note „ausreichend“. Möglichkeit der Notendifferenzierung nur im Laufe des Schuljahres (z. B. durch „teilweise besser“ o. „teilweise schlechter“) keine o.g. Notendifferenzierung im Zeugnis Wichtig: Individuelle Begleitung eines Kindes insbes. im Bereich der Noten „4“ und „5“

gemäß § 48 Abs. 3 Schulgesetz NRW Notendefinition gemäß § 48 Abs. 3 Schulgesetz NRW sehr gut: entspricht den Anforderungen in besonderem Maße gut: entspricht den Anforderungen voll befriedigend: entspricht den Anforderungen im Allgemeinen ausreichend: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen. mangelhaft: Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. ungenügend: Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Allgemeines Gegenzeichnung der Arbeiten mit Noten durch die Eltern möglich, aber nicht zwingend (je nach Entscheidung der Lehrperson) kein Notenspiegel keine Veröffentlichung der Noten vor der Klasse Information der Eltern über Grundsätze der Notengebung in Klasse 3 auf Elternabend Ankündigung von Klassenarbeiten und benoteten Tests (je nach Entscheidung d. Lehrers) Ergebnis des Tests (Notendurchschnitt) nach Entscheidung des Lehrers

Lern- u. Förderempfehlung Bei Gefährdung der Versetzung individuelle Lern- u. Förderempfehlung für Schüler in Fächern mit Defiziten spätestens 10 Wochen vor Schuljahresende schriftliche Information der Eltern

Rücktritt oder Nichtversetzung Rücktritt ist der Nichtversetzung vorzuziehen Entscheidung über Rücktrittsanträge durch Versetzungskonferenz keine Rücktrittsmöglichkeit mehr für Kinder in Klasse 3 mit 3-jähriger Schuleingangs-phase

Zeugnis Klasse 3

Zeugnisse mit Humor gesehen! Kommt Fritzchen am letzten Schultag nach Hause: "Papa, schau dir bitte mal dieses Zeugnis an." Vater: "Das ist ja unter aller Sau, schämst du dich nicht dafür?" Fritzchen: "Wieso ich? Das habe ich auf dem Dachboden gefunden. Es ist ein Altes von dir." Mutter: "Wo ist dein Zeugnis?" Fritzchen: "Das hab ich einem Freund geborgt. Der will damit seinen Vater erschrecken." Timo hat ein schlechtes Zeugnis nach Hause gebracht und sein Vater wäscht ihm gehörig den Kopf. Da fragt der Junge nachdenklich: „Was meinst du, Papa, woran es bei mir liegt – an den Erbfaktoren oder an Umwelteinflüssen?"

Hand in Hand können es schaffen! Mögen alle unsere Kinder mit ihren Zeugnissen so strahlen! Eltern und Lehrer Hand in Hand können es schaffen!