Jährliche Brandschutzunterweisung

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 Präsentation transkript:

Jährliche Brandschutzunterweisung

Musterpräsentation für die jährliche Brandschutzunterweisung der Institute und Einrichtungen der Leibniz Universität Hannover Stand: 10.05.2017 Bitte vor der der Unterweisung auf www.uni-hannover.de/arbeitssicherheit im Bereich Brandschutz nach dem aktuellen Stand schauen. Ansprechpartner: Brandschutzbeauftragter der Leibniz Universität Hannover Herr Brungs Tel. 3938, sascha.brungs@zuv.uni-hannover.de Jährliche Brandschutzunterweisung

Inhalt Brandverhütung Verhalten im Brandfall Flucht- und Rettungswege Beauftragte Jährliche Brandschutzunterweisung

Rauchverbot in allen Universitätsgebäuden Originaltext aus der Brandschutzordnung In allen Gebäuden der Leibniz Universität Hannover besteht Rauchverbot. Außerdem ist der Umgang mit Feuer, offener Flamme und offenen Zündquellen in den Gebäuden der Universität grundsätzlich verboten. In speziell dafür vorgesehenen Räumen wie Laboren und Werkstätten ist der Umgang mit Feuer, offener Flamme und offenen Zündquellen im betrieblich notwendigen Mindestmaß erlaubt. Brandverhütung Rauchverbot in allen Universitätsgebäuden Umgang mit Feuer, offener Flamme und offenen Zündquellen in den Gebäuden der Universität grundsätzlich verboten Jährliche Brandschutzunterweisung

Originaltext aus der Brandschutzordnung Beim Umgang mit brennbaren Abfällen, elektrischen Geräten, gasbetriebenen Geräten und anderen Zündquellen ist besonders streng auf die Einhaltung der gültigen Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen zu achten.   Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig zu prüfen und vorschriftsmäßig in Stand zu halten. Änderungen und Reparaturen dürfen nur durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Alle nicht benötigten Leuchten, Anlagen und Geräte sind, insbesondere nach Dienstschluss, abzuschalten. Brandverhütung Besonders streng auf die Einhaltung von Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen achten bei: Umgang mit brennbare Abfällen Benutzung von elektrischen Geräten Benutzung von gasbetriebenen Geräten Umgang mit offenem Feuer und Zündquellen (falls erlaubt) Auf regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlage und Geräten achten ► Änderungen an den Geräten nur durch Elektrofachkräfte Nicht benötigte elektrische Geräte ausschalten Jährliche Brandschutzunterweisung

Originaltext aus der Brandschutzordnung Kaffeemaschinen und Wasserkocher sollen auf nicht brennbaren Unterlagen (z. B. Keramikfliesen) betrieben werden.   Ist es nicht möglich, dass Experimentiereinrichtungen den Vorschriften entsprechen, muss der/die Verantwortliche durch eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln, dass die geforderten Schutzziele durch besondere Maßnahmen erreicht werden. Der Betrieb von Geräten und Anlage ist ausreichend zu überwachen. Nachts unbeaufsichtigt betriebene Anlage und Geräte sind nur zulässig, wenn keine Brandgefahr besteht oder durch eine Gefährdungsbeurteilung nachgewiesen wird, dass die geforderten Schutzziele durch besondere Maßnahmen erreicht werden. Der Betrieb von Tauchsiedern ohne Abschaltautomatik ist untersagt. Brandverhütung Kaffeemaschinen (mit Warmhalteplatte) und Wasserkocher möglichst auf nicht brennbaren Unterlagen (z. B. Keramikfliesen) betreiben Gefährdungsbeurteilung für Experimentiereinrichtungen Betrieb von Geräte ausreichend überwachen (z. B. Mikrowellen und Toaster niemals unbeaufsichtigt betreiben!) Von nachts laufenden Geräten und Experimenten dürfen keine Brandgefahren ausgehen Keine Tauchsieder ohne Abschaltautomatik Jährliche Brandschutzunterweisung

Originaltext aus der Brandschutzordnung Elektrische Heizplatten und Heizstrahler dürfen nur im Laborbetrieb unter ständiger Aufsicht benutzt werden.   Ölige, fettige oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Putzwolle, Lappen und dergleichen dürfen nur in nicht brennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel - keinesfalls in der Arbeitskleidung - aufbewahrt werden. Das Abstellen und Lagern brennbarer Gegenstände in der Nähe von Feuerstätten oder anderer möglicher Zündquellen ist verboten. Nach Dienstschluss hat die letzte im Arbeitsbereich befindliche Person die Räume auf gefahrdrohende Umstände zu kontrollieren. Es ist insbesondere zu prüfen, dass alle Feuerschutzabschlüsse (z.B. Brand- und Rauchschutztüren) geschlossen und alle nicht benötigten elektrischen Anlagen ausgeschaltet sind. Brandverhütung Elektrische Heizplatten und Heizstrahler nur im Laborbetrieb und dort und unter Aufsicht betreiben Ölige Putzlappen in nicht brennbaren mit dicht schließendem Deckel aufbewahren Abstellen und Lagern brennbarer Gegenstände nicht in der Nähe von Feuerstätten und Zündquellen Kontrolle der Arbeitsbereiche nach Dienstschluss, insbesondere: Nicht benötigte Geräte ausgeschaltet? Alle Brand- und Rauchschutztüren geschlossen? Jährliche Brandschutzunterweisung

Verhalten im Brandfall Hinweis: Im Arbeitsbereich nicht vorhandene Einrichtungen löschen! Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Handfeuermelder betätigen Notruf 112 In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen/Hausalarm betätigen Hilflose mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Aufzug nicht benutzen Sammelstelle aufsuchen Jährliche Brandschutzunterweisung

Verhalten im Brandfall Brand melden Hinweis: Falls in Ihrem Gebäude keine Handfeuermelder vorhanden sind, löschen Sie diese Folie! Verhalten im Brandfall Brand melden Handfeuermelder alarmiert die Feuerwehr und aktiviert Brandfallsteuerungen Jährliche Brandschutzunterweisung

Verhalten im Brandfall Brand melden Wo brennt es? Was brennt? Wie viel brennt? Welche Gefahren? Warten auf Rückfragen! Notruf 112 Jährliche Brandschutzunterweisung

Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen (z.B. durch Rufen) Jährliche Brandschutzunterweisung

Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen Hinweis: Falls in Ihrem Gebäude kein Hausalarm vorhanden ist, löschen Sie diese Folie! Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen Hausalarm betätigen alarmiert nicht die Feuerwehr Jährliche Brandschutzunterweisung

Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen Hilflose mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Jährliche Brandschutzunterweisung

Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen Hinweis: Falls in Ihre Gebäude kein Aufzug vorhanden ist, löschen Sie diese Folie! Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen Aufzug nicht benutzen Jährliche Brandschutzunterweisung

Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen Hinweis: Tragen Sie die Sammelstelle für Ihren Arbeitsbereich ein (siehe Flucht- und Rettungsplan oder Alarmblatt)! Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen Sammelstelle aufsuchen: [Hier Ort eintragen!] Auf Anweisungen achten Jährliche Brandschutzunterweisung

Verhalten im Brandfall Löschversuch unternehmen Handhabung von Feuerlöschern Feuer in Windrichtung angreifen Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen Genügend Löscher auf einmal einsetzen – nicht nacheinander Vorsicht vor Wiederentzündung Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen, Feuerlöscher neu füllen lassen Feuerlöscher benutzen Jährliche Brandschutzunterweisung

Verhalten im Brandfall Löschversuch unternehmen Hinweis: Im Arbeitsbereich nicht vorhandene Einrichtungen löschen (ggf. die gesamte Folie)! Verhalten im Brandfall Löschversuch unternehmen Löschdecke benutzen Löschschlauch benutzen Jährliche Brandschutzunterweisung

Flucht- und Rettungswege Hinweis: Tragen Sie hier alle Einrichtungen ein, die in den Flucht- und Rettungsplänen Ihres Arbeitsbereichs vorhanden sind. Zum Beispiel: Augenspüleinrichtungen, Notduschen und Handfeuermelder. Weisen sie bei der Begehung auf die Standorte dieser Einrichtungen sowie auf die Flucht- und Rettungspläne hin. Flucht- und Rettungswege Wir gehen jetzt alle Flucht- und Rettungswege einmal ab! Dabei achten wir auf: Feuerlöscher Löschdecken Verbandkästen Handfeuermelder Jährliche Brandschutzunterweisung

Beauftragte Sicherheitsbeauftragte und/oder Sicherheitsbeauftragter: Hinweis: Tragen Sie hier die Beauftragten Ihrer Einrichtung ein! Beauftragte Sicherheitsbeauftragte und/oder Sicherheitsbeauftragter: Ersthelferinnen und Ersthelfer: Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer: Jährliche Brandschutzunterweisung