Von der erwarteten Assimilierung zur Integrationspolitik? Ein Rückblick auf das Ringen um den adäquaten Umgang mit ImmigrantInnen in der schweizerischen.

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Von der erwarteten Assimilierung zur Integrationspolitik? Ein Rückblick auf das Ringen um den adäquaten Umgang mit ImmigrantInnen in der schweizerischen Demokratie Stichworte zum Referat von Marc Spescha, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für schweizerisches Migrationsrecht, Uni Freiburg i.Ue Kofi-Fachtagung vom in Olten

Assimilierungsforderungen als Reaktion auf den politischen Überfremdungsdiskurs Wachsend positiver Wanderungssaldo ab 1888 Überfremdungsgefahr als Bedrohung der Schweiz ab 1900 Assimilationsforderung als Reaktion auf Überfremdungsrhetorik Strategien der Überfremdungsabwehr: -Restriktive Zuwanderungspolitik ab Minderung des Ausländeranteils durch erleichterte Einbürgerung (Elemente von ius soli) vs. faktisch exklusiver Einbürgerungspolitik -

Verschärfte Wohnsitzvoraussetzungen und Selektion der Assimilierbaren Ab 1903 kontinuierliche Erhöhung der Wohnsitzvoraussetzungen von 2 auf 4 auf 8 auf 12 Jahre 1926: Frepo wollte Wohnsitzfrist auf 15 Jahre erhöhen Schweizerbürgerrecht als singulär (dreistufige Struktur) und exklusiv (valeur tout spéciale) Stammesbürgerrecht vs. Willens-Bürgerrecht Prinzip Assimilierbarkeit: der geeignete Schweizer = der liebevoll in seiner engeren, schweizerischen Heimat verwurzelte Schweizer (Max Ruth, 1947)

Leitfaden für den idealen Ausländer zur Zeit der Überfremdungsdebatte der 60er Jahre Assimiliert bis zur Unauffälligkeit Leistungsbereitschaft – fleissig, aber nicht zu erwerbsorientiert Sparsam und versichert Liebhaber einheimischer Produkte Kontrolliertes Gebaren gegenüber Frauen Demut statt Widerspruch Demokratisch, aber nicht demonstrierend Freizeit schätzen, geniessen, gestalten wie Schweizer statt heimatlicher Kitsch

Folgen des gescheiterten Rotationsprinzips Immigranten werden benötigt und bleiben Wachsende Zunahme von dauerhaft Anwesenden Niedergelassene Regungen gegen Assimiliationskonzept und Ansätze zur Anerkennung der Integrationsnotwendigkeit(Kommission Kaufmann 1970) (Reduktion Wohnsitzfrist auf 10 Jahre postuliert, einheitliche Kriterien, Anerkennung von Differenz, Unentgeltllichkeit) 1970: Konsultativkommission zum Ausländerproblem

Anti-Überfremdungsstrategien ab : 5. Ü-Initiative Beschränkung auf 4000 Einbürgerungen pro Jahr wg. befürchteter Sogwirkung Parallel: Staatsbürgerliche Integration der jungen Ausländerinnen und Ausländer als Notwendigkeit 1979: Handbuch Ausländer in der Gemeinde- getragen vom CH-Städteverband Integration statt Assimilation: EKA modizifiziert Mandat (1991), zumal Assimilationszwang VöR- widrig; aber auch Drei-Kreisemodell... Integration als gelungener Prozess der Inklusion?

Integrationspolitik ab 2000 Integrationsverordnung: -Integration der Ausl. als Ziel -Integration als Querschnittaufgabe -Gewährung von Finanzhilfen Vorlage zur Revision des Bürgerrechts: -Reduktion der Wohnsitzfrist auf 8 Jahre -Erl. Einbürgerung der 2. Ausländergeneration -Automat. Bürgerrechtserwerb der 3. Ausl.gen gescheitert

Integrationspolitik und neues AuG Fördern und Fordern Bekenntnis zur Integration als Ziel und staatliche Aufgabe (AuG 4/53-58) Chancengleiche Teilhabe Via Regelstrukturen plus spezifische Massnahmen Spracherwerb unabdingbar Arbeitsintegration Respektierung der Rechtsordnung Integrationsvereinbarungen als Druckmittel? Einführung von Spracherfordernissen für den Ehegattennachzug? Bekenntnisse zur Bundesverfassung?

Einbürgerung als Element oder Schlusspunkt erfolgreicher Integration? Kontroverse Auffassungen Integrative Bürgerrechtspolitik: - Einbürgerung als Verwaltungsakt -Demokratiepolitische, rechtsstaatliche und demografische Überlegungen Nationalistisch-assimilatorische Vorstellungen: -Einbürgerung als Verdienstorden für richtigen Schweizer -Politisches Ermessen statt Rechtsanspruch -Verschärfte Kriterien (statusabhängig, lebenslänglicher Ausschluss gew. Straffälliger)

Entwicklung der Einbürgerungen Seit 2000 – 2011: schwankend zwischen – Seit 2006 (47607) kontinuierlich rückläufig (2011:36266) Ausländeranteil: > 22% (rund 60% erfüllten Wohnsitzfristen für Einbürgerung)

Ausgrenzungsmechanismen und Feindbilder Rückfall von Gemeinden in überholte Assimilationskonzepte Behördliche Integrationsdefizite: -Kein Respekt vor Grundrechten (Willkürverbot, Diskriminierungsverbot, persönliche Freiheit, Selbstbestimmungsrecht, Religionsfreiheit) -Rückwärtsgewandte Ideologie des Schweizertums vs. Kopftücher (neue Kategorien von Nicht- Einbürgerungswürdigen) -Einbürgerungsfall Romanshorn

Aktuelle Standortbestimmung Integrationsziel des Ausländergesetzes : Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einh. und ausl. Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der BV und gegenseitiger Achtung und Toleranz (AuG 4 1 ) I. setzt Willen der A. und Offenheit der CH-Bev. Voraus. Offensive integrationspolitische Massnahmen zwischen gezieltem Support und Disziplinierung/ Diskriminierung Bürgerrechtspolitischer Back-lash seit der gescheiterten BüG-Revision 2004.