Realschulabschlussprüfung

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 Präsentation transkript:

Realschulabschlussprüfung Schriftliche Prüfung Hausarbeit mit Präsentation

Realschulabschlussprüfung schriftliche Prüfung in Deutsch - 180 Minuten - in Mathematik - 135 Minuten - in Englisch - 135 Minuten - Termin: 19.05. - 23.05.2014 Hausarbeit mit Präsentation - 10 Min - in einem anderen Fach Termin: 09.12. – 13.12.2013

Realschulabschlussprüfung - mündlicher Teil - Nach Beratung durch die Fachlehrkräfte teilen die Schülerinnen und Schüler mit Einverständnis der Eltern dem Schulleiter mit, in welchem Fach sie eine Hausarbeit schreiben und präsentieren wollen. Bis zum 10.10.2013 sind das Thema und die Gliederung für die Hausarbeit über die jeweilige Klassenleitung zur Genehmigung beim Schulleiter abzugeben. Letzter Abgabetermin für die Hausarbeit: 29.11.2013.

Realschulabschlussprüfung - Hausarbeit mit Präsentation -  Die Hausarbeit selbst ist nicht Grundlage der Bewertung, sondern dient der Vorbereitung der Präsentation einschließlich der möglichen Nachfragen. Eine ordnungsgemäß erstellte Hausarbeit ist die Voraussetzung zur Zulassung zur Präsentationsprüfung.  Für die Präsentation ist insgesamt ein Zeitraum von in der Regel 10 Min. zuzüglich eines angemessenen Zeitraums für Nachfragen vorzusehen. Sie wird von dem Prüfungsausschuss beurteilt und benotet.

Realschulabschlussprüfung - Hausarbeit mit Präsentation - Bewertungskriterien (§ 53): fachliche Ansprüche fachgerechte Vorgehensweisen Problemlösefähigkeit Qualität des Ergebnisses Selbständigkeit Kommunikationsfähigkeit Medieneinsatz

Realschulabschlussprüfung - Hausarbeit mit Präsentation - Im Zeugnis ist im Abschnitt „Bemerkungen“ aufzunehmen, dass in dem entsprechenden Fach als Prüfung eine Präsentation auf der Grundlage einer Hausarbeit vorgetragen wurde.

Realschulabschlussprüfung - Erteilung des Abschlusses - Die Klassenkonferenz entscheidet Der Realschulabschluss ist zu erteilen, wenn am Ende der Jahrgangsstufe 10 in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden oder mangelhafte Leistungen ausgeglichen werden und die Abschlussprüfung erfolgreich mit einer ermittelten Gesamtleistung von 4,4 oder besser abgelegt wurde

Realschulabschlussprüfung - Die Erteilung des qualifizierenden Realschulabschlusses ist möglich, wenn - 1. der Realschulabschluss erteilt wurde, 2. die aus den Endnoten berechnete Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls jeweils besser als befriedigend (< 3,0) ist und 3. die Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe oder dem beruflichen Gymnasium erwarten lassen.