Die zweite Republik und das NS Erbe Österreich – das erste „Opfer“ Hitlers?!
Entnazifizierung bis 1955 Aufgabe der österreichischen Regierung und der Besatzungsmächte Internierungslager Massenentlassungen 1955 „Opferstatus“
… möglichst keine Kosten zögernde Beschäftigung mit Entschädigungsfrage Ansprüche geltende machen sehr schwierig Interesse der Regierung: 1. viel NS Eigentum für Ö zu erhalten 2. jüdische Ansprüche hintan zu halten Entschädigungsfragen oft bewusst in die Länge gezogen „Österreich hat nichts gut zu machen, weil es nichts verbrochen hat!“ (ÖVP-Handelsminister Ernst Kolb)
Volksgerichte und Amnestien in Ö NSDAP Mitglieder (15%) ab 1945 Verfolgung prominenter NS Verbrecher durch Alliierte Internierungslager in Wolfsberg und Glasenbach (S) – Inhaftierte gerichtliche Verfolgung auf Basis des Verbotsgesetztes und Kriegsverbrechergesetzes politische Säuberung in Ö Vorerhebungen, 2000 Verurteilungen, 43 Todesurteile, 30 vollstreckt
Volksgerichte und Amnestien 2 Nazis registriert - Sühneabgaben, Verlust des Arbeitsplatzes und zum Teil Wohnung; Ausschluss von den Wahlen – Belastete und Minderbelastete (1948 amnestiert) 1949 – Begnadigung für weitere ehemalige NSDAP Mitglieder – Rückgabe des Wahlrechtes bis 1955 Volksgerichtsverfahren aber 1955 nur noch 9 (!) Personen in Haft 1957 auch alle Belasteten amnestiert
Aufarbeitung seit 1986 Waldheim Affäre Staatsmythos vom Opfer zerstört Mitverantwortung von Politik und Medien diskutiert Nationalfonds der Republik Ö für Opfer des NS gegründet € an Opfer (nicht nur Juden, auch andere verfolgte Gruppen)
Das NS-Wiederbetätigungsgesetz NS Wiederbetätigung in Ö – Strafbestand Verbotsgesetz von 1947 verboten sind: +Betätigung für die Ziele der NSDAP +Gründung oder Erhaltung einer nationalsozialistischen Organisation +Gründung einer Organisation die die Unabhängigkeit der Republik Ö untergräbt Leugnung von NS Verbrechen