Autor: Jan Köster, FH Kiel Stand: 04/2014
Regelungen der Bundesländer sind ähnlich, aber NICHT IDENTISCH ! Die folgenden Darstellungen gelten darum NUR für Schleswig-Holstein.
„Erster Bildungsweg“ (grün) „Zweiter bildungsweg“ (blau)
„dritter Bildungsweg“
Der „dritte Bildungsweg“ führt ohne Abitur oder FH-Reife an die Universität oder Fachhochschule.
(„Beruflich Qualifizierte“) Für Menschen, die durch Berufsausbildung und Berufserfahrung eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. („Beruflich Qualifizierte“)
Der Meisterbrief gilt in SH für den Hochschulzugang so viel wie das Abitur.
Als gleichwertig anerkannt sind in SH insbesondere Fachschulabschlüsse (Kapitäninnen / Kapitäne, staatl. geprüfte(r) Erzieherin / Erzieher, Technikerinnen / Techniker, … Im Zweifel bei der Studienberatung oder Zulassungsstelle der Wunsch-Hochschule informieren, ob der eigene Abschluss dazu gehört!
Hochschuleignungsprüfung („Begabtenprüfung“) Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung: Mindestens 3 Jahre einschlägige (= zum Studium passende) Berufserfahrung Mündliche Prüfung mit fachlichem und allgemeinem Teil Gebührenpflichtig! Wenn bestanden: fachgebundene Zugangsberechtigung Oft sind nur wenige Studienplätze für diesen Zugangsweg vorgesehen.
Probestudium Probezeit: 2 oder 4 Semester Danach entscheidet die Hochschule, ob das Studium regulär beendet werden kann. Oft nur wenige Plätze vorhanden
Studium und Berufstätigkeit? Studium und Familie?
Online- (Fern-)Studium? Berufsbegleitendes Online- (Fern-)Studium?
Ausführliche persönliche Beratung am besten bei einem Beratungstermin in einer Hochschule. Infos dazu zum Beispiel hier: herbst@fh-luebeck.de www.fh-kiel.de/studienberatung www.fh-westkueste.de/studieninteressierte www.uni-flensburg.de/?10975