Seite 1 Ambulante psychiatrische Pflege Ab 1.Juli 2005 bundeseinheitlich geregelt.

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 Präsentation transkript:

Seite 1 Ambulante psychiatrische Pflege Ab 1.Juli 2005 bundeseinheitlich geregelt

Seite 2 Erweiterung um psychiatrische Pflege Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Häuslicher Krankenpflege nach §92 Abs.1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V

Seite 3 Ziele Verkürzung/ Vermeidung von Klinikaufenthalten und vorzeitigen Heimeinweisungen Verhinderung von Zwangsmaßnahmen Erhalt des Zuhauses Erhöhung der Lebensqualität im häuslichen Bereich Einleitung rehabilitativer und pflegerischer Maßnahmen (SGB XI)

Seite 4 Diagnosegruppen Demenzen Wahnhafte Störungen Schizophrenie Bipolare affektive Störungen Depressive Störungen/ Episoden Angststörungen Organisch bedingte Persönlichkeitsstörungen

Seite 5 Ärztliche Verordnung Durch Vertragsarzt für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapeutische Medizin, mit Zusatz Psychotherapie Durch Hausarzt mit vorheriger Diagnosesicherung von o.g. Facharzt

Seite 6 Verordnungsdauer Erstverordnung von 14 Tagen zur Erarbeitung der Pflegeakzeptanz, um eine ausreichende Behandlungsfähigkeit zu gewährleisten Krankenhausvermeidungspflege bis zu 4 Wochen...maximal 4 Monate Ausnahmefälle auch länger (über MDK Antrag)

Seite 7 Leistungsbeschreibung Erarbeiten der Pflegeakzeptanz Durchführen von Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen Entwickeln kompensatorischer Hilfen bei krankheitsbedingter Einschränkung

Seite 8 Leistungsumfang/-pauschale in Niedersachsen Ärztlich verordnete Pflegeeinheiten als Zeitbudget bis 630 Min. entspricht 14 Einsätze a 45 Min./Woche) Vergütung von 34,67 plus Wegepauschale von 3,21 (bei Mindesteinsatzzeit von 45 Minuten) Inclusive zeitgleicher Leistungen der somatischen Krankenpflege und Dokumentation Planung der Einheitsanzahl/-dauer obliegt dem Pflegedienst innerhalb des ärztlichen Verordnungszeitraums

Seite 9 Eignung der Leistungserbringer in Niedersachsen Selbstständiger psychiatrischer/gerontopsychiatrischer Pflegedienst oder eigenständige Fachabteilung/Anlaufstelle Mindestens 5 Pflegefachkräfte mit insgesamt 115,5 Std. wöchentlicher Arbeitszeit Ständige Erreichbarkeit

Seite 10 Qualifikation in Niedersachsen Verantwortliche Pflegefachkraft: Krankenschwester/pfleger oder 3 jährig examinierte Altenpflegerin mit SPZA/GPZA (mindestens 700 Std.) oder WB zur Fachkrankenschwester/pfleger Psychiatrie, sowie 460 Std. Leitungsqualifikation mindestens 30 Std. Arbeitszeit/Woche Mit 3 jähriger VZ-Tätigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung/ bzw. einem gerontopsychiatrischen Pflegedienst

Seite 11 Qualifikation in Niedersachsen Stellvertretende Pflegefachkraft mit 200 Std. Weiterbildung mindestens 20 Std. Arbeitszeit/ Woche Weitere Pflegefachkräfte 200 Std. Weiterbildung

Seite 12 Strukturelle Bedingungen Festlegung eines Einzugsbereichs mit Versorgungsverpflichtung Kooperationsverpflichtung mit anderen Diensten, die an der Versorgung beteiligt sind Mitarbeit im SPV, sowie vergleichbarer regionaler Arbeitsgruppen

Seite 13 Kooperationsstandard Ambulante Psychiatrische Pflege/ Facharzt Psychiatrie Erstkontakt: Hausbesuch durch Pflegedienst oder Facharzt (ggf. über Praxis) Gemeinsamer Hausbesuch mit anschließender Behandlungs- und Pflegeplanung Bei Bedarf barrierefreie telefonische Rücksprache Monatliche Dienstbesprechung: Abgleich von Behandlungs - und Pflegeprozess Fallbesprechung: 2 Mal im Quartal nach Standard Bei Bedarf Helferkonferenz

Seite 14 Besonderheit der Leistungen bei der Integrierten Versorgung Bezugstherapeutische Steuerungsmaßnahmen/Lotsenfunktion Koordinierung persönlicher Hilfenetze Vermittlung in psychosoziale Angebote