Bericht für die Generalversammlung des Auslandsösterreicher-Weltbundes

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 Präsentation transkript:

Bericht für die Generalversammlung des Auslandsösterreicher-Weltbundes Dr. Irmgard HELPERSTORFER 02. 09. 2005

§28 Abs 2 Staatsbürgerschaftsgesetz Regelungen betreffend die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft für den Fall des Erwerbes einer fremden Staatsbürgerschaft §28 Abs 2 Staatsbürgerschaftsgesetz

Rechtliche Voraussetzungen Staatsbürgerschaft wurde durch Abstammung und Geburt erworben Der Antrag muss vor Erlangung der fremden Staatsbürgerschaft eingebracht werden

Die Erledigung des Antrags ist Ländersache Es müssen im Privat- und Familienleben besonders berücksichtigungswürdige Gründe zur Beibehaltung vorliegen

Formvorschriften Die Ansprechpartner in den Landesregierungen sind auf der Website des AÖWB abrufbar Der Antrag muss vom Antragsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter persönlich unterzeichnet sein

Der Antrag ist formfrei einzubringen Die entsprechenden Dokumente sind beizulegen und zu vergebühren Es sind keine Formulare vorhanden (Ausnahme: Vorarlberg)

Grundsätzliches zur Antragseinbringung Die Behörden entscheiden von Fall zu Fall. Es ist ratsam vor Einbringen des Antrages mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen.

Es besteht kein allgemeiner. Rechtsanspruch auf Beibehaltung Es besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft. Es müssen stichhaltige Gründe aus dem Privat- und Familienleben vorliegen; große Verbundenheit mit Österreich allein reicht nicht aus.

Beispiele für Beibehaltungsgründe Verwandte bzw. Familie in Österreich Schwierigkeiten beim Grundstückserwerb oder im Erbfall Die Absicht später wieder nach Österreich zurückzukehren.

Ein Lebensmittelpunkt in Österreich (zB. Wohnsitz) Kinder bzw. Ehegatte sind bereits Doppelstaatsbürger Da die Behörden immer individuell entscheiden, sind diese Empfehlungen bloße Anregungen!

homepageservice@weltbund.at Mitgliedsvereinigungen haben die Möglichkeit, auf der Homepage des Auslandsösterreicher-Weltbundes ihre eigene Homepage einzurichten. Dazu wird eine rechtliche Vereinbarung zwischen den Mitgliedsvereinigungen und dem Auslandsösterreicher-Weltbund getroffen. Ein Musterblatt mit einer fiktiven Vereinigung kann bereits auf der Homepage abgerufen werden.

Merkblatt und Ablauf Es wurde ein Merkblatt erstellt, in dem sowohl grundsätzliche Bemerkungen sowie die Ansprechpartner, als auch die Servicemailadresse homepageservice@weltbund.at angegeben sind. Bei Eingehen eines Antrages erfolgt zuerst eine inhaltliche Prüfung durch das Generalsekretariat. Nach Erhalt aller Unterlagen durch die Vereinigung erfolgt die technische Umsetzung binnen einer Woche.

austrians abroad Seit Juni 2005 ist über www.weltbund.at ein neues Internetforum unter der Leitung von Hr. Ganglbauer freigeschalten. Es soll ein weltweites Kommunikationsnetzwerk für Österreicher im In- und Ausland bieten.

Die Benutzer sind an rechtliche Vorgaben gebunden Die Benutzer sind an rechtliche Vorgaben gebunden. (Es existiert ein „Disclaimer“ sowie eine Hausordnung.) Die Teilnehmer können sowohl Beiträge („messages“) verfassen, als auch an Umfragen („polls“) teilnehmen.

Allgemeine Tätigkeiten Dem Auslandsösterreicher - Weltbund sind sieben neue Vereinigungen aus drei Kontinenten beigetreten. Es wird intensiv an der Ausstellung „10. Bundesland – Die Auslandsösterreicher in aller Welt“ gearbeitet.

Die Verwaltung der Weltbundkarten. wird vom Generalsekretariat ab Die Verwaltung der Weltbundkarten wird vom Generalsekretariat ab 2006 übernommen. Es konnten 277 Anfragen aus 21 Ländern zufriedenstellend erledigt werden.

Anfragen an den Auslandsösterreicher- Weltbund Anfragen zum Auslandsösterreicher-Weltbund selbst Diverse Steuer-, Versicherungs- und Verwaltungsangelegenheiten

Studien- und Jugendagenden Reiseinformationen Jobsuche Diverses – Kontakte knüpfen in Wirtschaft und Wissenschaft

Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit