1 Herzlich Willkommen! „Hello to Europe!“ Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2016/17 Changing lives. Opening minds.

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 Präsentation transkript:

1 Herzlich Willkommen! „Hello to Europe!“ Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2016/17 Changing lives. Opening minds.

1.Überblick Gesamtprogramm 2.Allgemeine Förderbedingungen 3.Programmländer 4.Das Stipendium 5.Antragstellung 6.Sonderförderung 7.Online Sprachkurse 8.Rechte und Pflichten 9.Ende des Auslandsaufenthaltes „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung

International Office - Ilka Knippel ©HSB 3 ERASMUS + „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+ Laufzeit: /21 Budget: 14,77 Mrd. Euro Im Jahr nutzen mehr als Personen Erasmus+ Weltweit größtes Austauschprogramm von Auslandsaufenthalten

International Office - Ilka Knippel ©HSB 4 ERASMUS + „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+ Ziele im Hochschulbereich: internationale Kompetenzen steigern persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit verbessern Attraktivität der EU als Studien-und Wissenschaftsstandort steigern Entwicklungen der Hochschulbildung in Drittländern Förderung und Austausch von Innovationen

International Office - Ilka Knippel ©HSB 5 Studierendenmobilität: - Auslandsstudium (SMS) - Auslandspraktikum (SMP) Personalmobilität: - Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) - Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT ) „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+ ERASMUS+ beinhaltet:

International Office - Ilka Knippel ©HSB 6 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 2. Allgemeine Förderbedingungen Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen Unabhängig von Nationalität und Alter Nur Programmländer Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten: insgesamt bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion)  Mittelverfügbarkeit Für SMS Vorhandensein eines Inter-Institutional Agreements (SMS) mit der Gasthochschule Dauer mindestens 3 Monate (90 Tage) Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden

International Office - Ilka Knippel ©HSB 7 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 2. Allgemeine Förderbedingungen (Fortsetzung) Für SMP Dauer min. 2 Monate (60 Tage) Aufnehmende Einrichtungen: Hochschulen mit ECHE (Erasmus Charta für die Hochschulbildung) oder beliebige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen Folgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht:  EU-Institutionen (vollständige Liste:  Einrichtungen die EU-Programme verwalten Neu: Graduiertenpraktika  Bewerbung und Auswahl für die Förderung im letzten Studienjahr (vor Exmatrikulation)  Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt und abgeschlossen werden  Wird auf die max. 12 Monate der Studienphase der Antragsstellung angerechnet

International Office - Ilka Knippel ©HSB 8 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 3. Programmländer Mitgliedstaaten der EU Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Programmländer außerhalb der EU Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei Überseeische Gebiete z.B. Grönland, Niederländische Antillen Vollständige Liste zum Download auf unserer HP: ERASMUS+  Allgemeines  Informationen zum EU- Programm Die Schweiz ist 2016/17 kein Programmland.

International Office - Ilka Knippel ©HSB 9 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 4. Das Stipendium Förderdauer: Anfangs- und Enddatum: der erste bzw. der letzte Tag, an dem der Geförderte für akademische Zwecke anwesend ist.  Auch Begrüßungsveranstaltungen oder Kurse zur sprachlichen oder kulturellen Vorbereitung  Auch Sprachkurse bei externen Sprachkursanbietern (Bescheinigung über Relevanz für Ihren Auslandsaufenthalt nötig, erhältlich bei Ihrem DIO)

International Office - Ilka Knippel ©HSB 10 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 4. Das Stipendium (Fortsetzung) Ländergruppen:SMS zur ZeitSMP zur Zeit LGI – Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, UK, Liechtenstein, Norwegen 252 EUR/ Monat 8,40 EUR/ Tag 354 EUR/ Monat 11,80 EUR/ Tag LG II – Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei 201 EUR/ Monat 6,70 EUR/ Tag 303 EUR/ Monat 10,10 EUR/ Tag LG III – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien 150 EUR/ Monat 5 EUR/ Tag 252 EUR/ Monat 8,40 EUR/ Tag

International Office - Ilka Knippel ©HSB 11 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 4. Das Stipendium (Fortsetzung) Förderhöhe Das Stipendium wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt Von der Förderdauer werden abhängig von der Gesamtdauer der Mobilität eine gewisse Anzahl an sogenannten Zero-Grant-Tagen einbehalten Restzahlung nach Einreichung der Abschlussunterlagen - Höhe richtet sich nach Mittelverfügbarkeit Spezifische Regelungen bei Sonderförderung

International Office - Ilka Knippel ©HSB 12 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 4. Das Stipendium (Fortsetzung) Auslandsbafög kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über 300,00 Euro/Monat angerechnet.  Bafög-Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen Andere Stipendien oder Einkommen haben auf das Erasmus-Stipendium keinen Einfluss  Ausnahme DAAD-Stipendien und evtl. Vorgaben von Seiten der anderen Stipendiengeber !!!Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen!!! Weitere Infos: versicherungen/

International Office - Ilka Knippel ©HSB 13 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 5. Sonderförderung 1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50)  Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studien- oder Praktika- Aufenthalten  Option 1 – Pauschal: Erhalt des Höchstbetrag der entsprechenden Ländergruppe  Option 2 – Individuell: Antrag auf eine Zuschusszahlung für entstehende Mehrkosten (Beleg-Nachweis erforderlich) SMSSMP LG I500 EUR700 EUR LG II450 EUR650 EUR LG III400 EUR600 EUR

International Office - Ilka Knippel ©HSB 14 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 5. Sonderförderung 2. Förderung von Studierenden mit Kind  Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studienaufenthalten  Für Studierende, die alleine mit ihrem(n) Kind(ern) ins Ausland gehen  Erhalt einer festgesetzten Pauschale von 200 EUR monatlich Beratungsangebot im International Office

International Office - Ilka Knippel ©HSB 15 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 6. Antragstellung Schritt 1: Decentral International Office – DIO [International Office Ihrer Fakultät] Beratung Check Inter-Institutional Agreements/Plätze oder Unternehmen und TA-Inhalte Einreichung Learning Agreements (vollständig unterzeichnet) Online Registrierung (Link auf der HS Seite) Schritt 2: International Office (Erasmus Büro) – Ilka Knippel und Katharina Nowakowski Einreichung der Bewerbungsunterlagen für das ERASMUS Stipendium: Die Deadline für die Antragsstellung für SMS-Mobilitäten ist der 15. Februar bzw. der 15. Juli. Für SMP muss der Antrag rechtzeitig vor der Mobilität eingereicht werden (ca. 2 Monate) Bitte informieren Sie sich laufend auf unserer HP, wo wir neue Informationen veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind: SMSSMP Grant Agreement -> Muss im ORIGINAL vorliegen und vollständig unterzeichnet und ausgefüllt sein Letter of Acceptance ( ausreichend) Grant Agreement -> Muss im ORIGINAL vorliegen und vollständig.....unterzeichnet und ausgefüllt sein Kopie des Learning Agreement

International Office - Ilka Knippel ©HSB 16 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 7. Sprachförderung Online-OLS Komponente 1: Verpflichtender Sprachtest vor und nach der Mobilität Komponente 2: (Optional) Onlinesprachkurs -Zielt auf die Hauptarbeitssprache einer Mobilität - Nicht für Muttersprachler -Verfügbar für: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch Für nicht verfügbare Arbeitssprachen: kein Test und kein Sprachkurs Mehr Infos unter:

International Office - Ilka Knippel ©HSB 17 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung 8. Rechte und Pflichten Rechte: Unterzeichnete Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung (Learning Agreement - LA) Keine Studien-, Einschreibe- und Prüfungsgebühren und Gebühren für den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen Anerkennung der Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarungen durch die Heimathochschule Erhalt von Leistungsnachweisen Gleichbehandlung und -betreuung wie reguläre Studierende Studienförderung durch Erasmus möglich

International Office - Ilka Knippel ©HSB Rechte und Pflichten: Pflichten: Nachkommen der ERASMUS-Vereinbarungen im Grant Agreement Schriftliche Information an die Heimathochschule bei Abweichungen Verlängerung einer Mobilität einen Monat vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltsdauer Halten an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule Abgabe aller nötigen Unterlagen

International Office - Ilka Knippel ©HSB Ende des Auslandsaufenthaltes  Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes sind Sie verpflichtet, zeitnah (spätestens innerhalb von 30 Tagen) folgende Unterlagen abzugeben: Für SMS: Letter of Confirmation for a student stay abroad SMS (LoC), abzugeben im International Office Bericht im Mobility Tool der EU Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per von der EU Für SMP: Letter of Confirmation for a student stay abroad SMP (LoC), abzugeben im International Office Bericht im Mobility Tool der EU Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per von der EU  Nach Abgabe aller Abschlussdokumente erfolgt die Abschlusszahlung je nach Mittelverfügbarkeit!

International Office - Ilka Knippel ©HSB 20 „Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung Kontakt: Hochschule Bremen, International Office – Erasmus, Neustadtswall 30, Bremen Raum AB 104/105 Telefon+49 (0) oder Telefax+49 (0) Mail: Sprechzeiten Mo: – Uhr Di und Do: 9.00 – Uhr Homepage: Ansprechpartnerinnen: Ilka Knippel Hochschulkoordinatorin (Vertrags-und Finanzmanagement, Hochschulkooperationen, Beratung Outgoing Students, Personalmobilität, Sonderförderung) Katharina Nowakowski (Beratung Outgoing Students, Stipendien und Finanzverwaltung, Bewerbungen, Datenbanken) Yvonne Huckemeyer (allg. Verwaltung Finanzabwicklung, OLS, Online Abschlussberichte)

International Office - Ilka Knippel ©HSB 21

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!