Zahlen, Daten & Fakten Wildtiere Haustiere/Nutztiere Tierparks und ähnliche Sterne stehen für viele Funde vogelgrippekarte.rgzv-cimbria.de
Mortalitätsrate der Reiherenten 0,34 Pandemie ? Ca. 800 Fälle HxNy (Wildvögel) davon 626 HPAI 277 aufgehobene Wildvogeleinträge Laut FLI Risikoeinschätzung vom 13.02.2017 / TSIS / OIE 60.000 Nonnengänse auf der Halbinsel Eiderstedt (Landes Jagdverband SH) 170.000 Tafel- und Reiherenten am Bodensee Vogelwarte Radolfzell Winter 17 Bis zu 200.000 Blässgänse am Niederrein (BSKW e.V.) 9.000.000 Vögel nutzen die Ostsee als Winterquartier (NABU) Mortalitätsrate der Reiherenten 0,34
Pandemie ? 1.683 Wirtschaftsgeflügelbetriebe in SH (Statistikamt Nord) 180.000 Mitglieder im BDRG (laut Wikipedia) >200 Zoos und Tierparks im VdZ e.V. 69 H5N8/H5N5 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln (laut FLI) Bei einem Betrieb (Baßel / Kloppenburg) mindestens 100.000 getötete gesunde Tiere in Kontaktbetrieben 10.882 Verstorben mit A.I. Nachweis min. 612.604 „vorbeugend gekeult“ (ohne Tiere aus Kontaktbetrieben) 557.771 gesunde Eintags-Putenküken wegen Absatzschwierigkeiten getötet (Quelle: NOZ u.a. 03.02.2017)
Impfen ?! Impfungen sind in der EU nicht erlaubt. ... Häufig ein unzureichender Schutz ... ... Gefahr der Maskierung ... ... Trotzdem Ausscheidung ... ... Ausbreitung unter der Impfdecke ... Inhaltliche Auszüge aus „FAQ Hochpathogene Aviäre Influenza“ vom 24.01.2017
Impfen ! 01.09.2006 Genehmigung Poulvac FluFend H5N3 RG Quelle: European Medicines Agency Land Niedersachsen genehmigt Impfungen mit bestandseigenen (autogenen) H9N2 Impfstoffen. Quelle: Tiergesundheitsjahresbericht FLI 2015 H9N2 Infektionen bei Menschen und Schweinen 1998,1999, 2013 und 2016 in China nachgewiesen. Quelle: FLI, WHO und South China Morning Post Fazit: Gesunde Tiere werden gekeult bei Nachweis H5N3. Gegen H5N3 wurde/wird geimpft! H9N2 wird als niedrig pathogen eingestuft. H9N2 infiziert aber Menschen. Stichwort Genshift
Fakten! Landkreis Jerichower Land Der Landrat Allgemeinverfügung vom 19.12.2016 Ausbruch der Geflügelpest und Festlegung eines weiteren Sperrbezirkes und eines Beobachtungs- gebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest Im Beobachtungsgebiet gelten folgende Maßregeln: Bestandssperre: Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte (verendete gehaltene Vögel, Mist) dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand verbracht werden.
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