Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2017

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 Präsentation transkript:

Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2017

Änderungen der Ausführungsordnung (1) Änderung der Regel 45bis.1 Die Frist zur Antragstellung auf ergänzende internationale Recherche wird von 19 auf 22 Monate verlängert Die Änderungen finden Anwendung auf Anmeldungen, für welche die 19 Monatsfrist zur Antragsstellung auf ergänzende internationale Recherche am 1. Juli 2017 noch nicht abgelaufen ist

Änderungen der Ausführungsordnung (2) Änderung der PCT Regeln 12bis, 23bis und 41 Übermittlung früherer Recherche- und Klassifizierungsergebnisse der ROs an die ISAs Generell gilt: ROs übermitteln die Recherche- und Klassifizierungsergebnisse bzgl. der Prioritätsanmeldung ohne ausdrückliche Zustimmung des Anmelders Ausnahme: ROs haben dem IB (vor dem 14. April 2016) mitgeteilt, dass ihr nationales Recht mit diesen neuen Bestimmungen unvereinbar ist Selbst in den Fällen, in denen das RO grundsätzlich die Regeln anwendet, kann das RO, wenn es das IB diesbezüglich vor dem 14. April 2014 benachrichtigt hat, dem Anmelder erlauben, bei Einreichung der PCT-Anmeldung zu beantragen, dass diese Ergebnisse nicht an die ISA weitergeleitet werden Die Änderungen finden Anwendung auf Anmeldungen, deren Anmeldedatum der 1. Juli 2017 oder ein späteres Datum ist

Änderungen der Ausführungsordnung (3) Änderung der PCT Regeln 86 und 95 Verpflichtung der Bestimmungsämter, rechtzeitig alle Informationen hinsichtlich der nationalen Phase einer PCT-Anmeldung an das IB zu übermitteln Erforderliche Daten: Datum des Eintritts in die national Phase Nationale Anmeldenummer Nummer und Datum der nationalen Veröffentlichung Datum der Patenterteilung, sowie Nummer und Datum der nationalen Veröffentlichung wie erteilt Frist zur Anzeige: 2 Monate vom Ereignis (oder sobald wie möglich danach) Grund: Sichtbarkeit des Status der PCT-Anmeldung während der nationalen Phase auf PATENTSCOPE unter dem Reiter „nationale Phase” Die Änderungen finden Anwendung auf Anmeldungen, für welche die nach Artikel 22 oder 39 notwendigen Handlungen am 1. Juli 2017 oder danach durchgeführt wurden