-Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte seit Januar 2013 in Sachsen neu geregelt -Meister, Techniker und sonstige hochqualifizierende Fortbildungsabschlüsse: Allgemeiner Hochschulreife gleichgesetzt -Sonstig beruflich Qualifizierte (zweijährige Berufsaus- bildung und dreijährige Berufserfahrung): Über Zugangsprüfungen Fachgebundene Hochschulreife möglich -Statistik für das WS 2013/14: 41 BewerberInnen 33 tatsächlich Studierende Niemand hat Zugangsprüfungen bestanden Beratung für Studieninteressierte ohne Abitur
- § 17 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz verpflichtendes Beratungsgespräch -Im Aufgabenbereich der Zentralen Studienberatung: Persönlich oder telefonisch -Alternative für sonstig beruflich Qualifizierte -Statistik der ZSB (April – Oktober 2013): 97 s 31 persönliche Beratungen 86 telefonische Beratungen Beratung für Studieninteressierte ohne Abitur
- Anliegen: Bewerbung, Studierfähigkeit/Anforderungen des Studiums, Studienstart, Studienorganisation, Zugangsvoraussetzungen -Hohes Interesse: Fernstudiengänge Bauingenieur- wesen und Maschinenbau -Zukünftig: Stärkere Vernetzung und Verweispraxis Flyer „Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte“ Handout zum Ablauf des Beratungsgesprächs Beratung für Studieninteressierte ohne Abitur
Was sind Ihre Erfahrungen mit der Zielgruppe? Gibt es Überlegungen für die Zukunft?