Der Luzerner Finanzausgleich Rückblick 2003-2014 Lorenz Buchser / LUSTAT Statistik Luzern
Instrumente Um seine Ziele zu erreichen, verfügt der Finanzausgleich im engeren Sinn über zwei Instrumente: Ressourcenausgleich Lastenausgleich Weitere Instrumente sind: Sonderbeiträge Besitzstandwahrung Die Finanzierung kann vertikal oder horizontal erfolgen.
Ressourcenausgleich (RA) seit 2003
Funktionsweise Ressourcenausgleich Mindestausstattung und horizontale Abschöpfung
Lastenausgleich (LA) seit 2003
Funktionsweise Lastenausgleich I Grundmechanismus: „Übermässige“ Belastung
Funktionsweise Lastenausgleich II Bildungslastenausgleich zusätzlich gekoppelt an den Ressourcenindex
Besitzstand Problem: Fusion kann sich im Ressourcen- und Lastenausgleich negativ auswirken. Lösung: Verluste aus Fusionen werden während der Besitzstanddauer ausgeglichen. Im Ressourcenausgleich: Besitzstand zusätzlich, finanziert durch Kanton und Zahlergemeinden. Im Lastenausgleich: Besitzstand ist Teil der Dotierung.