Hengste
Herdebucheintrag Wir unterscheiden: Hengstbuch Vorbuch Anerkannte Hengste
Hengstbuch Hengste, die in einem Warmblutverband gekört sind Werden auf Antrag hin eingetragen (einmalig Fr. 300.-) Brauchen die jährliche Deckbewilligung (Fr. 200.-) Werden im Hengstkatalog veröffentlicht, wenn DB bezahlt ist
Vorbuch Warmbluthengste, die eine oder mehrere Anforderungen für das Hengstbuch nicht erfüllen Werden auf Antrag hin eingetragen Sind nicht im Hengstkatalog Brauchen die jährliche Deckbewilligung (Fr. 200.-)
Anerkannte Hengste Gekörte Hengste in einem Warmblutverband werden gemeldet mit der Fohlenanmeldung Zuschlag auf die Fohlenpapiere Fr. 100.- Kein Antrag für Hengstbucheintrag
Körung Ein Hengst wird bei CHS jederzeit gekört, wenn er folgende 3 Anforderungen erfüllt: Eigen- und Verwandtenleistung 3 + 4-jährige Hengste müssen 5-jährig die Eigenleistung noch erfüllen Gesundheitsanforderungen Exterieurbeurteilung Die Anforderungen müssen nicht im gleichen Jahr erfüllt werden!
Leistungsanforderung Körung 3- und 4-jährige Hengste Verwandtenleistung (VL) 3 Punkte Eigenleistung (EL) müssen ab 5-jährig erfüllt werden, sonst verlieren sie die Hengstbuchberechtigung ältere Hengste Verwandtenleistung 1-3 Punkte (je weniger VL, umso mehr EL-Gewinnpunkte) Eigenleistung Alter entsprechend, z.B. 5-jährig 2 Kl. oder Nullfehlerritte RIII/MI (120/125) + GWP 6-jährig 2 Kl. oder Nullfehlerritte RVI/MII (130/135) + GWP
Eintrag gekörte Hengste Antrag an Herdebuchstelle vom Halter Kopie Abstammungsschein DNA-Typenblatt Bestätigung vom Besitzer, dass der Hengst eingetragen werden kann.
Deckbewilligung Die Deckbewilligung muss jährlich gelöst werden Kosten Fr. 200.- Hengste mit Deckbewilligung werden im Katalog publiziert erhalten die Fohlenkarte
Deckkarte wird per E-Mail an den Halter gesandt kann am PC ausgefüllt werden und ausgedruckt werden Kopie bitte an HB-Stelle