Diversity Management und Chancengleichheit

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 Präsentation transkript:

Diversity Management und Chancengleichheit Diskriminierung in der Arbeitswelt

Begründungsdiskriminierung (Quelle: BKA Österreich, Gleichbehandlungsanwaltschaft) Frau B bewirbt sich bei einer Café-Bäckerei. Ihre Bewerbung wird von der Filialleitung nicht berücksichtigt, weil sie mit 48 Jahren zu alt sei. Nichtberücksichtigung bedeutet, dass die Bewerberin die Stelle keinesfalls erhalten hätte, egal ob sie qualifiziert ist oder nicht. Frau A ist Muslimin und bewirbt sich bei einer Anwaltskanzlei als Sekretärin. Obwohl sie auf Grund ihrer Ausbildung und bisherigen Arbeitserfahrung unter den MitbewerberInnen die Bestqualifizierte ist, wird sie wegen ihrer Religionszugehörigkeit abgelehnt.

Entgeltdiskriminierung (Quelle: BKA Österreich, Gleichbehandlungsanwaltschaft) Herr C kommt aus Serbien und arbeitet auf einer Baustelle. Eines Tages erfährt er, dass er pro Stunde 3 € weniger als sein österreichischer Kollege bekommt. Er spricht mit seinem Arbeitgeber. Dieser erklärt ihm, dass alle „Ausländer“ auf seiner Baustelle weniger Geld bekommen. Das sei ganz normal.

Diskriminierung bei beruflichem Aufstieg (Quelle: BKA Österreich, Gleichbehandlungsanwaltschaft) Herr D ist in seiner Abteilung der Bestqualifizierte für den Posten des Abteilungsleiters. Dennoch bekommt der die Stelle auf Grund seiner Homosexualität nicht. Die Bewerbung zum Abteilungsleite von Herrn E, der sich zum Islam bekennt, wird erst gar nicht berücksichtigt, da die Stelle keineswegs mit einem Muslim besetzt werden soll.

Diskriminierung bei Sozialleistung und Aus- und Weiterbildung (Quelle: BKA Österreich, Gleichbehandlungsanwaltschaft) Ein Transportunternehmen gewährt EhepartnerInnen und LebensgefährtInnen von Angestelltn vergünstigte Fahrscheine. Der Partner vom Angestellten Herrn F bekommt keine Vergünstigung, da dies nicht für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gilt. Eine 55-jährige Frau darf im Gegensatz zu ihren jüngeren KollegiInnen nicht an einer Weiterbildung teilnehmen. Der Vorgesetzte begründet dies mit ihrem herannahenden Pensionsalter und sich eine Investition in ihre Weiterbildung sich nicht mehr rechne.

Beendigungsdiskriminierung (Quelle: BKA Österreich, Gleichbehandlungsanwaltschaft) Das Arbeitsverhältnis von Frau G wird beendet bzw. nicht verlängert, weil bekannt wird, dass sie lesbisch ist.