Document Freedom Day 2012 Freie Software und Offene Standards - ein starkes Team -

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 Präsentation transkript:

Document Freedom Day 2012 Freie Software und Offene Standards - ein starkes Team -

Zur Person Rechtsanwalt Dr. Michael Stehmann ● Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln, danach Referendariat im Rheinland, Zweite juristische Staatsprüfung, Zulassung als Rechtsanwalt ● Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ● Seit März 1999 als selbstständiger Rechtsanwalt in Langenfeld /Rheinland tätig ● Fellow der FSFE, Mitglied der Freedom Task Force, Observer im Projekt OpenOffice.org

Übersicht Was ist Freie Software? Was hat der Anwender davon? Was sind Offene Standards? Was hat der Anwender davon? Fazit

Was ist freie Software? - Übersicht ● Die FSF Kriterien ● Die OSI Definition ● Die Debian Free Software Guidelines

Was ist die FSF? Free Software Foundation (FSF) Gründung: 1985 durch Richard Stallman Zweck: Förderung Freier Software Gemeinnützige Organisation Sitz: Boston, Massachusetts, USA. Schwesterorganisation der FSFE Foto: Gisle Hannemyr CC-BY-SA

4 Freiheiten „ use, study, share, improve“ „verwenden, verstehen, verbreiten, verbessern“ Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck zu benutzen (Freiheit 0). Die Freiheit, zu verstehen, wie das Programm funktioniert und wie man es für seine Ansprüche anpassen kann (Freiheit 1). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung. Die Freiheit, Kopien weiterzuverbreiten, so dass man seinem Näch-sten weiterhelfen kann (Freiheit 2). Die Freiheit, das Programm zu verbessern und die Verbesserungen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, damit die ganze Gemein- schaft davon profitieren kann (Freiheit 3). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung. Quelle: Die Definition Freier Software -

Was ist die OSI? Die Open Source Initiative (OSI) ist eine Organisation, die sich der För- derung von „Open-Source“-Software widmet. Die Gründung erfolgte im Februar 1998 durch Jon „Maddog“ Hall, Eric S. Raymond, Bruce Perens und anderen. Bruce Perens verließ später die OSI wieder, weil er die Opposition zur Free Software Foundation als schädlich empfand. Der Begriff „Open Source“ wurde eingeführt, weil manche an Freier Soft- ware Beteiligte das „unangenehme“ Thema Freiheit vermeiden wollten und nur von den angeblichen praktischen Eigenheiten reden wollten. Der Begriff „Open Source“ ist missverständlich.

OSI-Definition quelloffener Software 1. Freie Weitergabe 2. Quellcode 3. Zulassung abgeleiteter Software 4. Unversehrtheit des Quellcodes des Autors 5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen 6. Keine Einschränkungen bezüglich des Einsatzfeldes 7. Weitergabe der Lizenz 8. Die Lizenz darf nicht auf ein bestimmtes Produktpaket beschränkt sein 9. Die Lizenz darf die Weitergabe zusammen mit anderer Software nicht einschränken 10. Die Lizenz muss technologie-neutral sein Quellen: Original (englisch): deutsche Übersetzung von Frank Ronneburg (1.-9.):

OSI Die „Open Source“-Definition der OSI (1.-9.) stammt von Bruce Perens, einem ehemaligen Projektleiter von Debian. Perens entfernte alle debian-spezifischen Referenzen aus den Debian Free Software Guidelines (DFSG), tauschte „Free Software“ gegen „Open Source Software“ aus und änderte den Namen.

Das OSI-Zertifikat für Lizenzen Die OSI ist Inhaberin eines Certification Mark (eine Art Gütesiegel) auf den Begriff „Open Source“. Damit zertifiziert sie Lizenzen, die dann den Titel „Open Source“ tragen dürfen. Liste:

Terminologie "Freie Software" und "Open Source Software" sind synonyme Begriffe (also das Gleiche bezeichnende Benennungen) allerdings mit einer unterschiedlichen Konnotation (also emotionalen und affektiven Wortbedeutungskomponenten). Der Begriff „Open-Source-Software“ scheint mit der Betonung der Überlegenheit des Entwicklungsprozesses (Basar-Modell) eher die Sichtweise der Entwickler wiederzugeben, während der Begriff „Freie Software“ die Interessen der Anwender in den Vordergrund stellt.

Debian Free Software Guidelines ● Das Debian-Projekt wurde durch Ian Murdock am 16. August 1993 gegründet. ● Heute arbeiten heute über Personen mit. ● Debian ist eine der wenigen Distributoren, die ihre Distribution mit Linux-Kernel „GNU/Linux“ nennt - daneben gibt auch es Debian GNU/kFreeBSD ● Das Debian-Projekt hat eine Verfassung, den Debian-Gesellschaftsvertrag, und eine demokratische Organisationsstruktur mit regelmäßigen Wahlen. ● Ein Teil des Gesellschaftsvertrages sind die Debian Free Software Guidelines (DFSG). ● Nach Version 1.1 des Gesellschaftsvertrages müssen alle Komponenten des Debian-Systems (in main) frei sein. Die DFSG beziehen sich also nicht mehr nur auf freie Software, sondern allgemein auf freie Werke.

Debian-Richtlinien für Freie Software (DFSG) 1. Unbeschränkte Weitergabe Ein Bestandteil der Debian-Distribution darf durch seine Lizenz nicht verhindern, dass irgendjemand diese Software als Bestandteil einer Software-Distribution, die Programme aus den verschiedensten Quellen enthält, verkauft oder weiter- gibt. Die Lizenz darf keine Abgaben oder sonstige Leistungen für einen solchen Verkauf fordern. 2. Quellcode Das Programm muss im Quellcode vorliegen, und es muss die Weitergabe sowohl im Quellcode als auch in kompilierter Form erlaubt sein. 3. Weiterführende Arbeiten Die Lizenz muss Veränderungen und weiterführende Arbeiten gestatten und es erlauben, dass diese unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergegeben werden dürfen wie die Original-Software.

Debian-Richtlinien für Freie Software (DFSG) 4. Integrität des ursprünglichen Quellcodes Die Lizenz darf die Weitergabe von verändertem Quellcode nur dann verbieten, wenn sie die Weitergabe von so genannten Patch-Dateien mit dem Quellcode erlaubt, die dazu dienen, das Programm vor seiner Herstellung zu modifizieren. Die Lizenz muss ausdrücklich die Weitergabe der aus dem veränderten Quell- code erzeugten Programme erlauben. Die Lizenz darf fordern, dass die verän- derten Programme einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer tragen müssen. (Dies ist ein Kompromiss. Die Debian-Gruppe ermutigt alle Autoren, Veränderungen an Dateien sowohl im Quellcode als auch in Binärform zu erlauben.) 5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen Die Lizenz darf keine Person oder Gruppe von Personen diskriminieren. 6. Keine Diskriminierung von Einsatzbereichen Die Lizenz darf keine Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzbereichs vorneh- men. Beispielsweise darf sie nicht verhindern, dass das Programm geschäftlich oder für genetische Forschungen verwendet wird.

Debian-Richtlinien für Freie Software (DFSG) 7, Weitergabe der Lizenz Die mit einem Programm verbundenen Rechte müssen für alle gelten, die das Programm erhalten, ohne dass es für sie notwendig ist, eine zusätzliche Lizenz zu erwerben. 8. Keine spezielle Lizenz für Debian Die mit dem Programm verbundenen Rechte dürfen nicht davon abhängig sein, dass das Programm Teil des Debian-Systems ist. Falls das Programm aus der Debian-Distribution herausgenommen wird und ohne Debian genutzt oder ver- trieben werden soll, ansonsten aber im Rahmen der Programmlizenz bleibt, so müssen alle Parteien, die das Programm bekommen, die gleichen Rechte ha- ben, wie sie im Zusammenhang mit dem Debian-System gewährt wurden. 9. Keine Auswirkungen auf andere Programme Die Lizenz darf keine Beschränkungen besitzen, die Auswirkungen auf andere Software hat, die mit diesem Programm weitergegeben wird. Beispielsweise darf die Lizenz nicht vorschreiben, dass alle anderen Programme auf dem gleichen Medium Freie Software sein müssen. 10.Beispiellizenzen Quelle:

Einige Überlegungen aus der Mailingliste Debian-Legal ● Das Versprechen eines Urhebers, Urheberrechtsverletzungen zu dul- den, kann eine richtige Lizenz nicht ersetzen. Ein späterer Rechtsnach- folger wäre nämlich nicht an dieses Versprechen gebunden („Tentacles of Evil“-Test). ● Die Lizenz kann nicht verlangen, dass der Lizenznehmer Veränderun- gen oder ähnliches dem Lizenzgeber mitteilt. Ein Benutzer mit solarbe- triebenem Notebook auf einer einsamen Insel könnte diese Bedingung nicht erfüllen („Desert Island“-Test). ● Schärfer formuliert darf die Lizenz gar keine Kontaktaufnahme verlan- gen, da hierdurch politisch Verfolgte benachteiligt würden („Chinese Dis- sident“-Test). Quelle:

Was hat der Anwender davon? Die wichtigste Freiheit für den Anwender ist wohl die Freiheit, das Programm unbegrenzt und für jeden Zweck auszuführen. Freie Software dürfen Sie lizenzrechtlich betrach- tet daher zu jeder Zeit, an jedem Ort und für jede Tätigkeit benutzen. Sie dürfen es auf beliebig vielen Computern mit beliebig vielen Prozessorkernen oder Prozesso- ren installieren.

Was hat der Anwender davon? Interessant auch für den Privatanwender ist die Freiheit, Kopien zu fertigen und weiterzugeben. Dies ist sogar erwünscht. Wollen Sie also jemandem, der beispielsweise eine Textverarbeitung braucht, helfen, dann ge- ben Sie ihm OpenOffice.org! Gäben Sie ihm pro- prietäre Software, könnte das nämlich unange- nehme straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Was hat der Anwender davon? Schulen, Unternehmen und Behörden können be- denkenlos ihren Schülern bzw. Mitarbeitern die In- stallation von Freier Software auf ihren häuslichen Rechnern empfehlen. Unternehmen und Behörden können bei der Nutzung Freier Software nicht nur Lizenzgebü- hren, sondern auch das recht aufwändige Lizenz- management sparen.

Was hat der Anwender davon? Ohne die Freiheit, ein Programm zu ändern oder ändern zu lassen, blieben Anwender vom Wohl- wollen des Anbieters abhängig. Unternehmen und Behörden können also, ohne dass sie jemanden fragen oder gar um Erlaubnis bitten müssten, Freie Software an ihre betrieb- lichen Bedürfnisse anpassen.

Was hat der Anwender davon? Die Offenheit des Quelltextes und die Freiheit, ihn bearbeiten zu dürfen, bedeutet auch Sicherheit. Selbst wenn die bisher an der Entwicklung eines Programmes Beteiligten diese Tätigkeit einstel- len, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich andere finden, die die Weiterentwicklung in die Hand nehmen. Selbst wenn dies nicht geschähe, hätten es Anwender noch immer in Hand – eventuell zu- sammen mit anderen – die Weiterentwicklung dieser Software zu betreiben.

Was hat der Anwender davon? "Security by obscurity" führt zu einem Verlust von Sicherheit, da Sicherheitsmethoden nicht von unabhängigen Dritten auf ihre Wirksamkeit überprüft und unwirksame Methoden nicht rechtzeitig verworfen werden können. Die Funktionsweise und Sicherheit Freier Software. kann durch Studium des Quellcodes jederzeit nachvollzogen und beurteilt und, wenn nötig, auch verbessert werden. Da viele kritische Blicke auf den Quellcode geworfen werden können, werden Sicherheitslücken in Freier Software oft schnell erkannt und in der Regel kurzfristig beseitigt.

Was hat der Anwender davon? Freie Software ist grundsätzlich interoperabel Freie Software implementiert in der Regel offene Standards

Was sind Offene Standards?

„Ein Standard ist ein öffentlich zugängliches tech- nisches Dokument, das unter Beteiligung aller interessierter Parteien entwickelt wird und deren Zustimmung findet. Der Standard beruht auf Er- gebnissen aus Wissenschaft und Technik und zielt darauf ab, das Gemeinwohl zu fördern.“ British Standards (das britische Pendant zum Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN)) Quelle: Was ist ein Standard?

Eine weite Verbreitung ist kein hinreichendes Kriterium für einen Standard. Dies schließt zwar weit verbreitete, aber nicht öffentlich zugänglich dokumentierte Formate aus! Andererseits werden sog. „Industriestandards“ („De- facto-Standards“) u.U. erfasst.

Was ist ein Standard? Eine Norm (De-jure-Standard) ist eine allseits rechtlich anerkannte und durch ein Normungsver- fahren beschlossene, allgemeingültige sowie veröffentlichte Regel zur Lösung eines Sachverhaltes. Quelle:

Was sind Offene Standards? ● Jeder Standard muss einigermaßen offen sein, um überhaupt als Standard funktionieren zu können. ● Es besteht jedoch häufig ein regulatorisches Interesse daran, besondere Offenheitsanforde- rungen zu definieren, die ein förderungswürdi- ger Standard erfüllen soll. ● Quelle: ●

Was sind Offene Standards? Europäische Interoperabilitätsrahmenwerk: ● Der Standard wird von einer gemeinnützigen Organisation be- schlossen und gepflegt und in einer offenen (konsens- oder mehrheitsbasierten) Weise entwickelt, die allen interessierten Parteien eine Einflussnahme ermöglicht. ● Der Standard ist veröffentlicht. Die Spezifikation ist entweder frei oder gegen eine Schutzgebühr verfügbar und darf frei oder gegen Gebühr kopiert und weitergegeben werden. ● Soweit der Standard oder Teile davon gewerblichen Schutz- rechten (Patenten) unterliegt, sind diese unwiderruflich gebührenfrei nutzbar. ● Die Wiederverwendung des Standards unterliegt keinen Einschränkungen. ● Quelle:

Was hat der Anwender davon? Anwender können ihre Daten flexibel und platt- formunabhängig mit jedem Programm austau- schen, das den Offenen Standard unterstützt. Offene Standards lassen dem Anwender die Frei- heit, die Daten auch mit anderen Programmen zu nutzen.

Was hat der Anwender davon? Interoperabilität Bei Software meint Interoperabilität vor allem, dass mehrere Programme das- selbe Dateiformat oder dieselben Proto- kolle verwenden Entwickler können Offene Standards „gefahrlos“ implementieren, daher sind Offene Standards bei Freier Software die Regel

Was hat der Anwender davon? ● Informationen, die in einem Format gespeichert werden, das nur die Software eines Herstellers lesen kann, sind potentiell verloren. ● Vendor-Lockin ● Inkompatibilitäten ● Abkündigung, Insolvenz ● Offene Standards bewirken, dass Anwender flexibel über ihre Softwareinfrastruktur verfügen können und nicht in "Sachzwängen" stecken, aus denen sie sich bestenfalls mit hohem Aufwand befreien können.

Was hat der Anwender davon? Offene Standards ermöglichen den Austausch von Dateien mit anderen, unabhängig davon, welche Soft- ware in welcher Version bei den Beteiligten zum Ein-satz kommt. Mit offenen Standards haben Anwender die Auswahl unter verschiedenen Programmen. Offene Standards sind daher die Voraussetzung für einen freien Markt und einen fairen Wettbewerb.

Fazit Freie Software und Offene Standards ergänzen sich zum Nutzen des Anwenders Weitere Informationen zu Offenen Standards: bezogen auf Anwaltskanzlei:

Zum Schluss: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Noch Fragen? Diese Präsentation wurde erstellt mit OpenOffice.org – Impress OpenOffice.org – Die Freie Officesuite odp - das offene Standardformat für Präsentationen