AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROLPROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE La Giunta ProvincialeDie Landesregierung Bestimmungen zum Flughafen Bozen Landesgesetzentwurf Nr. 60/15
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROLPROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE La Giunta ProvincialeDie Landesregierung Gegenstand Der Flughafen Bozen trägt zur Erreichbarkeit und zur Wettbewerbsfähigkeit Südtirols bei. Der Flughafen ist eine Einrichtung von öffentlichem Interesse.
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROLPROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE La Giunta ProvincialeDie Landesregierung Entwicklungsziele Ab dem 1. Jänner 2022 muss eine Mindestzahl von Fluggästen pro Jahr erreicht werden. Der Bozner Flughafen darf die Kategorie 2C nicht übersteigen. Der Flugbetrieb findet für die Linienflüge von 6.00 Uhr bis Uhr und für die Charterflüge von 7.00 Uhr bis Uhr statt.
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROLPROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE La Giunta ProvincialeDie Landesregierung Öffentliche Finanzierung Ab 2017 kann das Land Südtirol den laufenden Betrieb des Flughafens Bozen (einschließlich Kosten für Flugverbindungen & Investitionen) jährlich mit bis zu 2,5 Millionen Euro ohne steuerliche Abgaben und, ab dem Jahr 2022, mit bis zu 1,5 Millionen Euro ohne steuerliche Abgaben, unterstützen. Wird das Entwicklungsziel nicht erreicht ( Passagiere ab dem Jahr 2022) so wird die öffentliche Finanzierung eingestellt.
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROLPROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE La Giunta ProvincialeDie Landesregierung Zeitplan Der Landtag befasst sich Anfang Dezember 2015 mit der Artikeldebatte und entscheidet über die Volksbefragung. Die Volksbefragung soll aus heutiger Sicht im Juni 2016 stattfinden. Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. NEIN FLUGHAFEN ENTWICKLUNG JA © Dominik Holzer
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROLPROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE La Giunta ProvincialeDie Landesregierung Danke für Ihre Aufmerksamkeit!