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 Präsentation transkript:

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Unterstützung von „Asylberechtigten“ durch die Helferkreise Stand: Januar 2017

Inhalte 1. Rahmenbedingungen 2. Verfahren im Jobcenter 3. Arbeitslosengeld II, Kindergeld und Mietkosten 4. Berufliche Integration 5. Informationsquellen / Anlaufstellen 6. Fragen aus den Helferkreisen

1. Rahmenbedingungen 1.1 Positionierung des Jobcenters ARUSO Erding Wir sehen uns als Teil der Willkommenskultur im Landkreis Erding. Eine Schwerpunktaufgabe des Jobcenters ist die nachhaltige Integration von zugewanderten Menschen in den Arbeitsmarkt. Insbesondere legen wir Wert auf die berufliche Ausbildung der überwiegend jungen Flüchtlinge. Das Jobcenter sieht große Zukunftschancen für die Allgemeinheit, wenn es gelingt, die Menschen mit Fluchthintergrund nachhaltig beruflich zu integrieren: Wir versorgen mittelfristig Arbeitgeber mit den dringend benötigten Kräften, wir leisten einen beachtlichen Beitrag zum sozialen Frieden in unserer Region, und nicht zuletzt sichern wir die sozialen Beitragssysteme auf lange Zeit durch viele neue - überwiegend junge – Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Auf das Jobcenter Erding kommen zum Teil völlig neue Herausforderungen zu. Das heißt, dass die Betreuung von Menschen mit Fluchthintergrund aus unterschiedlichsten Nationen und mit unterschiedlichsten persönlichen Voraussetzungen - in dieser Vielzahl – eine große Herausforderung ist, die wir alle gemeinsam meistern wollen und werden.

1. Rahmenbedingungen 1.2 Mittelsituation Sonderzuteilung des BMAS ist auch im Jahr 2017 auskömmlich für das zusätzlich benötigte Personal und die Sachkosten Aktivierungs- und Qualifizierungskurse können in ausreichendem Umfang finanziert werden 1.3 Arbeitsmarkt (Stand Dezember 2016) Arbeitslosenquote Landkreis insgesamt: 1,7 % davon Arbeitslosenquote SGBII: 0,7 % Grundsätzlich gute Eingliederungschancen, wenn: die Sprachkenntnisse ausreichen, die Grundmotivation vorhanden ist und die Bereitschaft besteht, (zunächst) auch Praktika und Helfertätigkeiten auszuüben, um nicht in die Langzeitarbeitslosigkeit zu gleiten.

1. Rahmenbedingungen 1.4 Statistik und Einschätzung der weiteren Entwicklung Die Zuwanderung von Menschen mit Fluchthintergrund wird aus heutiger Sicht weiter dynamisch verlaufen. Eine Prognose über die konkrete Entwicklung ist schwierig. Die Menschen mit Fluchthintergrund weisen zum Teil äußerst unterschiedliche Voraus- setzungen auf - von fehlender Schulausbildung bis hin zur akademischen Ausbildung und hoher Erwartungshaltung. Zuwanderung in den Jahren 2015 und 2016: (Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl - Ausgabe Dezember 2016; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Neuanträge 2015: 441.899 Neuanträge 2016: 722.370 Der Anteil an Ausländern im Kontext Fluchtmigration an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt (Stand Juni 2016) 9,7% (1.765 erwerbsfähige Leistungsberechtigte gesamt – davon 171 im Kontext Fluchtmigration. (Quelle: BA-Statistik – Personen im Kontext Fluchtmigration)

1. Rahmenbedingungen Verteilung der Ausländer im SGB II (Stand April 2016) = 34% Ausländer und 66% Deutsche

2. Verfahren im Jobcenter für Menschen mit Fluchthintergrund Wie werden die (ersten) Weichen richtig gestellt? nahtloser Übergang Asylbewerberleistungsgesetz/Arbeitslosengeld II insbesondere übergangslose Auszahlung von Leistungen (sofern alle erforderlichen Unterlagen zur Anspruchsprüfung vorliegen) Richtiger Start in die berufliche Integration und damit Wahl des richtigen Weges zur dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt

3. Arbeitslosengeld II, Kindergeld und Mietkosten 3.1 Vorbereitung der Antragstellung Girokonto eröffnen Krankenversicherung auswählen und Mitgliedsbescheinigung mitbringen (alternativ kann das Jobcenter die Anmeldung zur Krankenversicherung vornehmen) Rentenversicherungsnummer wird in der Regel über das Jobcenter beantragt Sonstige mitzubringende Unterlagen > Ausweisdokumente und ggf. Pässe aller Personen der Bedarfsgemeinschaft (auch Frauen und Kinder) > Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge > wenn möglich Einstellungsbescheid des Sozialamtes (Leistungen nach dem AsylbLG) > AZR-Zugriff erfolgt seit Ende 2016 über das Jobcenter direkt 3.2 Antragstellung erfolgt in der Gruppeninfo jeweils Dienstag um 10.00 Uhr (Dauer ca. 2 Stunden) im Jobcenter oder zu den normalen Öffnungszeiten für Neuantragsteller – dann aber bitte mit DOLMETSCHER 3.3 Nach der Antragstellung zu beachten Rücksendung Kindergeld-Anträge alle Veränderungen mitteilen Bitte um Termintreue und Pünktlichkeit, Helferkreise sind herzlich willkommen

3. Arbeitslosengeld II, Kindergeld und Mietkosten Das SGB II sieht die Erstattung von „angemessenen“ Mietkosten vor. Zu den Mietkosten gehören die Kaltmiete, die kalten Nebenkosten (z.B. Wasser, Abwasser, Müll, Steuern, Hausmeisterdienste…) sowie die die Kosten für Heizung und Warmwasser. Jeder Landkreis legt für sich unter Berücksichtigung des lokalen Wohnungsmarktes sogenannte „Mietobergrenzen“ fest. Brutto-Kaltmieten, die sich unterhalb dieser Mietobergrenzen bewegen, sind „angemessen“ im Sinn des SGB II. Bitte beachten: Vor Abschluss eines Mietvertrages ist die Zustimmung des Jobcenters einzuholen; ansonsten besteht die Gefahr, dass Kosten (Kaution, Umzugskosten usw.) nicht anerkannt werden können. Siehe Merkblatt „Umzug“. Bei einen Umzug in einen anderen Stadt-/Landkreis ist vorab die Zustimmung des dortigen Jobcenters einzuholen (Kostenübernahmebestätigung des neuen Jobcenters!).

inkl. der kalten Betriebskosten* Mietobergrenzen ab 01.04.2015 inkl. der kalten Betriebskosten* für SGB II und SGB XII Landkreis Erding Wohnungsgröße Region 1 Region 2 Region 3 Region 4 Einpersonenhaushalt bis 50 qm 525,00 € 475,00 € 450,00 € 425,00 € Zweipersonenhaushalt bis 65 qm 618,00 € 585,00 € 553,00 € 520,00 € Dreipersonenhaushalt bis 75 qm 713,00 € 675,00 € 638,00 € 600,00 € Vierpersonenhaushalt bis 90 qm 855,00 € 810,00 € 765,00 € 720,00 € Fünfpersonenhaushalt bis 105 qm 998,00 € 945,00 € 893,00 € 840,00 € für jede weitere Person 15 qm mehr 142,50 € 135,00 € 127,50 € 120,00 € Pauschaler Abzug für Stellplatz/Garage, sofern in Grundmiete enthalten:   Stellplatz 20 15 10 Tiefgaragenstellplatz/Garage 35 25 *kalte Betriebskosten: z.B. Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeister aber ohne Heizung, Warmwasser und Haushaltsenergie (Strom) Einteilung der Gemeinden des Landkreises Erding in Regionen: Erding Forstern Langenpreising St. Wolfgang Oberding Pastetten Wartenberg Hohenpolding Ottenhofen Wörth Fraunberg Kirchberg Finsing Eitting Bockhorn Steinkirchen Neuching Berglern Walpertskirchen Inning a.Holz Moosinning Buch am Buchrain Isen Dorfen Taufkirchen Lengdorf

Regelsätze ab 01.01.2017 Regelbedarfe ab 01. 01.2016 01.01.2017 erwachsene alleinstehende oder alleinerziehende  Personen 404,00 € 409,00 € volljährige PartnerIn innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (Ehe, Lebenspartnerschaft, eheähnliche Gemeinschaft)   364,00 € 368,00 € Personen zwischen 18 bis einschließlich 24 Jahren 324,00 € 327,00 € Kind bzw. Jugendlicher im Alter zwischen 14 und 17 306,00 € 311,00 € Kind im Alter zwischen 6 und 13 270,00 € 291,00 € Kind, das jünger als 6 Jahre alt ist 237,00 €

4. Berufliche Integration Grundsatz Menschen mit Fluchthintergrund sollen so in den Arbeitsmarkt integriert werden, dass sie auf Dauer eine ihren Talenten und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit ausüben können. Der Weg dahin wird allerdings in den allermeisten Fällen relativ lang sein. Er führt über viele Stufen zum individuellen Erfolg. U.a. über Spracherwerb, Eingewöhnung in die „Arbeits- und Lebenswelt Deutschland“, Berufserfahrung, Anerkennungsqualifikation, Ausbildung, Studium. Dazu benötigen alle Beteiligten einen langen Atem. Erforderlich ist allerdings neben dem Spracherwerb eine möglichst frühzeitige Eingewöhnung in die Arbeitswelt, z.B. über Betriebspraktika oder Zwischenbeschäftigungen.

4. Berufliche Integration Gefahr der Langzeitarbeitslosigkeit Die Marktchancen sinken bei andauernder Arbeitslosigkeit rapide ab. Deshalb Wichtig! frühzeitige Arbeitsaufnahme berufliche Erfahrungen und Kenntnisse erweitern Abschlüsse anerkennen lassen oder erwerben Deshalb bietet das Jobcenter Erding passgenaue Maßnahmen an. Nähere Informationen erteilt die zuständige Vermittlungsfachkraft.

4. Berufliche Integration Sonstige Informationen Im SGBII gibt es keinen Berufsschutz; d.h., grundsätzlich ist jede (gesetzlich zulässige) Tätigkeit baldmöglichst aufzunehmen, um die finanzielle Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Für Menschen mit Fluchthintergrund besteht u.a. ein finanzielles Risiko (Kürzung der Leistungen), wenn sie ohne wichtigen Grund > Einladungen in das Jobcenter nicht wahrnehmen > ein Maßnahmeangebot nicht annehmen > sich trotz Aufforderung durch das Jobcenter nicht bei einem Arbeitgeber vorstellen > Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen nicht bekannt geben (z.B. einen Nebenverdienst).

5. Informationsquellen / Anlaufstellen www.arbeitsagentur.de Arbeitslosengeld II Link zu den Antragsvordrucken: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L60190 22DSTBAI516946 Übersetzungen der Ausfüllhinweise: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L60190 22DSTBAI485740 Berufsanerkennung  Informationsportale: www.anerkennung-in-deutschland.de www.netzwerk-iq.de Homepage BAMF: www.bamf.de

Kontakt zum Jobcenter Vermittlung: Frau Auerbach: 08122 / 95907 – 86 Diana.Auerbach@jobcenter-ge.de Frau Zeilhofer: 08122 / 95907 – 90 (Buchstabe A) Barbara.Zeilhofer@jobcenter-ge.de Leistung: Herr Kerl: 08122 / 95907 – 66 Daniel.Kerl@jobcenter-ge.de Bitte E-Mails gezielt entweder an Frau Auerbach oder Frau Zeilhofer – in Sachen Vermittlung bzw. an Herrn Kerl – in Sachen Leistung versenden. Bitte NICHT die unzuständigen Mitarbeiter in cc. setzen. Damit würden Sie uns sehr helfen und unnötige Arbeitsaufwände vermeiden! Herzlichen Dank. ACHTUNG: Ab 21.03.2017 erreichen Sie die Mitarbeiter/-innen nicht mehr persönlich, sondern werden ans Service-Center weiter geleitet. Rufnummer: 08122 / 95907-0

für die Aufmerksamkeit! Danke für die Aufmerksamkeit!