Benutzerordnung Kletterfelsen Wippra

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 Präsentation transkript:

Benutzerordnung Kletterfelsen Wippra 1. Betreiber der Anlage ist der Ski- und Freizeitsport Wippra e. V. Er bzw. von ihm Autorisierte üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. 2. Nur Befugte dürfen die Kletteranlage Betreten und dort Klettern. Befugt sind: alle Personen, die im Besitz eines gültigen Kletterausweises sind. 3. Mit dem Betreten der Anlage erkennt der Nutzer diese Benutzungsordnung an. Bei Verstößen kann ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden. 4. Aufenthalt und Kletternutzung sind den Berechtigten innerhalb der vereinbarten Zeit gestattet und erfolgen auf eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Sportausübenden sowie gegenüber anderen Anwesenden und deren Eigentum. 5. Tieren ist der Aufenthalt innerhalb der Umzäunung untersagt.

6. Die Nutzung des Kletterfelsens und des Boulderbereichs erfolgt ausschließlich zur Ausübung des Klettersports. Für das Klettern in der unkritischen Kletterzone (unterhalb der grauen Markierung) gilt die Spielplatzverordnung (in der Geschäftsstelle des SFS Wippra e. V. einsehbar). 7. Beim Klettern am Felsen sind nachfolgende Verhaltensweisen zwingend einzuhalten: -Es darf nur mit Seilsicherung geklettert werden. -Kletternde und Sichernde haben Klettergurte zu verwenden (empfohlen: Brust- und Sitz- bzw. Hüftgurt, mit Schlinge verbunden). -Zum Sichern sind nur moderne Methoden (empfohlen: HMS) und handelsübliche geprüfte Materialien (UIAA- bzw. CA- Norm) zu verwenden. -Das Übersteigen der farblich gekennzeichneten Linie im Vorstieg ist nur geübten bzw. versierten Kletterern gestattet! -Der Sichernde soll sich stehend, nahe der Wand, unterhalb der Kletterroute und leicht seitlich versetzt zu ihr befinden. -Zur Zwischensicherung beim Vorstieg sind ausschließlich die vorhandenen Haken bzw. Ringe zu benutzen, für das Ablassen (bei Topropesicherung) oder beim Abseilen die vorhandenen Ringe der Umlenkhaken. Es gilt ein Verbot für die Schaffung zusätzlicher Sicherungspunkte durch Verwendung weiterer - insbesondere metallischer - Sicherungsmittel (wie z.B. Klemmkeile). -Tritte, Griffe, Haken und Umlenkeinrichtungen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden. -Im Vorstieg müssen vorhandene Zwischensicherungen eingehängt werden und dürfen während die Route beklettert wird nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden. Es ist untersagt in schon besetzte Routen einzusteigen.

8. Alkohol, Drogen u. ä. sind bei der sportlichen Nutzung der Anlage verboten. Rauchen innerhalb der Umzäunung ist nicht gestattet. 9. Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten als Mitglieder einer beaufsichtigten Sportgruppe oder in Begleitung eines Aufsichtspflichtigen klettern. Minderjährigen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bedürfen zum Klettern der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. 10. Bei Blitzgefahr, starkem Wind sowie in der Dunkelheit (außer bei Veranstaltungen mit künstlicher Beleuchtung) darf nicht geklettert werden und die Anlage ist zu verlassen. 11. Die Tür zur Klettereinrichtung ist geschlossen zu halten. Nachts, spätestens bei Einbruch der Dämmerung ist die Tür abzuschließen. 12. Klettergriffe oder Betonteile können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe/Felsstruktur. Mit herabfallendem Klettermaterial ist jederzeit zu rechnen. 13. Schäden wie Griff-/Trittausbrüche oder lockere Griffe/Tritte oder defekte Haken/Ringe bzw. Oberflächen sind unverzüglich dem Betreiber mitzuteilen. Für Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung hat der Verursacher voll aufzukommen. 14. Veränderungen von Griffen/Tritten bzw. Haken/Ringe obliegen nur dem Betreiber bzw. von ihm Beauftragten. 15. Die Anlage ist sauber zu halten. Mitgebrachte Gegenstände, Verpackungen etc. sind nach Beendigung der Benutzung wieder mitzunehmen.

16. Während des freien Kletterns durch die Öffentlichkeit (freies Klettern ohne Betreuung) ist eine Nutzung durch Sportgruppen nur im gekennzeichneten Bereich erlaubt. 17. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für verloren gegangene und beschädigte Sachen. 18. Unbefugte, die die Kletteranlage benutzen bzw. nicht im Besitz einer gültigen Kletterkarte sind und innerhalb der Anlage angetroffen werden, können Dauerhaft oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden. 19. Bei Gruppen Hat/haben der/die jeweiligen Leiter/Leiterin der Gruppe dafür zu sorgen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen müssen Volljährig sein. 20. Widerrechtliches Nutzen der Kletteranlage (Einbruch) führt zwangsläufig zum Haftungsausschluss, evtl. zum Schadensersatz und ggf. zur Strafanzeige. 21. Für unbefugtes Nutzen wird eine erhöhte Klettergebühr in Höhe von 40,00 € erhoben. Stand 02.09.2007 -Vorstand- Ski- & Freizeitsport Wippra e. V.