Workshop für Projektträger

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 Präsentation transkript:

Workshop für Projektträger Call IWB/EFRE 30.03.2017 Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung Mag. Genia Gluhak

Projektumsetzung Auftragsvergabe Publizität

Projektumsetzung

Projektumsetzung (1) Inhaltliche Umsetzung gemäß Förderungsantrag bzw. Förderungsvereinbarung (bilden Einheit) Besonderes Augenmerk auf die Zielerreichung und Outputs und Indikatoren – Nichteinhaltung zieht Kostenkürzung oder Rückforderung nach sich Jede Teilabrechnung umfasst auch einen Tätigkeitsbericht

Projektumsetzung (2) Im Falle einer notwendigen Projektänderung (z.B. Projektkosten-umschichtung, Projektzeitraumverlängerung, inhaltliche Änderung aufgrund geänderter Projektvoraussetzungen) zeitnah begründeter Antrag an A17, jedenfalls vor Ende des Projektdurchführungszeitraumes Etwaige Auflagen sind einzuhalten

Projektumsetzung (3) Abrechnungsfristen und Projektdurchführungszeitraum sind einzuhalten. Personalkostenabrechnung nur ein Mal/Jahr (Bsp: Abrechnungszeitpunkt Jänner 2018 – Personalkosten für 2017) Grundsätzlich sind alle Kosten, die in einem Abrechnungszeitraum angefallen sind, auch dort abzurechnen (Ausnahme: Personalkosten)

Projektumsetzung (4) Möglichst viele Kosten noch 2017 abrechnen (N+3 Verluste) Reisekosten sind nicht förderfähig Eindeutiger Projektbezug für alle Kosten darzustellen – schon in Ausschreibung und dann auch bei Aufträgen und Rechnungen! (z.B. Projekttitel, Projektnummer, GZ)

Projektumsetzung (5) Sollten weitere Förderungen für denselben Projektgegenstand beantragt oder genehmigt werden, ist das umgehend zu melden Über projektbezogene Netto-Einnahmen ist Buch zu führen und dies sind bei jeder Teilabrechnung einzureichen.

Auftragsvergabe

Auftragsvergabe (1) Alle Projektträger haben erklärt öffentliche Auftraggeber zu sein. Österreichisches Vergaberecht (samt Grundsätzen) ist einzuhalten Anbieter untereinander vollkommen unabhängig Zusätzliche Anforderungen in IWB/EFRE innerhalb der „Direktvergabe“

Auftragsvergabe (2) Über das österreichische Vergaberecht hinausgehend, sind im Rahmen von IWB/EFRE, zum Nachweis der Preisangemessen-heit, folgende Vorgaben einzuhalten (ergibt sich auch aus Förderungsvereinbarung): Geschätzter Auftragswert bis € 5.000,-- (netto) grundsätzlich schriftliche Preisauskünfte und/oder Preisvergleiche von zwei, vom Förderungsnehmer unabhängigen Anbietern

Auftragsvergabe (3) Geschätzter Auftragswert ab € 5.000,-- (netto) schriftliche Preisauskünfte und/oder Preisvergleiche von drei, vom Förderungsnehmer unabhängigen Anbietern als Nachweis der Preisangemessenheit Im Falle einer Inhouse-Vergabe bzw. bei verbundenen UN und Partner-UN sowie bei personeller Identität von Organen bzw. Gesellschaftern – nur Selbstkosten ohne Gewinnaufschläge förderfähig

Auftragsvergabe (4) Angebote und Aufträge dürfen keine Pauschalangebote sein!! Gesamtbetrag des Auftrages muss aus den Beträgen für die Einzelleistungen (z.B. Stunden- oder Tagessätze) eindeutig nachvollziehbar sein.

Publizität

Publizität (1) Einhaltung Publizitätsleitfaden der Verwaltungsbehörde! EFRE-Logo und Regionen-Logo Verpflichtung des Projektträgers in IWB/EFRE alle am Projekt Beteiligten sowie die Öffentlichkeit über Unterstützung durch den „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) zu informieren

Publizität (2) Publizitätsverpflichtungen ab Beginn der Umsetzung eines Projektes Nichteinhaltung von Publizitätsvorschriften kann zur Aufhebung der IWB/EFRE-Förderung bzw. zu einer Rück-forderung bereits ausgezahlter Fördergelder führen!

Publizität (3) Publikationen und Unterlagen Für alle Publikationen im Web- und Printformat (bezogen auf Vorhaben und für Kommunikation nach innen und außen gilt: Programmlogo vollfarbig auf weißem Hintergrund Deutlich sichtbar und so platziert, dass es auffällt Bei weiteren Logos, wie Regionen-Logo, muss EU-Fahne mindestens genauso hoch ODER genauso breit wie das größte der anderen Logos sein. Schriftzug „Europäische Union“ muss lesbar sein.

Publizität (4) Webseite des Begünstigten Auf Webseite des Projektträgers oder Projektwebseite sind auf der Startseite oder auf der Unterseite des Projekts das Programmlogo und das Regionen-Logo (vollfarbig auf weißem Hintergrund) innerhalb des Sichtfensters (ohne scrollen) anzubringen Projektbeschreibung mit mind. 250 Zeichen mit Projektzielen und/oder –ergebnissen sowie die finanzielle Unterstützung durch EU und Land Verlinkung an geeigneter Stelle auf www.efre.gv.at

Publizität (5) A3 Plakat Während Durchführung des Projekts verpflichtend ein A3 Plakat (gemäß Vorlage) am Projektstandort anzubringen! Hinweisschild bei großen Bauvorhaben (> 500.000,-- € Förderung) Permanente Erinnerungstafel bei > 500.00,-- € Förderung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Genia Gluhak Tel: 0316/877-3708