Einführung der Amtstierärztlichen Kontrolle in der Bienenhaltung

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 Präsentation transkript:

Einführung der Amtstierärztlichen Kontrolle in der Bienenhaltung 01.02.2014, Zollikofen 08.02.2014, Waldstatt

Inhalt Hintergrund: Kontrollen bisher Allgemein Bienen Vorgaben Kontrollen ab 2014: Was ist neu? Kontrollunterlagen, Hilfsmittel

Kontrollvorgaben bis 01.01.2012 Kontrollen allgemein Bereich Tiergesundheit (inkl. TVK und TAM) Lebensmittel (Milch) Primärproduktion Tierschutz Kontrollfrequenz Alle 10-12 Jahre Alle 4 Jahre Zu kontrollieren Alle registrierten Tierhaltungen TH mit Milchtieren (Verkehrsmilch) Tierhaltungen (spez. Spezies) Kontrollperson ATAs ATAs oder Milchinspektoren ATAs oder Milchinspektoren Meist ÖLN-Kontrolleure Verantwortung und Vollzug Kantonstierarzt KT (von Kanton eingesetzter TA) „Kanton“ KT Kontrollinhalte, Checklisten 36 Kontrollpunkte 26 Checkpunkte 12 Kontrollpunkte 25 „weitere Aspekte“ auch als Pte gezählt

Kontrollvorgaben bis 01.01.2012 Kontrollen Bienen Bereich Tiergesundheit (inkl. TVK und TAM) Lebensmittel (Milch) Primärproduktion Tierschutz Kontrollfrequenz Alle 10-12 Jahre Alle 4 Jahre Zu kontrollieren Alle registrierten Tierhaltungen TH mit Milchtieren (Verkehrsmilch) Tierhaltungen (spez. Spezies) Kontrollperson ATAs ATAs oder Milchinspektoren ATAs oder Milchinspektoren Meist ÖLN-Kontrolleure Verantwortung und Vollzug Kantonstierarzt KT (von Kanton eingesetzter TA) „Kanton“ KT Kontrollinhalte, Checklisten 36 Kontrollpunkte 26 Checkpunkte 12 Kontrollpunkte 25 „weitere Aspekte“ auch als Pte gezählt

Hintergrund Kontrollen Bienen Bisher: Gemäss Verordnung (TSV) amtliche Routinekontrollen bei Bienen schon länger Vorschrift. Jedoch: Routinekontrollen kantonal sehr unterschiedlich häufig durchgeführt. Z.T. Kontrollen nur bei Seuchenverdacht Teil der „Blauen Kontrolle“ TSV Art. 292?

Kontrollen Primärproduktion Bienen-Kontrollpunkte waren etwas „versteckt“

Überarbeitung Kontrollen – allgemein Überarbeitung Kontrollen in der Primärproduktion generell

Ziel Schlechte Betriebe in der Grundkontrolle rausfiltern Gezielt Nachkontrollen (Wirkung) Gezielt Zwischenkontrollen (nachhaltige Wirkung) auf Grund betriebsspezifischer Eigenschaften (Risikofaktoren) Koordination Effizienz

Überarbeitung Kontrollen – Kontrollfrequenz allgemein Nutztierhaltungen werden neu alle 4 Jahre kontrolliert TSV Art. 292?

Schwellenwert (cut off) Kontrollen allgemein Bisherige Vorgaben: Keine Berücksichtigung der Tieranzahl auf dem Betrieb. SAK Wert Anzahl GVE Anzahl Betriebe % Betriebe < 0.25 0.00 - 0.99 9087 13.1% 1.00 - 1.99 2779 4.0% 2.00 - 2.99 1406 2.0% 3.00 und mehr 1344 1.9% ≥ 0.25 6522 9.4% 558 0.8% 646 0.9% 47230 67.9% Bei Betrieben unter 0,25 SAK (bei denen keine ÖLN-Kontrollen durchgeführt werden), werden die Veterinärkontrollen bei ≥ 3 GVE durchgeführt Bei Betrieben über 0,25 SAK (bei denen ÖLN-Kontrollen durchgeführt werden), werden grundsätzlich Veterinärkontrollen durchgeführt 19,1% der Betriebe keine Grundkontrolle vorgeschrieben BIENEN? GVE?

Schwellenwert (cut off) Kontrollen allgemein

Wer kontrolliert? NEU Kontrollen allgemein Blaue Kontrollen (TG, TAM, TVK) Milch Tierschutz ÖLN ATA ÖLN-Kontrolleure Milchinspektor Amtliche Fachassistenten (AFA): für weitere Aufgaben Weiterbildung vorgeschrieben neu Weiterbildung nach Bildungs-VO vorgeschrieben Keine Weiterbildung nach Bildungs-VO vorgeschrieben BIENEN???

Überarbeitung Kontrollen Primärproduktion Fragen bienenspezifisch Handhabung Kontrollfrequenz wie bei anderen Nutztieren? Cut off-Nutztiere nicht einfach auf Bienen übertragbar Wer sollte kontrollieren?

Arbeitsgruppe Bienen 3 Sitzungen Mitglieder von ZBF, Apisuisse, BLK, Bieneninspektoren und –kommissär, KT, BVET. Diskussion der offenen Punkte Fazit: Bienen müssen separat angegangen werden

Arbeitsgruppe Bienen: Ergebnisse Grundkontrollfrequenz Grundkontrollfrequenz: Gemäss VKKL Bienen kantonal geregelt http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20130217/index.html Empfehlung: Grundkontrollfrequenz mindestens alle 10 Jahre Empfehlung: 10% der Imkerbetriebe/Jahr kontrollieren. Kantone, welche bereits mehr kontrollierten, sollten dies beibehalten. CUT OFF: - Kleinbetriebe: Tierseuchengefahr ↑ - Grossbetriebe: Lebensmittelhygiene relevant! (Honig)  Aus Praktikabilitätsgründen kein cut off.

Arbeitsgruppe Bienen: Ergebnisse Cut off Kein cut off festgelegt Kleine Betriebe relevant für Tiergesundheit/Tierseuchen; Grössere Betriebe relevant für Lebensmittelhygiene Verschiedenste Berechnungen mit kantonalen Daten – keine Lösung Empfehlung: 10% der Imkerbetriebe/Jahr kontrollieren. Kantone, welche bereits mehr kontrollierten, sollten dies beibehalten. Modell-Kantone: BE, AG, VD ( durchschnittliche Anzahl Bienenvölker / Imker bei verschiedenen cut offs) CUT OFF: - Kleinbetriebe: Tierseuchengefahr ↑ - Grossbetriebe: Lebensmittelhygiene relevant! (Honig) Aus Praktikabilitätsgründen kein cut off.  Ev zu späterem Zeitpunkt (mit Erfahrung) Cut off definieren

Arbeitsgruppe Bienen: Ergebnisse Kontrolleure Kontrolle durch ATA Von KT‘s eingesetzte Bieneninspektoren Von KT‘s beauftragte Kontrollorganisationen (Leistungsauftrag/Akkreditierung)

Arbeitsgruppe Bienen: Ergebnisse Hilfsmittel / Kontrollunterlagen Technische Weisung mit Kontrollhandbuch http://www.blv.admin.ch/org/04812/04813/05241/05242/05243/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdn1_fmym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A-- Checklisten Hygiene in der Primärproduktion Tierarzneimittel Tiergesundheit Tierverkehr http://www.blv.admin.ch/org/04812/04813/05241/05242/05243/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCFeXx5gWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

Kontrollunterlagen Technische Weisung mit integriertem Kontrollhandbuch (Anhang 6)

Aufbau Kontrollhandbuch Kontrollziel: um was geht es? Kontrollpunkt Weitere Aspekte

Aufbau Checklisten Kontrollpunkte müssen zwingend kontrolliert werden Weitere Aspekte Kann genutzt werden, wenn andere Aspekte als in Kontrollpunkten vorgegeben auffallen; vor allem Nutzung bei Nach- und Zwischenkontrolle Kontrollziel Die Mängelqualifizierung (geringfügiger, wesentlicher, schwerwiegender Mangel) erfolgt nach Weisung der kantonalen Vollzugsstelle durch die Kontrollperson oder die kantonale Vollzugsstelle

Zusammenfassung Bienenkontrollen Bereich Tiergesundheit, Tierarzneimittel, Tierverkehr, Hygiene tierische Primärproduktion Kontrollfrequenz Kantonal! Empfehlung: Alle 10 Jahre Zu kontrollieren Alle registrierten Tierhaltungen Kontrollperson ATAs Bieneninspektoren Kontrollorganisationen Verantwortung und Vollzug Kantonstierarzt Kontrollinhalte, Checklisten Insgesamt 16 Kontrollpunkte „weitere Aspekte“ auch als Pte gezählt

DANKE http://commons.wikimedia.org/wiki/File:K2_south_routes.jpg