Aufnahme an weiterführenden Schulen 2016/17 Nach der 4. Klasse Hauptschule / NMS bzw. 4. Klasse Gymnasium
Die richtige Entscheidung für Ihren Sohn/Ihre Tochter Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung zur Schullaufbahn Ihres Sohnes/Ihrer Tochter: Welche Interessen hat mein Sohn/meine Tochter? Erkundigen Sie sich über allfällige Eignungsprüfungen der Schwerpunktschulen: Kindergartenpädagogik, Musik, Bildnerische Erziehung, Sport : Näheres auf http://www.landesschulrat-kaernten.at/ BORG für Leistungssport Klagenfurt 8:00 29.02.2016 BORG für Leistungssport Spittal 02.03.2016 BRG/NMS Hubertusstraße Klagenfurt 13:00-17:00 04.03.2016 BRG Lerchenfelderstraße 12:00 02. und 03.03.29
Welche Ausbildungswege stehen nach der 8. Schulstufe offen? Polytechnische Schule (PTS) Allgemein bildende Höhere Schule (AHS) Gymnasium, Realgymnasium, Oberstufenrealgymnasium, Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik Berufsbildende Mittlere Schule (BMS) Handelsschule, Wirtschaftliche Fachschule, Fachschule für Tourismus, Technische Fachschule etc. Berufsbildende Höhere Schule (BHS) Handelsakademie, Höhere technische Lehranstalt, Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Höhere Lehranstalt für Tourismus etc. Hinweis:Weitere Informationen über einzelne Schulen finden sie auf der Homepage des LSR f.Ktn unter www.lsr-ktn.gv.at unter dem Menüpunkt „Schulen für Kärnten“
Anmeldung Alle Schüler/innen, die eine weiterführende Schule (PTS, BMS, AHS, BHS) besuchen wollen, müssen sich anmelden Anmeldefrist: ab Freitag, 05. Februar 2016 bis Freitag, 26. Februar 2016 Bringen Sie das Original der Schulnachricht mit
Wie werden Sie benachrichtigt? Von der Polytechnischen Schule: Die Anmeldung gilt als Schulplatzzuweisung Sie erhalten keine weitere Verständigung Von AHS, BMS und BHS: Sie erhalten bis spätestens 30. März 2016 eine schriftliche Nachricht der Erstwunschschule. Wenn Ihnen kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, haben Sie ab Anfang April die Möglichkeit, sich auf der Homepage des Landesschulrates für Kärnten darüber zu informiert, an welchen Schulen noch Schulplätze verfügbar sind. Der Antrag auf Aufnahme kann bis 29. April 2016 bei einer Schule, an der noch freie Schulplätze vorhanden sind, gestellt werden. Das Original der Schulnachricht ist bei der Schule abzugeben. Die vorläufige Schulplatzzuweisung durch diese Schule erfolgt bis 13. Mai 2016. AufnahmebewerberInnen, denen auch in der 2. Aufnahmerunde kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, werden dem Landesschulrat für Kärnten gemeldet, der sich im Einvernehmen mit Ihnen um einen geeigneten Schulplatz bemühen wird.
Voraussetzungen für die Aufnahme von Hauptschüler/innen und NMS-Schüler/innen an höheren Schulen Bei Übertritt aus der Neuen Mittelschule gilt, nachdem es in der NMS keine Leistungsstufen mehr gibt, sondern ab der 7.Schulstufe zwischen „grundlegender“ und „vertiefter“ Allgemeinbildung unterschieden wird, folgendes: Bei Beurteilung aller differenzierten Gegenständen in der „ Vertiefung“ oder bei nur einem „grundlegend“ beurteilten Gegenstand mit Beschluss der Klassenkonferenz ist man zum Übertritt in die Oberstufenform der AHS berechtigt. Schüler/innen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, können in diesen Gegenständen eine Aufnahmeprüfung am 05. und 06. Juli 2015 in der Wunschschule ablegen.
Wenn Sie Fragen haben Wenden Sie sich bitte an die Direktion oder die Bildungsberatung ihrer Schule bzw. an die Wunschschule Weitere Informationen finden Sie auf der Website http://www.landesschulrat-kaernten.at/