Steuerliche Absetzbarkeit für Spenden - für alle die den Lohnsteuerausgleich durchführen - für Selbständige
Was bedeutet das für den Spender? Mehr Spenden ohne mehr Geld auszugeben Beispiel: Spende: 80€ Steuersatz: 36,5% Rückerstattung: knapp 30€
Beispiele Jahreseinkommen Spende 100€ Spende 80€ Spende 50€ Bis 11.000€ Steuerentlastung 0% 11.001-25.000€ Steuerentlastung 36,5% 36,50€ 29,20€ 18,25€ 25.001-60.000€ Steuerentlastung 43,2% 43,20€ 34,56€ 21,60€ Über 60.000€ Steuerentlastung 50% 50€ 40€ 25€
Nachweis für den Jahresaugleich 7 Jahre aufbewahren Einzahlungsbelege Daueraufträge Kontoabbuchungen Kontoauszüge 10% des Jahreseinkommens können als Spenden abgesetzt werden
Bareinzahlung von Spenden Spendenliste liegt bei der Sammlung auf (Pfarrtreff) Name, Adresse und Spendenbetrag vermerken Spendenbestätigung wird von der Diözese zugeschickt
Anonyme bzw. Firmenspenden Anonyme Spenden sind nicht absetzbar Firmenspenden: max 10% des Vorjahresgewinns als Betriebsausgabe absetzbar
Diese Präsentation gibt es auch auf der Homepage der Pfarre Bad Zell: Herzlichen Dank ! Diese Präsentation gibt es auch auf der Homepage der Pfarre Bad Zell: http://www.dioezese-linz.at/pfarren/badzell/