amnesty international
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Schlüsselfragen
Das Ziel von ai Es ist das Ziel von ai in der ganzen Welt zur Einhaltung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ beizutragen.
Menschenrechte ...sind die Rechte und Grundfreiheiten, die jedem Menschen durch seine Geburt zustehen und deren Einhaltung der Staat gewährleisten muss.
amnesty international arbeitet… …unparteiisch …unabhängig …universell ai ist der Überzeugung, dass Menschenrechte über die Grenzen der Nationalität, der Rasse oder des Glaubens hinaus Allgemeingültigkeit besitzen.
Die Opfer Gewaltlose politische Gefangene und andere Opfer von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen Als gewaltlose politische Gefangene betrachtet ai Menschen, die Gewalt weder angewandt noch zu ihrer Anwendung aufgerufen haben und die allein wegen ihrer Überzeugung, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, Sprache, ihres Glaubens oder Geschlechts inhaftiert sind.
Die Täter Regierungen und deren Vertreter, Sicherheitskräfte und Militärs sowie nichtstaatliche Akteure und Unternehmen
Übergriffe durch bewaffnete Oppositionsgruppen ai wendet sich gegen Folter und Hinrichtung von Gefangenen, gegen Geiselnahmen sowie vorsätzliche und willkürliche Tötungen von Zivilisten durch nichtstaatliche Oppositionsgruppen
Mission ai fördert die Einhaltung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, das Bewußtsein für die Menschenrechte und deren Unteilbarkeit und gegenseitige Abhängigkeit.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNO 1948) Grundlagen 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNO 1948) Artikel 3 Recht auf Leben Artikel 5 Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Artikel 9 Willkürliche Haft Artikel 10 Unabhängige und unparteiische Gerichtsverfahren Artikel 18 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit Artikel 19 Recht auf freie Meinungsäußerung
Grundlagen 2 Menschenrechtsdokumente 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO 1950 Europäische Menschenrechtskonvention 1955 Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen 1966 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte 1966 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Grundlagen 3 Menschenrechtsdokumente 1969 Amerikanische Menschenrechtskonvention 1975 KSZE - Schlußakte von Helsinki 1982 Afrikanische Menschenrechtscharta 1984 UNO - Konventionen gegen Folter 1987 Europäische Konvention gegen die Folter
Aufbau gegenseitigen Respekts und Kampf gegen Straflosigkeit Arbeitsfelder 1. Aufbau gegenseitigen Respekts und Kampf gegen Straflosigkeit
Forderung nach Gerechtigkeit und Kampf gegen Straflosigkeit Arbeitsfelder 2. Forderung nach Gerechtigkeit und Kampf gegen Straflosigkeit
Stärkung der physischen und psychischen Integrität aller Menschen Arbeitsfelder 3. Stärkung der physischen und psychischen Integrität aller Menschen
Arbeitsfelder Gegen die Folter 3.1 ai lehnt Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von Gefangenen grundsätzlich ab, sowohl bei politischen Gefangenen als auch bei gewöhnlichen Kriminellen.
Arbeitsfelder Gegen die Todesstrafe 3.2 Sie ist die äußerste Form der „grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe“ und verletzt das „Recht auf Leben“.
Gegen extralegale Hinrichtungen Arbeitsfelder 3.3 Gegen extralegale Hinrichtungen
Gegen „Verschwinden lassen“ von Menschen Arbeitsfelder 3.4 Gegen „Verschwinden lassen“ von Menschen ai versucht mit allen Mitteln solche Fälle aufzuklären und zu verhindern.
Verteidigung der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten Arbeitsfelder 4. Verteidigung der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten
Förderung und Schutz der Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen Arbeitsfelder 5. Förderung und Schutz der Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen
Politische Flüchtlinge Arbeitsfelder 5.1 Politische Flüchtlinge ai setzt sich gegen die Abschiebung von Personen in Länder ein, in denen ihnen die Inhaftierung als gewaltlose politische Gefangene, Folter, Todesstrafe oder „Verschwinden lassen“ droht. Der Einsatz für politische Flüchtlinge ist vorbeugende Arbeit gegen Menschenrechtsverletzungen.
Verfechtung der Rechte von Frauen und Mädchen Arbeitsfelder 6. Verfechtung der Rechte von Frauen und Mädchen
Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte Arbeitsfelder 7. Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
Aufbau der Sektion Deutschland Vorstand Fachkommissionen wählt Sekretariat + Generalsekretär Jahresversammlung Delegierte Aktionsvorschläge Fälle Unterstützung Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Bezirk Bezirk Einzelmitglieder Die Basis: Gruppen und Einzelmitglieder
Menschenrechtserziehung ist langfristige, präventive Aufgabe von ai. Ziel ist es, die Menschenrechte bekannt zu machen, Bewußtsein für die Möglichkeiten zu ihrer Durchsetzung zu schaffen, Engagement zu wecken, Handlungskompetenz zu entwickeln.
unterstützt die Ziele der Kampagnen und Aktionen von ai. Lobbyarbeit unterstützt die Ziele der Kampagnen und Aktionen von ai. Adressaten sind die Ministerien der Deutsche Bundestag ausländische Botschaften in Deutschland die Europäische Union
Lobbyarbeit Lobbyarbeit dient der Umsetzung von Anliegen von ai in den Bereichen Außenpolitik und entwicklungspolitische Zusammenarbeit zwischenstaatliche Organisationen Außenwirtschaftspolitik Innenpolitik
Aufbau der Sektion Deutschland Vorstand Fachkommissionen wählt Sekretariat + Generalsekretär Jahresversammlung Delegierte Aktionsvorschläge Fälle Unterstützung Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Bezirk Bezirk Einzelmitglieder Die Basis: Gruppen und Einzelmitglieder
werden zugunsten akut bedrohter Menschen gestartet Aktionsformen urgent actions werden zugunsten akut bedrohter Menschen gestartet
Aktionsformen Briefe gegen das Vergessen Einzelschicksale werden monatlich im ai-journal veröffentlicht
Aktionsformen ai-Aktion Zwei Mal im Monat werden in einem Rundbrief Vorschläge für die Beteiligung an aktuellen Themen- oder Länderkampagnen und Aktionen vorgestellt.
Woher stammen die Informationen ? Berichte von Flüchtlingen und Exilorganisationen Briefe aus Gefängnissen, Briefe von Angehörigen Dokumente von Menschenrechtsgruppen im Lande selbst Zeitungsberichte Untersuchungsmissionen von ai an Ort und Stelle
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