Zentrale Prüfungen am Ende der Klassen 10 im Schuljahr 2017/18

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 Präsentation transkript:

Zentrale Prüfungen am Ende der Klassen 10 im Schuljahr 2017/18 Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 12.07.2016 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I

Grundlage: Kernlehrpläne und Unterrichtsvorgaben Prüfungen in Deutsch 08. Mai 2018 150 + 10 + 10 Minuten Englisch 15. Mai 2018 120 + 10 Minuten Mathematik 17. Mai 2018 Grundlage: Kernlehrpläne und Unterrichtsvorgaben

Weitere Termine Nachschreibtermine: D 29. Mai E 05. Juni M 07. Juni Nachschreiben nur mit ärztlichem Attest! Bekanntgabe der Vornoten und der Prüfungsnoten 18. Juni Meldung zur mündlichen Prüfung bis 20.Juni Mündliche Prüfung 25. Juni 2018

Leistungsbewertung Vornoten–Prüfungsnoten–Abschlussnoten Die Vornote ist eine Jahresnote. Sie bewertet die Leistungen seit Beginn des Schuljahres. Die Prüfungsnote ergibt sich aus den zentralen Bewertungsvorgaben. Sie wird als ganze Note festgesetzt. Die Abschlussnote wird 1:1 aus der Vornote und der Prüfungsnote gebildet. Bei Abweichungen findet eine mündliche Prüfung statt.

Die Abschlussnote --------------------------------- Vornote: gut Fall 1 Vornote: gut Prüfungsnote: gut ---------------------------------------------------- Abschlussnote: gut Fall 2 Vornote: befriedigend Prüfungsnote: gut Abschlussnote: (2 oder 3) Fachlehrer/in entscheidet Fall 3 Vornote: ausreichend Prüfungsnote: gut --------------------------------- Abschlussnote: befriedigend Mündliche Prüfung freiwillig Fall 4 Vornote: gut Prüfungsnote: mangelhaft ----------------------------------------------- Abschlussnote wird durch mündliche Prüfung ermittelt

Die mündliche Prüfung Der Fachprüfungsausschuss (Schulleiter/in, Fachlehrer/in, 2. Fachprüfer/in) prüft einzeln. Prüfungsaufgabe: 3 Unterrichtsvorhaben aus der Klasse 10 (werden vorher bekannt gegeben) 10 Minuten Vorbereitungszeit unter Aufsicht zu 2 der 3 Themen Dauer: 15 Minuten, Tag: 25. Juni 2018 Fachprüfungsausschuss bildet die Abschlussnote aus der Vornote und den Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfung im Verhältnis 5:3:2

Sonstige Bestimmungen Zu allen Prüfungen werden Nachschreibetermine angeboten, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Unentschuldigtes Fehlen und Täuschungs- versuche werden mit „Ungenügend“ bewertet. Schon das Mitführen eines (nicht eingeschalteten!) Handys wird als Täuschungsversuch gewertet. Eine Nachprüfung in D, E, M zum Erwerb der FOR oder der Qualifikation ist nicht möglich. Das Abschlusszeugnis enthält neben den Noten - positive Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten - auf Wunsch außerunterrichtliches Engagement in und außerhalb der Schule während der gesamten Schullaufbahn - und Fremdsprachennachweise. Die Noten in Fächern ohne Prüfung sind Halbjahresnoten. Die Note des 1. Halbjahres wird in die Abschlussnote einbezogen.

Information und Beratung Für die fachliche Vorbereitung: Fachlehrer/innen Deutsch, Englisch, Mathematik Schulbuchverlage: Übungshefte, Tests Modultage vor den Osterferien Für die landesweiten Bestimmungen und Vorgaben: www.learn-line.nrw.de www.bildungsportal.nrw.de

Vorgaben für das Fach Deutsch Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil werden Basiskompetenzen im Leseverstehen durch einzelne Teilaufgaben überprüft. Im zweiten Teil müssen die Schülerinnen und Schüler zwischen zwei unterschiedlichen, komplexeren Aufgabenstellungen wählen, die sich an den Kernlehrplänen orientieren. Aufgabentypen 2018 1. einen informativen Text verfassen (Materialauswahl und –sichtung, Gestaltung des Textes, Reflexion über Mittel und Verfahren) oder durch Fragen bzw. Aufgaben geleitet aus kontinuierlichen und/oder diskontinuierlichen Texten Informationen ermitteln und vergleichen, Textaussagen deuten, abschließend reflektieren und bewerten 2. einen Sachtext, medialen Text analysieren, einen literarischen Text analysieren und interpretieren

Vorgaben für das Fach Englisch Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil werden die beiden Kompetenzen Hörverstehen und Leseverstehen überprüft. Im zweiten Teil werden die Kompetenz Schreiben sowie die Kompetenz Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit überprüft. Hier ist es bei einer Teilaufgabe möglich zu wählen, ob einer argumentativer oder ein kreativer Text verfasst wird. Ein grundlegendes Orientierungswissen zu den Bezugskulturen Großbritannien und Südafrika wird vorausgesetzt.

Vorgaben für das Fach Mathematik Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil werden Basiskompetenzen überprüft, z. B.: die Bestimmung von Längen, Flächen und Volumina sowie Winkeln bei einfachen Figuren und Körpern, das Erkennen einfacher proportionaler und antiproportionaler Zuordnungen, die Entnahme mathematischer Informationen aus einfachen Texten, Grafiken und Diagrammen, der Umgang mit Variablen, Termen und Gleichungen. Im zweiten Teil werden komplexere Aufgaben mit jeweils mehreren Teilaufgaben gestellt. Mit diesen Aufgaben werden insgesamt Kompetenzen aus allen vier Inhaltsbereichen (Arithmetik/Algebra, Funktionen, Geometrie, Stochastik) überprüft.

ZP 10 – Regeln Räume: z. B. Zeichensaal, Biologieraum Schultaschen – werden im hinteren Teil des Prüfungsraumes abgelegt. Handys, MP3-Player o. Ä. – das Mitbringen gilt als Täuschungsversuch, Abgabe im Briefumschlag möglich Essen, Trinken – wird offen auf den Tischen abgestellt Toilette – WC auf der Empore, einzeln und nach Eintrag ins Protokoll Papier – gestempelte Doppelbögen von der Schule Hilfsmittel: D: Duden von der Schule, E: keine Hilfsmittel erlaubt, M: Zirkel, Geodreieck, Formelsammlung, wissenschaftlicher Taschenrechner

ZP 10 – Tagesablauf 8.45 Uhr – Einlass in den Prüfungsraum 8.55 Uhr - Austeilen Prüfungsteil 1 9.00 Uhr – Prüfungsbeginn Teil 1: 30 Min. für D und M, 40 Min. für E + je 10 Min. Bonuszeit spätestens 9.40 bzw. 9.50 Uhr – Prüfungsbeginn Teil 2: 120 Min. für D + 10 Min. Auswahlzeit, 80 Min. für E, 90 Min. für M 11.10 Uhr – Abgabe Englisch und Mathematik 11.50 Uhr – Abgabe Deutsch anschl. Unterricht nach Plan