Nach der Polytechnischen Schule

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 Präsentation transkript:

Nach der Polytechnischen Schule Aufnahme an weiterführenden Schulen 2017/18 Nach der Polytechnischen Schule

Die richtige Entscheidung für Ihren Sohn/Ihre Tochter Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung zur Schullaufbahn Ihres Sohnes/Ihrer Tochter: Welche Interessen hat mein Sohn/meine Tochter?

Welche Ausbildungswege stehen nach der 9. Schulstufe offen? Lehre + Berufsschule Allgemein bildende Höhere Schule (AHS) Gymnasium, Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP – ehemals BAKIP) Berufsbildende Mittlere Schule (BMS) Technische Fachschule Handelsschule (HAS) Wirtschaftliche Fachschule, Fachschule für Tourismus, Fachschule für Sozialberufe Berufsbildende Höhere Schule (BHS) Höhere technische Lehranstalt (HTL) Handelsakademie (HAK) Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, (HLW) Höhere Lehranstalt für Tourismus (HLT) Höhere Lehranstalt für Mode (HLM) Höhere Lehranstalt für Sozialmanagement Hinweis: Weitere Informationen über einzelne Schulen finden sie auf der Homepage www.lsr-ktn.gv.at unter dem Menüpunkt „Schulen für Kärnten“

Anmeldung Alle Schüler/innen, die eine weiterführende Schule (AHS, BMS, BHS) besuchen wollen, müssen sich anmelden Anmeldefrist: ab Freitag, 10. Februar 2017 bis Freitag, 3. März 2017 Bringen Sie das Original der Schulnachricht und das Jahreszeugnis der 4. Klasse Hauptschule/NMS mit

Wie werden Sie benachrichtigt? Von AHS, BMS und BHS: Sie erhalten bis spätestens 5. April 2017 eine schriftliche Nachricht der Erstwunschschule. Wenn Ihnen kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, haben Sie ab Anfang April die Möglichkeit, sich auf der Homepage des Landesschulrates für Kärnten darüber zu informiert, an welchen Schulen noch Schulplätze verfügbar sind. Der Antrag auf Aufnahme kann bis 28. April 2017 bei einer Schule, an der noch freie Schulplätze vorhanden sind, gestellt werden. Das Original der Schulnachricht ist an dieser Schule abzugeben. Die vorläufige Schulplatzzuweisung durch diese Schule erfolgt bis 12. Mai 2017. AufnahmebewerberInnen, denen auch in der 2. Aufnahmerunde kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, werden dem Landesschulrat für Kärnten gemeldet, der sich im Einvernehmen mit Ihnen um einen geeigneten Schulplatz bemühen wird.

Wenn Sie Fragen haben Wenden Sie sich bitte an die Direktion oder die Bildungsberatung ihrer Schule bzw. an die Wunschschule Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.lsr-ktn.gv.at