Schulungsunterlagen der AG RDA

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Übersicht zu Modul 4 Aufzählung der Änderungen im Bereich Körperschaften und Konferenzen (keine Änderungen im Bereich Geografika)
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 Präsentation transkript:

Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken Schulungsunterlagen der AG RDA

Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften Modul 4 Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften Schulungsunterlagen der DNB auf der Grundlage von Modul 4: Normdaten der offiziellen Schulungsunterlagen der AG RDA Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

RDA-Elemente dieser Präsentation RDA 11.2.2.14 Untergeordnete und zugehörige Körperschaften, die untergeordnet erfasst werden Unterkapitel RDA 11.2.2.14.2 bzw. RDA 11.2.2.14.7 RDA 11.2.2.19 – 11.2.2.24 Gesetzgebende Körperschaften, Verfassungsgebende Versammlungen, Gerichte, Streitkräfte, Botschaften/Konsulate, Delegationen/Kommissionen Spitzenorgane in RDA 11.2.2.14.2, 11.2.2.18, 11.2.2.26 Erfassungshilfen: EH-K-10; EH-K-11; EH-K-12; EH-K-13; EH-K-25 ERL zu 11.2.2.14, 11.2.2.14.2, 11.2.2.14.6, 11.2.2.18.1, 11.2.2.18.3, 11.2.2.18.4, 11.2.2.19.3, 11.2.2.21.1, 11.2.2.22, 11.2.2.22.1, 11.2.2.23, 11.2.2.24, 11.2.2.26 Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Allgemeines Nach RDA werden Organe nicht als gesonderten Typ zusammengefasst. Es gelten die Regeln für untergeordnete Körperschaften: Grundregel - selbstständige Erfassung RDA 11.2.2.13 Unselbstständige Erfassung gemäß RDA 11.2.2.14, wenn die Fallgruppen zutreffen. Namensbildung: Substantivischer oder abgekürzter Name der übergeordneten Körperschaft im Namen der untergeordneten Körperschaft entfällt, außer der Name ergibt dann keinen Sinn mehr. im Zweifelsfall: selbstständige Erfassung Bestimmung, ob selbstständig oder unselbstständig zu erfassen: 1. Gehören die untergeordneten Körperschaften (= Organe) zu den Spezialfällen von RDA 11.2.2.14.1-11.2.2.14.8? Am schwierigsten sind die beiden ersten Fälle: RDA 11.2.2.14.1 und RDA 11.2.2.14.2: 2. Wenn Fall RDA 11.2.2.14.1 zutrifft: immer unselbstständig zu erfassen. 3. Wenn Fall RDA 11.2.2.14.2 zutrifft, nur dann unselbstständig erfassen, wenn der Name der übergeordneten Körperschaft zur Identifizierung gebraucht wird. Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Spitzenorgane Exekutivorgane, Organe mit Entscheidungsbefugnissen und Informationsorgane werden als untergeordnete Körperschaften erfasst. RDA 11.2.2.14.2 Beispiel: Seattle Art Museum. Public Relations Office EH-K-12 Erhebliche Auswirkungen bei der Urheberschaft von anonymen Werken. Die abweichenden Namensformen mit dem Zusatz „spio“ müssen bei Wiederaufgreifen des Datensatzes gelöscht werden und die Spitzenorgane eigene Datensätze erhalten. Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

RDA-Elemente für bestimmte Gruppen Spezielle Regeln für bestimmte Gruppen: Unselbstständige Erfassung Ministerien RDA 11.2.2.14.7 Staats- und Regierungsbeamte RDA 11.2.2.14.8 und RDA 11.2.2.18 Gesetzgebende Körperschaften RDA 11.2.2.14.9 und RDA 11.2.2.19 Verfassungsgebende Körperschaften RDA 11.2.2.14.10 und RDA 11.2.2.20 Gerichte RDA 11.2.2.14.11 und RDA 11.2.2.21 Streitkräfte RDA 11.2.2.14.12 und RDA 11.2.2.22 Botschaften und Konsulate RDA 11.2.2.14.13 und RDA 11.2.2.23 Für alle anderen Organe: Anwendung der allgemeinen Regeln von RDA 11.2.2.13, 11.2.2.14.1-11.2.2.14.4 (d.h. fallweise unterscheiden, ob selbstständig oder unselbstständig erfasst wird) Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Beispiele Beispiele: Fallgruppe RDA 11.2.2.14.1 (Begriffsliste) Name: Canada Department of Consumer and Corporate Affairs Erfassung: Kanada. Department of Consumer and Corporate Affairs nicht: Kanada. Canada Department of Consumer and Corporate Affairs PICA: 110 Kanada$bDepartment of Consumer and Corporate Affairs Ministerien RDA 11.2.2.7 Name: Ministry of Internal Affairs and Social Services Vanuta. Ministry of Internal Affairs and Social Services 110 Vanuta$bMinistry of Internal Affairs and Social Services Hinweis: Department kennzeichnet immer eine Unterordnung (deswegen unselbstständige Erfassung); nach RDA 11.2.2.14 wird die substantivisch enthaltene übergeordnete Körperschaft herausgelöst. Fingierte adjektivische Form: Canadian Department of Consumer and Corporate Affairs Kanada. Canadian Department of Consumer and Corporate Affairs Übergeordnete enthaltene Körperschaft wird nicht herausgelöst, da nicht substantivisch. Nach RDA 11.2.2.14.7 ist ein Ministerium oder eine vergleichbare hohe Agentur der Exekutive immer unselbstständig zu erfassen. Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Beispiele Beispiele: Fallgruppe RDA 11.2.2.14.2 (Begriffsliste) Name: Statistisches Amt  übergeordnete Körperschaft ist nötig Erfassung: Wien. Statistisches Amt Aber: selbstständige Erfassung nach RDA 11.2.2.14.2, weil übergeordnete Körperschaft im Namen enthalten ist. U.S. Census Bureau Statistisches Amt der Stadt Berlin Hessisches Statistisches Landesamt Honolulu Committee on Aging RDA 11.2.2.14 ERL: Wird die unselbstständige Namensform als bevorzugter Name gewählt, wird die selbstständige Form als abweichende Namensform erfasst, sofern sich dadurch ein deutlich anderer Sucheinstieg ergibt. Der Begriff „bureau“ fällt nicht unter RDA 11.2.2.14.1 kann also selbstständig erfasst werden, der Name „U.S. Census Bureau“ enthält außerdem enthält die übergeordnete Körperschaft.  bei selbstständig anzusetzenden Organen, die unter RDA 11.2.2.14.2 fallen, wird der (in jeglicher Form) enthaltene Name der Überordnung beibehalten. Bsp. mit adjektivischer Form: „Hessisches Statistisches Landesamt“  hier gilt der Name der Gebietskörperschaft schon als enthalten und muss nicht ergänzt werden  es kann daher selbstständig erfasst werden. Selbständig würde auch eine Form „Statistisches Landesamt Hessen“ erfasst werden. Wenn der Name theoretisch nur „Statistisches Landesamt“ lauten würde, müsste die übergeordnete Körperschaft notwendigerweise ergänzt werden  hier würde man dann „Hessen. Statistisches Landesamt“ erfassen. Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Streitkräfte RDA 11.2.2.22 Militärische Körperschaften werden in solche auf nationalem Level und unterhalb des nationalen Levels unterschieden RDA 11.2.2.22. Die Waffengattungen der Streitkräfte eines Staates werden als Unterabteilung der Gebietskörperschaft erfasst. Der Name der Gebietskörperschaft in substantivischer Form wird bei der Erfassung als Unterabteilung weggelassen, außer wenn das Weglassen zu unerwünschten Verzerrungen führen würde RDA 11.2.2.22.1. EH-K-25 Hinweis: Freiwilligen-Verbände sind keine offiziellen Streitkräfte; für sie gelten die allgemeinen Regeln, siehe EH-K-26. Principal Service = Waffengattung, Teilstreitkräfte, z.B. Canadian Armed Forces (Erfassung hier: Kanada. Canadian Armed Forces) Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Streitkräfte RDA 11.2.2.22 Untergeordnete Bereiche der Waffengattungen werden als Abteilung der Waffengattung erfasst. Zwischenstufen werden dabei nicht weggelassen. Ordinalzahlen zur Bezeichnung untergeordneter militärischer Einheiten werden mit abschließendem Punkt angegeben. ERL zu RDA 11.2.2.22.1 Zählungen werden hinter den Namen an den Schluss gestellt. Beispiel: USA. Army. Infantry Division, 27. PICA: 110 USA$bArmy$bInfantry Division, 27. In RDA als Beispiel so: United States. Army. Infantry Division, 27th  das Beispiel in RDA Deutsch passt nicht zur ERL! (Die Beispiele im deutschen Toolkit sind oft noch nicht angepasst). Nicht angepasst werden Zählungen, die keine Ordinalzahlen sind. Beispiele: Römische Zählung: United States. Marine Corps. Amphibious Corps, V Kardinalzahl: United States. Navy. Torpedo Squadron, 35 Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Streitkräfte RDA 11.2.2.22 RDA 11.13.2.1 ERL: Bei militärischen Körperschaften wird ein zusätzlicher Sucheinstieg mit normierter Angabe der Zählung als Kardinalzahl im vorgesehenen Unterfeld empfohlen. Daneben wird empfohlen, die Form mit arabischen Ziffern zu erfassen, wenn der normierte Sucheinstieg eine römische Zahl enthält. Da der normierte Sucheinstieg so gebildet wird, dass die Zählung hinten steht, wird ein zusätzlicher Sucheinstieg von der Form mit der einleitenden Zählung nach Vorlage empfohlen. EH-K-25 Beispiele zu den einzelnen Abschnitten der ERL 110 USA$bArmy$bInfantry Division, 27. 410 USA$bArmy$bInfantry Division$n27 110 USA$bMarine Corps$bAmphibious Corps, V 410 USA$bMarine Corps$bAmphibious Corps$n5 410 USA$bArmy$b27th Infantry Division Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Botschaften und Konsulate Botschaften und Konsulate werden als Abteilungen des Landes erfasst, das sie repräsentieren. Erfassungssprache des Namens ist die des repräsentierten Landes. Der Name des Landes bzw. des Ortes, in dem die Botschaft bzw. das Konsulat akkreditiert ist, wird als Zusatz hinzugefügt (RDA 11.2.2.23). Beispiel für eine Botschaft: Kanada. Embassy (Belgien) PICA: 110 Kanada$bEmbassy$gBelgien Beispiel für ein Konsulat: Frankreich. Consulat (Buenos Aires) 110 Frankreich$bConsulat$gBuenos Aires EH-K-11 Die Angabe von „Konsulat“ etc. wird in der Sprache des entsendenden Landes erfasst. Ob das größere Geografikum bei Orten zwingend Bestandteil des Namens ist, soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Klärung wird bei Konsulaten weiterhin nur der Ort ohne das Land erfasst. Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Delegationen Delegationen und Kommissionen usw., die ein Land in einer internationalen oder zwischenstaatlichen Organisation, bei einer Konferenz, bei einer Unternehmung usw. repräsentieren, werden als Abteilung des normierten Sucheinstiegs erfasst, der das repräsentierte Land darstellt. Die Abteilung wird in der Sprache des repräsentierten Landes erfasst (RDA 11.2.2.24 und ERL). Beispiel: Indien. Delegation (International Labour Conference) PICA: 110 Indien$bDelegation$gInternational Labour Conference „International Labour Conference“ ist auch in d. GND englisch erfasst. Den Datensatz Indien. Delegation (International Labour Conference) gibt es aber im Juni 2017 noch nicht in der GND; es gibt die australische Delegation, die aber noch nicht aufgearbeitet ist. Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Staats- und Regierungsbeamte RDA 11.2.2.18 Folgende Amtsträger werden wie Spitzenorgane ihres Landes erfasst RDA 11.2.2.18.1: Staatsoberhäupter, Regierungschefs Beispiel: Deutschland. Bundeskanzler Wenn ein spezieller Amtsinhaber in offizieller Funktion publiziert, werden die Regierungszeit und der Name in Kurzform als Zusatz hinzugefügt: Deutschland. Bundeskanzler (1990-1998 : Kohl) EH-K-13 Die Datensätze werden mit den entsprechenden Personendatensätzen verknüpft und im Körperschaftsdatensatz wird ein redaktioneller Hinweis eingefügt, dass für die Sacherschließung immer der Personensatz genutzt werden soll. Die Regel gilt analog für Leiter von internationalen zwischenstaatlichen Organisationen (RDA 11.2.2.18.3) und den speziell aufgeführten Amtspersonen unter RDA 11.2.2.18.4. Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Religiöse Würdenträger RDA 11.2.2.26 Wenn ein religiöser Würdenträge als Amtsperson publiziert, wird er als Abteilung der religiösen Körperschaft erfasst: Bischöfe, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw. Päpste Spezielle Amtsinhaber erhalten ihre Regierungszeiten und Namen als Zusatz. Beispiel: Katholische Kirche. Papst (1978-2005 : Johannes Paul II.) EH-K-13 Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Gesetzgebende Körperschaften RDA 11.2.2.19 Gesetzgebende Körperschaften (Parlamente) werden als Unterabteilung der Gebietskörperschaft erfasst, zu der sie gehören. Beispiel: Hessen. Hessischer Landtag Wenn ein Parlament mehrere Kammern hat, werden diese gesondert dreistufig erfasst. Beispiele: Schweiz. Bundesversammlung. Nationalrat Schweiz. Bundesversammlung. Ständerat Zu den gesetzgebenden Körperschaften gehören in Deutschland der Bundestag und die Landesparlamente, nicht die Räte und Magistrate der Städte und Gemeinden. Sonderregel für United States Congress Unterausschüsse und aufeinander folgende gesetzgebende Gewalten Die dreistufige Erfassung weicht von RAK-WB ab, wo Zwischenstufen übergangen werden. Weitere Detailregeln: Bei Zählungen wird die Ordinalzahl mit abschließenden Punkt angegeben (ERL zu RDA 11.2.2.19.3) Siehe auch RDA 11.2.2.20 Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA

Gerichte RDA 11.2.2.21 Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) werden als Abteilung des normierten Sucheinstiegs, der das repräsentierte Land darstellt, erfasst. In Deutschland sind Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet, in Österreich dem Gesamtstaat, in der Schweiz den Kantonen ERL zu RDA 11.2.2.21.1 Beispiel: Kanada. Supreme Court Der Sitz des Gerichts wird nur hinzugefügt, wenn er zur Unterscheidung von gleichnamigen Gerichten nötig ist. Frankreich. Cour d‘appel (Grenoble) Frankreich. Cour d‘appel (Lyon) EH-K-10 Bundesgerichte sind in Deutschland dem Staat unterstellt. Nach RSWK wurden Gerichte ortsgebunden erfasst; die RDA-Regeln stellen für die Sacherschließung eine Änderung dar. RDA 11.2.2.21.2 hat Regeln zur Militärgerichten; in Deutschland gibt es keine Militärgerichtsbarkeit. Auf der Grundlage der Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul 4.03.04: Normdaten: Körperschaften | Stand: September 2017 | CC BY-NC-SA