Allgemeine Informationen zum Thema Flüchtlinge/Asylbewerber
Rechtsgrundlage „Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge“ (FlüAG) vom § 1 Aufgabe (1) Die Gemeinden sind verpflichtet, ausländische Flüchtlinge im Sinne von § 2 aufzunehmen und unterzubringen.
Aufnahmeschlüssel Bundesweite Verteilung Grundlage für die Höhe der Zuweisung: „Königsteiner Schlüssel“ Anteil NRW 21,21 % Kriterien: Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl Zuweisungsschlüssel NRW Kriterien: Einwohnerzahl und Fläche Aktueller Schlüssel für Frechen = 0, % Zuweisung Erfolgt durch Bezirksregierung Arnsberg Beispielrechnung: Einreisen nach Deutschland = nach NRW =59 nach Frechen
Entwicklungen in 2015 Bis Juli 2015 war dezentrale Unterbringung noch möglich Amtshilfeersuchen des Landes Anfang August ( ) führte zu Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes am Standort Gymnasium Aufbau von zunächst 150 Plätzen im August Erweiterung um weitere 70 Plätze im November Bis zum Jahresende 2015 anhaltender Zustrom von zugewiesenen Asylbewerbern wöchentlich Konsequenz: Aus der Not sukzessive Belegung von Turnhallen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden Oktober 2015 Willi-Giesen-Halle mit bis zu 100 Plätzen Gerhard-Berger-Halle mit bis zu 200 Plätzen
Zuweisungszahlen pro Monat für Frechen
Flüchtlingszahlen (ohne Erstaufnahme Gymnasium mit 220 Plätzen)
Analyse der Bevölkerungsstruktur 35 verschiedene Herkunftsländer Ca. 70 % männlich Ca. 30% weiblich Insg. 1/3 Minderjährige
Leben in einer Turnhalle … Aktueller Stand Hallunterbringungen: Gerhard-Berger-Halle: 49 Willi-Giesen-Halle: 43 Anne-Frank-Schule: 62 Rotdornweg: 153
Prognose 2016 Annahme: Weitere 1 Mio. Flüchtlinge Dabei 480 Plätze in Turnhallen: 180 GBH Königsdrof 80 WGH Habbelrath 220 Gymnasium Dabei 480 Plätze in Turnhallen: 180 GBH Königsdrof 80 WGH Habbelrath 220 Gymnasium
Entwicklungen in 2016 Aktueller Bericht des Innenministeriums NRW vom Asylbegehrende im Zeitraum vom bis gem. Königsteiner Schlüssel nach NRW zugewiesen Aktuell kommen 40 Prozent der Asylbewerber aus Syrien. Jeweils 20 Prozent aus dem Irak und Afghanistan. Trotz aktueller Entlastung werden weitere Plätze auf Landesebene ausgebaut. Kapazitäten derzeit bei Plätzen (Zeitraum Vorjahr ca Plätze) Familiennachzug Teilweise eingeschränkt – UMA; Menschen mit „Schutzstatus“ (Ausnahmefall besondere humanitäre Gründe; Vorbehaltlich Einzelfallprüfung) Generell: Eine generelle Einschränkung des Familiennachzugs, die alle Flüchtlinge betrifft, ist rechtlich nicht möglich. Grund dafür ist die Familienzusammenführungsrichtlinie der EU. Demnach haben anerkannte Flüchtlinge das Recht, ihre Familie nachzuholen.
Wie geht’s weiter?
Standort Habbelrath Auf der städtischen Fläche der Mehrzweckhalle Bau einer Wohneinheit für 72 Personen Einheiten von 2-4 Zimmer Kann und soll perspektivisch für dauerhaften Verbleib genutzt werden Bebauung straßennah (Erschließung) Bau befindet sich im Planungsprozess – noch kein Bauzeitenplan vorhanden Frage der Hallennutzung – Noch keine konkrete Information möglich, wann Willi-Giesen-Halle wieder für Sport und andere Zwecke zur Verfügung steht
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Bürgertelefon zu Fragen rund um Flüchtlinge/Asylbewerber in Frechen: 02234/ Montag 10 bis 12 Uhr Donnerstags 14 bis 16 Uhr