Schulungsunterlagen der AG RDA

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 Präsentation transkript:

Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken Schulungsunterlagen der AG RDA

Modul GND Geografika (places)

Grundsätzliches zur Terminologie Auf der Sitzung der AG-RDA am 20.03.2014 wurde folgende Übersetzung der Begriffe abgestimmt: Government  Gebietskörperschaft Place  Geografikum aber Geburtsort und Sterbeort bleibt Location of Headquarters  Sitz (statt Ort des Hauptsitzes) Vor allem der Grundsatzentscheidung „möglichst nahe am Originaltext (=englische Version der RDA)“ zu bleiben, ist die durchgängige Verwendung des Begriffes „Ort“, überall dort, wo im Originaltext „Place“ steht, geschuldet. Dies führt mitunter zu recht sperrigen und oft nicht einfach zu verstehenden Formulierungen. Mitunter meint „Ort“ eigentlich Gebietskörperschaft. An anderer Stelle ist von „Orte[n] innerhalb von Städten“ die Rede, wo RDA eigentlich Orts- bzw. Stadtteile meinen. Bei zukünftigen Überarbeitungsschritten der deutschen Übersetzung sollen diese sukzessive abgebaut und durch präziser auf den betreffenden Sachverhalt abzielende Formulierungen ersetzt werden.

Informationsquellen Vgl. RDA 16.2.2.2 Bevorzugt wird die im Deutschen gebräuchliche Namensform (RDA 0.11.2). Liste der Nachschlagewerke gilt weiter gemäß ERL zu RDA 16.2.2.2 Dort wird geregelt, welche Nachschlagewerke im Einzelnen zu verwenden sind und in welcher Reihenfolge sie konsultiert werden sollen. FE: verfügt oftmals nicht über NSW und kann auch aus Aufwandsgründen nur nach Vorlage ansetzen!

Erfassen des bevorzugten Namens [1] Vgl. RDA 16.2.2.4 RDA verlangen das Erfassen des nächstgrößeren Geografikums („larger place“) in Textform. Beispiel: Paris (Frankreich) Dazu wurde ein Proposal der deutsch-sprachigen Verbünde eingereicht, in dem vorgeschlagen wird, dies stattdessen auch als Code angeben zu können (Ländercode). Eine Änderung von RDA in die von den deutsch-sprachigen Verbünden favorisierte Richtung – Angabe von Codes statt Text, die dann sprachabhängig aufgelöst werden können – erscheint denkbar. Das Proposal zu „larger places“ wurde zurückgestellt; der Sachverhalt soll in einer Arbeitsgruppe des JSC diskutiert werden.

Erfassen des bevorzugten Namens [2] Vgl. RDA 16.2.2.4 Deshalb werden bis zu einer endgültigen Entscheidung die geografischen Namen für Gebietskörperschaften so wie bisher erfasst. (AWR + ERL 2 zu RDA 16.2.2.4)  bisheriger Ländercode bleibt Beispiel: 043 XA-DE ERL zu RDA 16.2.2.4: „Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in der Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“, erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element. Zu dem geografischen Namen gehört der Name der übergeordneten Einheit nicht dazu. Zur Bildung des Sucheinstiegs kann es allerdings notwendig sein, das übergeordnete Geografikum als unterscheidendes Merkmal zu ergänzen (vgl. ERL zu 16.2.2.13).

Namen für Gebietskörperschaften [1] Vgl. RDA 16.2.2.8 Für deutschsprachige Verwaltungseinheiten gilt die eigene Homepage als Nachweis für die Ermittlung des bevorzugten Namens. – vgl. AWR zu RDA 16.2.2.8 s. EH-G-03 Beispiel: Landkreis Starnberg 151 Landkreis Starnberg Bei fremdsprachigen Verwaltungseinheiten setzt sich der bevorzugte Name aus dem Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit und dem Geografikum zusammen. – vgl. AWR zu RDA 16.2.2.8 s. EH-G-03 Beispiel: Provinz Mailand 151 Provinz Mailand AWR zu 16.2.2.8: Erfassen Sie den Namen von Verwaltungseinheiten wie folgt: Für deutschsprachige Verwaltungseinheiten gilt die eigene Homepage als Nachweis für die Ermittlung des bevorzugten Namens. Ist keine eigene Homepage vorhanden, kann eine andere Internetquelle (möglichst offiziellen Charakters) als Nachweis herangezogen werden. Bei fremdsprachigen Verwaltungseinheiten wird immer zuerst das zugrundeliegende Geografikum ermittelt. Der Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit wird der Liste der Gattungsbegriffe für Verwaltungseinheiten in der GND Informationsseite zur GND entnommen und um das geografische Grundwort ergänzt. Die Reihenfolge entspricht der Reihenfolge der deutschen Sprache, d.h. zuerst der Gattungsbegriff und dann der geografische Name. Die RDA-Regeln zur Erfassung von Verwaltungseinheiten sind an gedruckten Listenverzeichnissen orientiert, die in der Weise für die GND-Arbeit nicht zur Verfügung stehen. Da die Regeln für die Erfassung von geografischen Namen grundsätzlich überarbeitet werden sollen, bleibt man bis dahin bei der jetzigen Praxis.

Namen für Gebietskörperschaften [2] es wird immer zuerst das zugrundeliegende Geografikum ermittelt. Der Gattungsbegriff der Verwaltungs- einheit wird der Liste der Gattungsbegriffe der GND entnommen Beispiel: Rayon Perm 110 Rayon Perm Oblast Königsberg 110 Oblast Königsberg

Ausblick auf 2015! Taka-Tuka-Land Virtuelle Geografika Atlantis Wenn‘s wird virtuell wird = immer nur die SE betroffen! Atlantis Auenland (The Shire)