Erfahrungen mit der Telearbeit

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Erfahrungen mit der Telearbeit
 Präsentation transkript:

Erfahrungen mit der Telearbeit in Bayern

Entwicklung des Themas 90er Jahre: Unternehmen führen Telearbeit ein und veröffentlichen erste Erfahrungen 1997: Thema im ‚Bibliotheksdienst‘ 1998: DBI veröffentlicht eine Musterdienst-vereinbarung 2002: „Einführung von Telearbeit in Bibliotheken. Eine Checkliste der Kommission für Bibliotheksorganisation und –betrieb“ http://www2.bibliothek.uni-augsburg.de/kbb/telearbeit-einfuehrung.html Ziel: Hilfsmittel Basis: Literaturauswertung, Umfrage unverbindlich Stand: 08.11.2005

Inhalt der Checkliste Definition von Telearbeit Praxis der Telearbeit in Bibliotheken – Tätigkeiten, Tätigkeitsmerkmale Anforderungen an Mitarbeiter und Vorgesetzte Beteiligung des Personalrats auf der Basis des BayPVG (Fr. Knaf [BSB]) Zusammenstellung zu regelnder Fragen: Rahmenvereinbarung für eine Einrichtung Individuelle Absprachen Stand: 08.11.2005

Stand in Zahlen: Telearbeit an wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern Seit 1999 – in BSB, UBs, FHBs: mind. 27 Mitarbeiter BSB In 6 UBs eingeführt – in 4 UBs nicht In 3 FHBs praktiziert, z.T. bereits abgeschlossen Ausdrücklich immer auf Wunsch der Mitarbeiter Gesamturteil: positiv Stand: 08.11.2005

Rechtliche Grundlagen Dienstvereinbarungen für die gesamte Universität sind noch die Ausnahme (Augsburg, Eichstätt-Ingolstadt) Richtlinien von Seiten der Dienststellenleitung für Telearbeit sind ebenfalls noch selten (BSB, Erlangen-Nürnberg) Es dominieren Einzelabsprachen Vorteile von Einzelabsprachen: Maßgeschneiderte Einzelfallentscheidung, d.h, Flexibilität z.B. bei Arbeitszeit- und Kostenübernahmeregelungen Nachteile von Einzelabsprachen: Keine grundsätzliche politische Entscheidung pro Telearbeit Je nach Situation unterschiedliche Regelungen z.B. bei der Kostenübernahme Stand: 08.11.2005

Bedingungen für die Teilnahme an Telearbeit - I Die Tätigkeit des Interessenten muss tele-arbeitsfähig sein, d.h. IT-gestützt Eigenständiges Arbeiten Kein hoher Kommunikationsbedarf Es werden keine vertraulichen Informationen bearbeitet Die Arbeitsergebnisse sind kontrollierbar Besonderheit Univ. Augsburg: Keine Führungs- bzw. Vorgesetzenfunktion Stand: 08.11.2005

Bedingungen für die Teilnahme an Telearbeit - II Der Mitarbeiter muss bekannt sein, d.h. in der Regel seit mind. einem Jahr im Betrieb tätig bzw. als Beamter nicht mehr in der Probezeit sein Der Mitarbeiter muss mit mind. 50% einer vollen Stelle tätig sein Besonderheit BSB: Der Mitarbeiter muss über EDV-Grundkenntnisse verfügen Zustimmung des Vorgesetzten Es müssen Gründe für Telearbeit vorliegen – die Verträge sind i.d.R. auf ein Jahr befristet mit Verlängerungsmöglichkeit ‚Letzte Sicherung Kündigungsrecht‘: i.d.R. einmonatige Kündigungsfrist für beide Seiten Stand: 08.11.2005

Tätigkeiten von Telemitarbeitern in Bayern Systemverwaltertätigkeiten Elektronische Dissertationen EZB-Betreuung Fernleihbearbeitung Zeitschriftenerwerbung: Rechnungsbearbeitung Buchhaltung/Mittelbewirtschaftung/Inventarisierung Formal- und Sacherschließung, einschl. Eingabe Erstellung von Publikationen Schreibarbeiten Konzeptionelle Arbeiten Tätigkeiten sollen festgelegt werden, bis hin zu: „soweit möglich und zweckmäßig [sind sie] nach Art und Umfang zu fixieren“ Stand: 08.11.2005

Arbeitszeitanteil Telearbeit Tendenziell bis zu 50% der Arbeitszeit als Telearbeit- aber auch bis zu 75% (Erziehungszeit) bzw. 80% (Behinderung) Praxisstimme: Die – auch soziale - Bindung an den Betrieb muss erhalten bleiben Gewünscht ist ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität in der Telearbeitszeit, aber Arbeitszeitbestimmungen sind einzuhalten – die Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit treten in den Hintergrund Eine Einrichtung signalisiert die Möglichkeit der Absprache Grundsätzlich nicht: Überstunden in der Telearbeitszeit Praxisstimme: Kein Problem Stand: 08.11.2005

Kostenübernahmen? Die Regelungen sind sehr unterschiedlich: Die PC-Ausstattung wird bezahlt, nicht aber die Möbel (mind. 5 Einrichtungen); dann darf der PC aber nicht für private Zwecke genutzt werden Möbelausstattung aus dem ‚Fundus‘, aber keine PC-Ausstattung (1 Einrichtung) Weder PC noch Möbel werden bezahlt, die Dienstsoftware wird gestellt (2 Einrichtungen) Möglicherweise verfügten manche Mitarbeiter bereits über die Ausstattung („Der Mitarbeiter stellt zur Verfügung“) Immer: Übernahme laufende Telekommunikationskosten mit Nachweis Fahrten zwischen Dienststelle und Telearbeitsplatz werden grundsätzlich nicht bezahlt Stand: 08.11.2005

Heimische Räumlichkeiten Zahlungen für Miete, Energie und Säubern sind selten Die Räumlichkeiten müssen den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen Fast immer sollen Dienstherr und PR das durch eine Besichtigung überprüfen Ausnahme BSB: Der Telemitarbeiter unterschreibt, dass er die Richtlinien einhält Praxisstimme: Ein eigenes Zimmer hilft, eine Trennung zwischen Privat-/Berufsleben zu realisieren Stand: 08.11.2005

Rückmeldungen aus der Praxis Höhere Arbeitseffektivität Ablenkungen fallen weg Motivation bzw. Selbstdruck „die Mitarbeiter vor Ort müssen spüren, dass man zuhause auch was tut“ Fahrzeiten gespart Flexibilität bei der Arbeitseinteilung Hohe Kommunikativität ist gefordert Einsamkeit Hohe Organisationsfähigkeit gefordert – von beiden Seiten Der Betrieb muss sich nach Telemitarbeitern richten, u.a. mehr Besprechungen Akzeptanz durch die Kollegen ist gefordert Stand: 08.11.2005

Resümee Auch in Bayern ist Telearbeit der Ausnahmefall Die Akzeptanz, Regelungen für gewisse Lebenssituationen zu finden, nimmt zu Telearbeit wird als Entgegenkommen gegenüber dem Mitarbeiter verstanden Die z.T. freizügigen Kostenübernahmen zeigen, dass der häusliche Arbeitsplatz als gleichwertig anerkannt ist Die Erfahrungen sind positiv Stand: 08.11.2005

Noch Fragen? Oder später: maria.loeffler@ku-eichstaett.de Und jetzt? Noch Fragen? Oder später: maria.loeffler@ku-eichstaett.de